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Wasser

Fachinformationssysteme (FIS)

Wasserwirtschaftliche Fachinformationen werden in diversen FIS gehalten und über eine Reihe von Portalen den Nutzern angeboten. Für jedes FIS finden Sie Hinweise zu den Inhalten, Zugriffsmöglichkeiten, Ansprechpartnern und technische Angaben.

Hochwasservorhersage

Information zu aktuellen und prognostizierten Wasserständen - v.a. im Zusammenhang mit Hochwasser.

Zentrale Stelle Abwasserabgabe / Wasserentnahmeentgelt (ZStAbwAg/WEE)

Der Zuständigkeitsbereich der ZStAbwAg/WEE umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern. Zuständige Behörde für die Durchführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 13 Abs. 1 AbwAG M-V das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) für Einleitungen in Gewässer erster Ordnung mit Ausnahme der Kleineinleitungen.

Abwasser und Wassernutzungen

Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) werden auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung alle Berichterstattungen gegenüber dem LU, dem Bund und der EU zusammengestellt.

Im Wasserbuch werden alle Rechtsverhältnisse auf den Gebieten der Benutzungen, des Ausbaus (Planfeststellung und –genehmigungen ) sowie der Schutzgebiete (Wasserschutz-, Küstenschutz- und Überschwemmungsgebiete) eingetragen.

Das LUNG ist weiterhin für die Notifizierung im Land M-V, d. h. die Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen, zuständig.

Auskunft aus dem Wasserbuch

Für wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (Wasserrechte, Schutzgebiete, Zwangsrechte) wird im Land Mecklenburg-Vorpommern ein Wasserbuch geführt. Die Eintragung erfolgt bei der Wasserbuchstelle des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) auf Antrag der zuständigen Behörde. Die Wasserbuchblätter der eingetragenen wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie veröffentlicht. Zu jedem Wasserbuchblatt wird eine Akte mit den Antragsunterlagen (Antrag auf Eintragung, wasserrechtlicher Bescheid, Schriftverkehr, Karten) geführt.

Hydrologie

Zu den Kernaufgaben der Hydrologie am Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) gehören folgende Themenfelder:

  • Überwachung der Wassermenge der Oberflächengewässer (gemäß Gewässerüberwachungserlass M-V)
  • Wasserhaushalt
  • Hydrographie
  • Wasserschutzgebiete
  • Entwicklung von Fachinformationssystemen für die Wasserwirtschaft
Gewässergüte

Die Überwachung der Wasserbeschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers gehören zu den Kernaufgaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Die Programme zur Gewässerüberwachung werden jährlich aktualisiert und per Erlass durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt(LM) fortgeschrieben.

Grundwasser

Im LUNG wird die Güteüberwachung des Grundwasser koordiniert und die Ergebnisse zusammengeführt. Die Daten stellen die Grundlage für die Bewertung nach WRRL dar, sind Grundlage thematischer Berichte und dienen der Information der Öffentlichkeit im Kartenportal Umwelt.

Wasserrahmenrichtlinie

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) koordiniert die für die EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgrund § 107 (2) LWaG M-V erforderlichen Arbeiten.

Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist als wissenschaftlich-technische Fachbehörde für die fachliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässer bis zur 12-Seemeilengrenze zuständig.

Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.

Gewässerüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern

Konzept zur Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2016-2021

Marine Dateninfrastruktur Deutschland

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist Partner im Projekt Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE).

Wasserbau & Planfeststellungen

Das LUNG ist Fachbehörde nach § 110 Abs. 1 des Landeswassergesetzes M-V für Grundlagen des Wasserbaus, der Gewässerentwicklung und der Gewässerunterhaltung. Weiterhin ist das LUNG die zuständige Behörde für Planfeststellungen oder -genehmigungen zum Gewässerausbau an Gewässern 1. Ordnung und für Hochwasser- und Küstenschutzanlagen inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung sowie für wasserrechtliche Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen bei kerntechnischen Anlagen.