Hochwasserrisikomanagementrichtlinie

Zum 22.12.2021 wurden die Risikomanagementpläne in den vier Flussgebietseinheiten von Mecklenburg-Vorpommern aktualisiert und neu veröffentlicht. Sie finden alle relevanten Dokumente (Risikomanagementplan, Umwelterklärung, Ergebnisse der Anhörung usw.) unter folgendem Link (PDF). Für Fragen und Erläuterungen stehen die Kollegen gern zur Verfügung: Bild HWRMRL E-Mailund Tel. 04843 777-311.

Elbe-Hochwasser 2011
Elbe-Hochwasser 2011

Am 23. Oktober 2007 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) verabschiedet. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im Jahr 2009.
Das Ziel der Richtlinie besteht in der Reduzierung des Hochwasserrisikos in Europa sowie in einem verbesserten Hochwasserrisikomanagement. Der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes sowie der wirtschaftlichen Tätigkeiten des Menschen in Fluss- und Küstengebieten wird dabei in der Richtlinie stets besonders hervorgehoben.
Die Richtlinie unterscheidet drei Stufen der Umsetzung. In den ersten beiden Stufen sind zunächst die Hochwasserrisikogebiete zu identifizieren und kartographisch darzustellen, bevor in der dritten Stufe die Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt werden. Für die Umsetzung der Richtlinie sowie für die Überprüfung der Berichte bestehen vorgegebene Berichtsfristen gegenüber der EU.

Für die Umsetzung der HWRM-RL in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.

Stufen der Umsetzung
Stufen Erstmalige Erstellung Überprüfung
Vorläufige Risikobewertung 22. Dezember 2011 22. Dezember 2018
anschl. alle 6 Jahre
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten 22. Dezember 2013 22. Dezember 2019
anschl. alle 6 Jahre
Hochwasserrisikomanagementpläne 22. Dezember 2015 22. Dezember 2021
anschl. alle 6 Jahre