Wasserrahmenrichtlinie

Bau der Fischaufstiegsanlage am Teuchelbach im Jahr 2012
Bau der Fischaufstiegsanlage am Teuchelbach im Jahr 2012

Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) koordiniert die für die EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgrund § 107 (2) LWaG M-V erforderlichen Arbeiten. Dazu gehört die Aufstellung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne, Maßnahmenprogramme und sonstigen Berichte gegenüber der EU.
Es schafft insbesondere im Zusammenwirken mit den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) und anderen Landesbehörden für die hierzu notwendigen fachlichen Voraussetzungen. Es stimmt die fachlichen Belange mit den zuständigen Behörden in den übrigen, an den Flussgebietseinheiten beteiligten Ländern ab.

Das LUNG nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Erarbeitung fachlicher Grundlagen für die Umsetzung der EG-WRRL, Begleitung wissenschaftlicher Projekte zu fachbezogenen Fragestellungen, fachliche Beratung des LU
  • Erarbeitung konzeptioneller und methodischer Vorgaben zur Aufstellung und Fortschreibung der Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sowie  der Monitoringprogramme, zur Berichterstattung und zur Umsetzung der WRRL und ihrer Plandokumente; schwerpunktbezogene Anleitung der Wasserabteilungen der StÄLU, Mitarbeit in länderübergreifenden Facharbeitsgremien
  • Koordination der Gewässerüberwachung einschließlich des Monitoringprogramms 2010-2015 und die Umsetzung des Konzepts zur Minderung diffuser Stoffeinträge
    aus der Landwirtschaft in die Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern
  • Zentrales Management richtlinienbezogener Daten
  • Durchführung von Veranstaltungen zur WRRL
  • Fortschreibung der WRRL-Internetpräsentation, Beiträge zur Öffentlichkeitsarbeit
  • Verfahrensbeteiligung der Öffentlichkeit 

Ausführliche Informationen: www.wrrl-mv.de

Weitere Informationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie in M-V finden Sie hier: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.