Neubrandenburg-Trollenhagen

Mit der Einstellung des militärischen Flugbetriebes durch die Bundeswehr zum 31. März 2014 ist die Rechtgrundlage für die "Landesverordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereiches für den militärischen Flugplatz Neubrandenburg-Trollenhagen" vom 12. August 2011 entfallen und wurde am 1. Juni 2015 aufgehoben.