
Der Geologische Dienst ist seit 1999 Teil des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und nimmt als zentraler geowissenschaftlicher Fachdienst des Landes die Aufgaben des früheren Geologischen Landesamtes wahr. Der Geologische Dienst hat die Aufgabe, den Untergrund, die Bodenverhältnisse, die Rohstoffe und die Grundwasservorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu erkunden, um Behörden, Industrie und Gewerbe, die Landwirtschaft und nicht zuletzt den Bürger wissenschaftlich abgesichert zu beraten. Die Arbeiten werden größtenteils durch die Abteilung 3 - Dezernatsgruppe Geologischer Landesdienst im LUNG durchgeführt.
Der Geologische Dienst ist mit Aufgaben nach §1, Abs. 1 des Lagerstättengesetzes vom 4.12.1934 (RGBL, S. 1223) der im Bundesgesetzblatt T.III, 750-1 veröffentlichten bereinigten Fassung betraut.