
Der Geologische Dienst ist seit 1999 Teil des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) und nimmt als zentraler geowissenschaftlicher Fachdienst des Landes die Aufgaben des früheren Geologischen Landesamtes wahr. Der Geologische Dienst hat die Aufgabe, den Untergrund, die Bodenverhältnisse, die Rohstoffe und die Grundwasservorkommen in Mecklenburg-Vorpommern zu erkunden, um Behörden, Industrie und Gewerbe, die Landwirtschaft und nicht zuletzt den Bürger wissenschaftlich abgesichert zu beraten. Die Arbeiten werden größtenteils durch die Abteilung 3 - Dezernatsgruppe Geologischer Landesdienst im LUNG durchgeführt.
Das Geologiedatengesetz (GeolDG) trat am 30.06.2020 bundesweit in Kraft und löst das bisher geltende Lagerstättengesetz von 1934 ab. Es regelt die staatliche geologische Landesaufnahme, die Übermittlung, die dauerhafte Sicherung und die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten sowie die Zurverfügungstellung geologischer Daten. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommerns (LUNG) ist durch die erste Landesverordnung zur Änderung der LUNG-Zuständigkeitsverordnung vom 12. August 2021 (GVOBl. M-V. S.1229) als zuständige Behörde entsprechend § 37 GeolDG festgelegt worden.