Auskunft aus dem Wasserbuch

Für wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungs-beschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, Wasserschutzgebiete, Risikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete sowie Heilquellenschutzgebiete und Zwangsrechte) wird in Mecklenburg-Vorpommern ein Wasserbuch geführt.
Es werden keine wasserwirtschaftlichen Rechtsverhältnisse erfasst, die nur vorübergehenden Zwecken dienen oder die von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register ähnlich dem Grundbuch. Eintragungen haben aber, im Gegensatz zum Grundbuch, keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung.
Die Eintragung erfolgt bei der Wasserbuchstelle im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) auf Antrag der jeweils zuständigen Behörde.
Eintragungen, Änderungen und Löschungen stellen einen Verwaltungsakt dar.

Wasserbuchblatt
Die Wasserbuchblätter der eingetragenen Rechtsverhältnisse werden im Kartenportal Umwelt (Thema „Wasser“, Unterthema „Wasserrechte“ und „Schutzgebiete“) veröffentlicht und können durch jede Person eingesehen werden. Die Bereitstellung erfolgt über den unten aufgeführten LINK kostenfrei.

Wasserbuchakte

Zu jedem Wasserbuchblatt wird in der Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte mit den Antragsunterlagen (Antrag auf Eintragung, wasserrechtlicher Bescheid, Schriftverkehr, Karten etc.) geführt. Die Einsicht in die Wasserbuchakte (Wasserbuchblatt und dazugehörige Entscheidungen) ist auf Antrag allen gestattet. Wenn ein berechtigtes Interesse besteht, werden auf Antrag kostenpflichtige Auszüge erstellt.

Die Anträge sind zu richten an:
wasserbuchstelle[at]lung.mv-regierung.de