Auskunft aus dem Wasserbuch
In Mecklenburg-Vorpommern wird für wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse (insbesondere wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse, Planfeststellungsbeschlüsse und Plangenehmigungen nach § 68 WHG, festgesetzte Wasserschutzgebiete, Risikogebiete, Überschwemmungsgebiete, Heilquellenschutzgebiete sowie Zwangsrechte) ein Wasserbuch geführt.
Nicht eingetragen werden wasserwirtschaftliche Rechtsverhältnisse, die nur vorübergehenden Zwecken dienen oder von untergeordneter wasserwirtschaftlicher Bedeutung sind.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register, das dem Grundbuch ähnelt. Im Gegensatz zum Grundbuch haben Eintragungen jedoch keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung. Die Eintragung erfolgt auf Antrag der jeweils zuständigen Behörde bei der Wasserbuchstelle im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Eintragungen, Änderungen und Löschungen stellen Verwaltungsakte dar.
Gemäß § 14 Abs. 2 der Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) werden Trinkwasserentnahmestellen sowie Zonen I von Wasserschutzgebieten nicht mehr veröffentlicht und sind daher auch nicht im öffentlich einsehbaren Teil des Wasserbuchs dargestellt.
Wasserbuchblatt
Die Informationen zu den im Wasserbuch eingetragenen Rechtsverhältnissen werden nicht mehr in Form von PDF‑Wasserbuchblättern bereitgestellt. Stattdessen veröffentlicht das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) digitale Abschriften, deren Datensätze zusätzlich als CSV‑Dateien heruntergeladen werden können.
Die Bereitstellung erfolgt über zwei getrennte Fachportale:
Themenportal Wasserrechte
https://umweltportal.mv-regierung.de/portale/wasserrecht/
Themenportal Gewässer-Schutzgebiete
https://umweltportal.mv-regierung.de/portale/wschutzgebiete/
Infolge von § 14 Abs. 2 der Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (TrinkwEGV) werden Trinkwasserentnahmestellen sowie Zonen I von Wasserschutzgebieten nicht mehr veröffentlicht und daher auch nicht im öffentlich einsehbaren Teil des Wasserbuchs dargestellt.
Wasserbuchakte
Zu jedem Wasserbuchblatt führt die Wasserbuchstelle eine Wasserbuchakte, in der die vollständigen Antrags- und Verfahrensunterlagen abgelegt werden. Dazu gehören unter anderem der Antrag auf Eintragung, der wasserrechtliche Bescheid, der Schriftverkehr, Karten und weitere fachliche Dokumente.
Die Einsicht in die Wasserbuchakte einschließlich des Wasserbuchblattes und der dazugehörigen Entscheidungen ist auf Antrag für jede Person möglich. Besteht ein berechtigtes Interesse, können kostenpflichtige Auszüge aus der Wasserbuchakte erstellt werden.
Anträge sind zu richten an:
wasserbuchstelle[at]lung.mv-regierung.de







