Wasserbau & Planfeststellungen

Grundlagen des Wasserbaus, der Gewässerentwicklung und der Gewässerunterhaltung

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Renaturierter Golmer Mühlbach

Renaturierter Golmer Mühlbach

Schwerpunkt der Grundlagenarbeit im Dezernat ist die Entwicklung von konzeptionellen und technischen Grundlagen zum Wasserbau, zur Gewässerentwicklung und –unterhaltung sowie zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen. Für Vorhabenträger, Planer und Behörden steht eine Arbeitshilfe zur Erstellung von Vorplanungen für Vorhaben zur hydromorphologischen Verbesserung von Fließgewässern bereit. Als Planungsgrundlage für wasserbauliche Vorhaben werden Richtwerte für Wiederkehrintervalle zum Hochwasserschutz im Wasserbau empfohlen.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung von Fließgewässern wird der Unterhaltung und Pflege eine besondere Bedeutung beigemessen. Die vielfältigen Ziele und Aufgaben der Gewässerunterhaltung werden durch die Erarbeitung von Planungs- und Handlungsgrundlagen für die Gewässerentwicklungs- und Pflegemaßnahmen unterstützt. Schwerpunkt ist die Begleitung konzeptioneller Maßnahmen wie z. B. Gewässerentwicklungs- und Pflegepläne.

Für die Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen in den Oberflächengewässern und im Grundwasser werden u. a. Stoffeinträge modelliert, Ursachen analysiert und Reduzierungsziele abgeleitet. Die Umsetzung von Minderungsmaßnahmen wird z. B. durch die Landwirtschaftsberatung und –forschung, aber auch durch Demonstrationsvorhaben unterstützt. Neben produktions- und düngetechnischen Maßnahmen steht auch das Nährstoffmanagement durch landwirtschaftlichen Wasserbau, wie beispielsweise durch Dränteiche, im Fokus.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.


Planfeststellungen und -genehmigungen sowie Umweltverträglichkeitsprüfungen

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Riegeldeich Ostzingst

Riegeldeich Ostzingst

Als zuständige Planfeststellungsbehörde für Gewässerausbau an Gewässern 1. Ordnung sowie für Hochwasser- und Küstenschutzanlagen (z. B. Deich- und Dammbauten) beinhalten die Aufgaben des LUNG sowohl die Feststellung der UVP-Pflicht, die Beratung der Vorhabenträger bei Verfahrensfragen, soweit erforderlich die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Erstellung der Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Plangenehmigungen.

Für Vorhabenträger, Antragsteller und Planer steht eine Checkliste Antragsunterlagen für wasserrechtliche Planfeststellungen / Plangenehmigungen (Stand 2025) zur Verfügung.

Arbeitshilfen zur UVP finden sie in Kürze hier:
Link zum UVP-Portal : www.uvp-verbund.de


Wasserrechtliche Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen bei kerntechnischen Anlagen

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Einleitung der EWN GmbH (KKW Rheinsberg) in die Müritz- Havel- Wasserstraße

Einleitung der EWN GmbH (KKW Rheinsberg) in die Müritz- Havel- Wasserstraße

Erlaubnisse oder Bewilligungen für Gewässerbenutzungen bei kerntechnischen Anlagen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie ( § 107 Abs. 3 Nr. 1 LWaG).

Dies betrifft z.B. die Einleitung von Abwasser aus dem Kontrollbereich des KKW Rheinsberg in die Müritz - Havel - Wasserstraße oder Einleitungen aus dem KKW Lubmin in den Greifswalder Bodden.