Deskriptor 2 - nicht einheimische Arten
Nicht einheimische Arten (Neobiota) sind durch menschliche Aktivitäten eingeschleppte Pflanzen und Tiere, die sich in einem Gebiet etablieren, in dem sie bisher nicht heimisch waren.
Im Meer werden diese Arten über verschiedene Eintragspfade, z. B. Schifffahrt und Aquakulturanlagen eingeschleppt, wandern aber auch aktiv über Flüsse und Kanäle ein (z.B. Main-Donau-Kanal). Arten, die über Arealverschiebungen oder klimatische Veränderungen natürlich eingewandert sind, werden dabei nicht betrachtet.
Bei günstigen Umweltbedingungen können sich diese eingeschleppten Organismen im Gebiet etablieren und Veränderungen in den einheimischen Lebensgemeinschaften und Ökosystemen bewirken. Zum Beispiel kann es zur Verdrängung einheimischer Arten kommen.
Die sog. invasiven Arten unter den Neobiota können ernsthafte ökologische, wirtschaftliche und die menschliche Gesundheit betreffende Schädigungen verursachen.
Deskriptor 2 „Nicht einheimische Arten, die sich als Folge menschlicher Tätigkeiten angesiedelt haben, kommen nur in einem für die Ökosysteme nicht abträglichen Umfang vor.“ der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zielt ebenso wie das internationale Übereinkommen zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen der IMO und dem Ostseeaktionsplan (BSAP) der HELCOM darauf ab, die Einschleppung von nicht einheimischen Arten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren.
Das LUNG hat in den Jahren 2013 und 2014 eine Pilotstudie zur Erfassung und Bewertung von nicht einheimischen Arten nach den Vorgaben der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und der HELCOM in Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns beauftragt, deren Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst sind.
Berichte zur Gewässergüte: Pilotstudie zur Erfassung und Bewertung von nicht einheimischen Arten
Schriftenreihe des LUNG M-V 2017, Heft 1 (PDF, 2,9 MB)

Zur Untersuchung und Bewertung der deutschen Küstengewässer haben sich der Bund und die Küstenländer im Rahmen des gemeinsamen Bund/Länder-Messprogramms Nord- und Ostsee (BLMP) auf ein einheitliches Monitoringprogramm verständigt, welches das Vorkommen, die Neueinschleppung, die Ausbreitung und die Entwicklung von Neobiota dokumentiert.
Monitoringprogramm Neobiota
Das Monitoringprogramm zur Erfassung von Neobiota umfasst 9 Stationen an der Nordsee- und 8 Stationen an der Ostseeküste. In Mecklenburg-Vorpommern werden die 5 Standorte Wismar, Rostock, Stralsund, Saßnitz und Kamminke beprobt. Es werden die Arten des Makrozoobenthos und Makrophytobenthos erfasst.
Die Untersuchung umfasst die sog. Schnellerfassung (Rapid Assessment) vor Ort sowie die Exposition von Besiedlungsplatten. Bei der Schnellerfassung werden künstliche und natürliche Substrate (Hart- und Weichböden) mit verschiedenen Geräten 60 Minuten lang beprobt. Die Besiedlungsplatten dagegen werden an den Standorten 3-4 Monate ausgebracht und danach auf ihre Besiedlung hin untersucht.
Alle vorgefundenen Neobiota werden dokumentiert und die Funde der zentralen Informations- und Meldeplattform des Bund/Länder-Ausschusses für Nord- und Ostsee (BLANO) für marine Neobiota gemeldet. Die gewonnenen Daten werden von der Plattform gesammelt und ausgewertet.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein hat in der Broschüre „Neobiota in deutschen Küstengewässern“ alle bis Juli 2014 in den deutschen Küstengewässern der Nord- und Ostsee nachgewiesenen Neobiota dokumentiert.









