Schadstoffe

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Einleitung von Schadstoffen

Einleitung von Schadstoffen

Um einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen, müssen die Wasserkörper die Umweltqualitätsnormen (UQN) erfüllen, die für eine Reihe von Schadstoffen auf EU-Ebene festgesetzt wurden und die national in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 20. Juni 2016 geregelt sind. Die OGewV gibt in der Anlage 8 UQN für 46 prioritäre Stoffe/Stoffgruppen und bestimmte andere Schadstoffe sowie für Nitrat vor. Zu den prioritären Stoffen zählen eine Reihe von Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel sowie Metalle bzw. Metallverbindungen. Die Einhaltung der UQN ist für die aufgeführten Schadstoffe zu überwachen. Einige der 46 prioritären Stoffe sind darüber hinaus als „prioritär gefährliche Stoffe“ eingestuft. Gemäß WRRL müssen für diese Schadstoffe Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Einstellung der Einleitung erlassen werden.

Um das Ziel des guten ökologischen Zustands zu erreichen, müssen die Konzentrationen der Schadstoffe, die auf nationaler Ebene als bedenkliche Stoffe erkannt werden, aber nicht als prioritäre Stoffe auf EU-Ebene eingestuft wurden, unter den festgelegten Normen bleiben. Bei diesen Stoffen handelt es sich um die sogenannten "flussgebietsspezifischen Schadstoffe". Die OGewV gibt in Anlage 6 UQN für insgesamt 67 Schadstoffe solche (nationalen) UQN vor. Wird eine (oder mehrere) dieser UQN nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand auf der fünfstufigen Skala höchstens mit der mittleren Stufe (mäßig) zu bewerten.

Desweiteren gehört zu den Zielen der WRRL auch die Vermeidung weiterer Verschlechterung (Verschlechterungsverbot) und das Erreichen der angestrebten Verbesserungen (Verbesserungsgebot). Um eine Verschlechterung (oder Verbesserung) erkennen zu können, sind langfristig angelegte Untersuchungen erforderlich, z.T. auch in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten.

Grundlage für die Bewertung des chemischen Zustands des Grundwassers sind die in der Anlage 2 der Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November 2010 aufgeführten Schwellenwerte. Zu der Liste der im Grundwasser zu überwachenden Schadstoffe gehören neben Nitrat, Sulfat, Chlorid und Ammonium Wirkstoffe von Pflanzenschutz-und Biozidprodukten sowie ausgewählte Metalle und leichtflüchtige Kohlenwasserstoffe. Neben den in der GrwV geregelten Stoffen wird das Grundwasser Mecklenburg-Vorpommerns aus Vorsorgegründen noch auf weitere Stoffe, wie z. B. neuartige Pflanzenschutzmittel, Tierarzneimittel und Uran untersucht. Auch diese Untersuchungsergebnisse werden regelmäßig ausgewertet.

Schadstoffe in Biota

Für einen Teil der geregelten Stoffe wurden UQN auch bezogen auf Biota (Lebewesen; wie Fische, Krebse und Weichtiere) festgelegt. 2013 wurde ein landesweites Messnetz zur Überwachung von Schadstoffen in Fischen aus Fließ-, Stand- und Küstengewässern konzipiert und im Monitoringprogramm festgeschrieben. Die Ergebnisse der Jahre 2013–2017 sind in einem Bericht zusammengefasst (English Summary).

 

 

Neuere Ergebnisse liegen mit dem Bericht (inkl. English Summary) über die Jahre 2018-2022 vor. Die Annahme einer flächenhaften Überschreitung der UQN für Quecksilber wird grundsätzlich bestätigt. Allein für den Saaler Bodden kann die beständige Einhaltung der UQN als eine nationale Besonderheit angenommen werden. Bezüglich der polybromierten Diphenylether (PBDE) war mit den verfügbaren Analyseverfahren die Überprüfung der UQN nicht für alle Proben möglich. Mindestens rund die Hälfte der untersuchten Gewässer überschreitet jedoch die UQN. Aktuell teils sehr geringe Konzentrationen bedürfen der Bestätigung. Bis dahin gilt weiterhin die Annahme einer flächenhaften Überschreitung der UQN für PBDE. Für Heptachlor und Heptachlorepoxid sind noch keine gesicherten Aussagen möglich; die Empfindlichkeit der Analytik ist noch unzureichend. Alle anderen UQN werden eingehalten.

 

WRRL-Schadstoffmonitoring in Fischen 2018–2022 (PDF, 6 MB)

Aus den Küstengewässern liegen langjährige Daten zur Schadstoffbelastung von Muscheln vor. Die Belastung mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Kupfer und Quecksilber hat abgenommen. Gründe sind u.a. das Verbot von Blei in Kraftstoffen und geringere Einträge aus der Industrie. Die gesetzliche Biota-Umweltqualitätsnorm (UQN) für Quecksilber wurde in Muscheln seit Anfang der 2000er Jahre nicht mehr überschritten.
Bei den organischen Spurenstoffen haben langjährige Produktions- und Anwendungsverbote dazu geführt, dass die Konzentrationen der Chlor-Pestizide, z.B. g-Hexachlorcyclohexan (Lindan) und Dichlordiphenylethan (DDT) und seiner Metaboliten, sowie der polychlorierten Biphenyle (PCB), zum Teil deutlich abgenommen haben. Sie sind aber nach wie vor in den Muscheln nachweisbar und müssen weiterhin überwacht werden. Von der großen Schadstoffgruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) wurden für die gesetzlich geregelten Verbindungen Benzo(a)pyren und Fluoranthen keine Überschreitungen der UQN festgestellt.

 
 

Schadstoffmonitoring in Muscheln (PDF, 3,44 MB)

Arzneimittel

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Bericht zur Gewässergüte: Arzneimittelfunde

Bericht zur Gewässergüte: Arzneimittelfunde

Arzneimittel gewährleisten einen hohen Lebensstandard in unserer Gesellschaft und helfen Krankheiten zu heilen oder zu regulieren. Die Nutzung von Arzneimitteln hat jedoch zur Folge, dass sie in unsere Umwelt eingetragen werden. Im Körper werden nicht alle Arzneimittel vollständig abgebaut, sodass Wirkstoffe und Abbauprodukte über den Abwasserpfad in die Kläranlagen gelangen. Hier findet oft eine unvollständige Eliminierung dieser Stoffe statt. Sie gelangen so über das gereinigte Abwasser in unsere Gewässer.

In den Fließ- und Küstengewässern MV werden seit 2008 Arzneimittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte untersucht. In dem vorliegenden Bericht werden die Daten der Jahre 2008-2021 ausgewertet. An nahezu allen untersuchten Fließgewässermessstellen wurde in dem Zeitraum mindestens ein Wirkstoff oder Abbauprodukt nachgewiesen. Hierbei handelte es sich vor allem um Stoffe aus den Gruppen der Blutdrucksenker, Psychopharmaka, Röntgenkontrastmittel und Analgetika. Besonders auffällig waren Messstellen, welche unter dem Einfluss einleitender Kläranlagen stehen und ein kleines Einzugsgebiet besitzen. Auch in den Küstengewässern MV wurden Arzneimittel und deren Abbauprodukte nachgewiesen.

Im Gegensatz zu anderen Spurenstoffen sind Arzneimittel und deren Abbauprodukte in Oberflächengewässern bisher nicht gesetzlich geregelt, obwohl sie Schäden im Ökosystem verursachen können. Maßnahmen sind nötig, um die Belastungen in den Gewässern mit diesen Stoffen zu vermindern und zu vermeiden.

Bezeichnung Format Größe
Arzneimittelbefunde in den Fließ- und Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns von 2008 bis 2021 Berichte zur Gewässergüte PDF 10,26 MB