Bewertungsverfahren
Folgende Regelwerke und Arbeitshilfen sind - aufgeführt an Hand des Eingriffstyps - für Mecklenburg-Vorpommern aktuell gültig. Eingriff und zugehörige Kompensation sind immer nach demselben, jeweils zutreffenden Regelwerk zu bewerten.
Allgemeines Regelwerk
Die "Hinweise zur Eingriffsregelung" sind für Mecklenburg-Vorpommern allgemeine und verbindliche Grundlage für die Bewertung von unvermeidbaren Eingriffen, die Ableitung des Kompensationsbedarfes sowie Grundsätze und Bemessung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Basis des Bewertungsverfahrens ist eine Werteinstufung von Biotopen und ihrer besonderen Funktionen für Natur und Landschaft. Die Hinweise definieren grundlegende Anforderungen an die Datenerhebung und –aufbereitung in den Genehmigungsunterlagen, stellen die allgemeinen Verfahrensabläufe dar, erläutern Begriffe und Konventionen sowie das Verhältnis der Eingriffsregelung zu anderen Rechtsinstrumenten des Natur- oder Umweltschutzes.
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| Erlass LM vom 01.06.2018 | 0,36 MB | |
| Hinweise zur Eingriffsregelung (Neufassung 2018) | 1,62 MB |
Gültig für Vorhaben, die zum 01.06.2018 im Zulassungsverfahren waren:
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| Hinweise zur Eingriffsregelung (1999) | 0,7 MB | |
| Korrekturblatt zu "Hinweise zur Eingriffsregelung (1999)" (Stand: 19.12.2001) | 0,01 MB |
Ergänzung der "Hinweise zur Eingriffsregelung" für Kompensationsmaßnahmen im Wald:
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| Erlass LU an UNB vom 19.10.2009 | 0,02 MB | |
| Bewertung nach den Hinweisen zur Eingriffsregelung (HzE) und nach der Ergänzung zum LBP-Leitfaden für Bundes- und Landesstraßen | 0,03 MB |
Die 2. Anlage zum Erlass vom 19.10.2009 ist auf dieser Seite unter "Bau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen" verlinkt.
Errichtung vertikal strukturierte Bauten (Windkraftanlagen, Masten, etc.)
Vertikal strukturierte Bauten beeinträchtigen Natur und Landschaft kaum durch unmittelbare Biotopschädigung wegen ihrer Standfläche, sondern vorrangig durch ihre Wirkungen auf das Landschaftsbild.
Für die Bewertung und die Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild ist daher der Kompensationserlass Windenergie MV vom 06.10.2021 unter Berücksichtigung des Änderungserlasses vom 17.03.2025 sowie des Realkompensationserlasses Landschaftsbild MV vom 27.03.2025 anzuwenden. Zur Ermittlung des Kompensationsumfanges für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind die jeweiligen Berechnungshilfen zu nutzen.
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Änderung des Erlasses des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe Änderungserlass vom 17.03.2025 (Kompensationserlass Windenergie MV) vom 06.10.2021 | 0,12 MB | |
| Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zur Bemessung der Kompensationshöhe für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Anlagen Erlass zur Änderung des [Änderungserlass vom 17.03.2025 (Kompensationserlass Windenergie MV) vom 06.10.2021] vom 27.03.2025 | 0,19 MB | |
| Berechnungshilfe vom 27.03.2025 (Excel) | XLSX | 0,16 MB |
Für Vorhaben vor März 2025 galten folgende Dokumente:
| Bezeichnung | Format | Größe |
|---|---|---|
| Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern zur Kompensation von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Windenergieanlagen und andere turm- und mastenartige Eingriffe (Kompensationserlass Windenergie MV) vom 06.10.2021 | 0,42 MB | |
| Anlage: Bewertung der Landschaftsbildräume (Gutachterliches Landschaftsprogramm) | 0,68 MB | |
| Berechnungshilfe (pdf) | 0,79 MB | |
| Berechnungshilfe (Excel) | XLSX | 0,25 MB |
Für Vorhaben, deren Zulassungsverfahren vor dem 31.12.2021 begonnen haben und die nach den Hinweisen zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen (LUNG 2006, sog. Kriedemann-Methodik) bewertet wurden, erfolgt die Bewertung nach der Kriedemann-Methodik bis zum 31.12.2025, sofern nicht der Vorhabenträger die Umstellung auf das neue Regelwerk beantragt.
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Hinweise zur Eingriffsbewertung und Kompensationsplanung für Windkraftanlagen, Antennenträger und vergleichbare Vertikalstrukturen | 1,46 MB |
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVF)
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Fachaufsichtlicher Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an die unteren Naturschutzbehörden zur Bilanzierung von PVF vom 27.05. 2011 auf der Basis der Hinweise zur Eingriffsregelung | 0,8 MB | |
| Fachaufsichtlicher Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz an die unteren Naturschutzbehörden zur Bilanzierung von PVF vom 28.09.2016 (Ergänzung bezüglich Fotovoltaikfreiflächenanlagen auf Deponien) | 0,06 MB |
Bau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen
Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbau von Bundes- oder Landesstraßen sowie ihre Kompensation werden nach einem eigenen Bewertungsverfahren behandelt. Dieses wurde aufgrund der Vergleichbarkeit von Straßenbauvorhaben zwischen den Bundesländern mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde in M-V erforderlich.
Grundlage ist eine eigene Werteinstufung von Biotopen und Funktionen. Wegen der Bewertungsunterschiede zu den Hinweisen zur Eingriffsregelung ist die Anwendung des Leitfadens und seiner Ergänzungen auf die im Einführungserlass genannten Straßenbauvorhaben begrenzt.
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Leitfaden zur Erstellung und Prüfung landschaftspflegerischer Begleitpläne zu Straßenbauvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern | 2,06 MB | |
| Einführungserlass vom 25.11.2002 | ||
| Ergänzung des LBP-Leitfadens für Straßenbauvorhaben in M-V für Kompensationsmaßnahmen im Wald Die Ergänzung wurde probeweise für den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2011 eingeführt. | 0,91 MB |
Eingriffe in Alleen oder Baumreihen sowie geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume
Sofern im Rahmen eines Eingriffs Alleen, Baumreihen, geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume beseitigt oder geschädigt werden, ist – ausgehend von Art. 12 Abs. 2 der Landesverfassung – ein besonders enger Funktionsbezug zu beachten. Daher gilt für die Eingriffsbewertung und Kompensation
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Schutz, Pflege und Neuanpflanzung von Alleen und einseitigen Baumreihen in Mecklenburg-Vorpommern (Alleenerlass – AlErl M-V) bei Eingriffen in Alleen und Baumreihen an Bundes- oder Landessstraßen der Gemeinsame Erlass des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.12.2015 | 0,19 MB | |
| Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz vom 15.10.2007 "Baumschutzkompensationserlass" bei Eingriffen in geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume einschließlich Alleen oder Baumreihen an anderen öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen |
Marine Eingriffe
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß §§ 13 bis 18 BNatSchG ist für das Küstenmeer Deutschlands seit langem etabliert. Die Anwendung der Vorschriften für die Meeresgebiete ist jedoch von einigen Spezifika geprägt. In Ergänzung zu den "Hinweisen zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern" wurden durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am 07.02.2017 Beurteilungshilfen und Hinweise für die Eingriffsermittlung und –bewertung, zu Vermeidungsmaßnahmen sowie zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen erlassen.
| Bezeichnung | Format | Größe |
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| Erlass des LM vom 07.02.2017 | 0,02 MB | |
| Naturschutzrechtliche Behandlung von Eingriffen im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern Hinweise zur Eingriffsregelung für den marinen Bereich (HzE marin) | 0,62 MB |







