Artenschutz
Verbreitungsatlanten und Verbreitungskarten
Das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern wird in Verbreitungsatlanten dargestellt. Verbreitungsatlanten wurden u. a. für Vögel, Fische und Rundmäuler, Land- und Süßwassermollusken, Heuschrecken sowie Eintags-, Stein- und Köcherfliegen erstellt. Verbreitungskarten für Pflanzen und Pilze sind im Internet verfügbar.
Rote Listen gefährdeter Arten
Rote Listen sind wissenschaftliche Fachgutachten, in denen der Gefährdungsstatus von Arten für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung.
Gesetzlich geschützte Arten in Mecklenburg-Vorpommern
Hier werden die in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden besonders und streng geschützten Arten sowie die Rechtsquelle ihres Schutzes aufgeführt.
Gesetzlicher Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG (Zugriffsverbote)
Besitz, Vermarktung und Nutzung von Exemplaren besonders geschützter Arten
Die Zuständigkeit für den Vollzug der Zugriffsverbote ist einschließlich der Verantwortung für Ausnahmeentscheidungen (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder darauf bezogene Befreiungen (§ 67 BNatSchG) zum 1.7.2012 an die unteren Naturschutzbehörden übergegangen. Hier erhalten Sie Informationen und Arbeitshilfen zur Bearbeitung von Fragen des gesetzlichen Artenschutzes bei Eingriffen und in der Bauleitplanung.
Besitz und Vermarktung von Exemplaren besonders geschützter Arten
Wir informieren über die gesetzlichen Verpflichtungen, die jeder Hobbyhalter und Gewerbetreibende bei Besitz und Vermarktung von Exemplaren geschützter Arten eingeht. Sie finden die Informationen und Formulare zur An-, Um-, oder Abmeldung meldepflichtiger Exemplare oder können ,mit Hilfe des ASPE-Online-Meldesystems (AOMS), dies auch gleich direkt über das Internet tätigen.
Arten der Anhänge II, IV und V der FFH-Richtlinie
Alle 79 in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aufgeführt sind, werden jeweils mit einem Steckbrief vorgestellt.
Die Tier- und Pflanzenarten des Anhang V der FFH-Richtlinie sind wie die Arten der Anhänge II und IV "Arten von gemeinschaftlichem Interesse", deren günstiger Erhaltungszustand zu bewahren oder wiederherzustellen (Artikel 2) und deren Erhaltungszustand zu überwachen ist (Artikel 11). Im Unterschied zu den Arten der Anhänge II und IV handelt es sich jedoch um Arten, die Gegenstand einer Entnahme aus der Natur zu Zwecken der Nutzung sein können.
Artenschutzprojekte (ASP) und praktische Umsetzungsmaßnahmen
Gezielte Artenschutzprojekte (ASP) bzw. bestandsfördernde Artenhilfsmaßnahmen für seltene und bedrohte FFH-Arten sowie Arten des Florenschutzkonzepts M-V sollen das Aussterben dieser Arten verhindern und ihre Entwicklung fördern.
Berichte zu Arten oder Artengruppen (Vögel)
Hier finden Sie z.B. Jahresberichte zum Kormoran und zu Großvögeln (Schrei-, See- und Fischadler, Wanderfalke, Schwarzstorch) in Mecklenburg-Vorpommern, Statusberichte zu Küstenvögeln im Ostseebereich und Berichte zu den regelmäßigen Wasservogelzählungen in M-V.
Berichte zu Arten oder Artengruppen (Säugetiere)
Hier finden Sie derzeit Berichte zu den Robbenarten und zum Schweinswal in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns.
Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern
Seit 2006 gibt es wieder freilebende Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern. Sie finden hier den Wolfsmanagementplan, Hinweise für Tierhalter und Ansprechpartner bei Wolfs-Beobachtungen.
Pflanzengesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern
Das zweibändige Werk "Die Pflanzengesellschaften Mecklenburg-Vorpommerns und ihre Gefährdung" erschien in den Jahren 2001 (Tabellenband) und 2004 (Textband). Es umfasst eine vollständige vegetationskundliche Bearbeitung sowie eine Rote Liste der Pflanzengesellschaften.
Florenschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern
Das Florenschutzkonzept M-V liefert Grundlagen und setzt Prioritäten im Schutz der Flora des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Raumbedeutsamkeit/Verantwortlichkeit, Gefährdung sowie Schutzverpflichtungen sind die wesentlichen Argumente für einen gezielten Florenschutz.