Biodiversität
Biologische Vielfalt – Definition und Internationales Übereinkommen
Biodiversität umfasst die Vielfalt und Vielzahl der Arten (Pflanzen, Tiere, Mikroorganismen) sowie auch die unterschiedlichsten Ökosysteme, in denen sie leben (z.B. Seen, Wälder, Moore, Küsten). Außerdem umfasst der Begriff die genetische Vielfalt innerhalb jeder Art, also auch Rassen oder gezüchtete Sorten.
Der Reichtum der biologischen Vielfalt und die von ihr erbrachten Leistungen, wie Sauerstoffbildung und Bodenfruchtbarkeit, die Bereitstellung von Trinkwasser oder die Lieferung von Arzneien, Rohstoffen, Nahrungsmitteln, sind elementare Grundvoraussetzungen für das Leben und überlebensnotwendig für die Menschheit.
Der Wille, den Rückgang der biologischen Vielfalt zu bremsen, war Ausgangspunkt für das Übereinkommen über die biologischen Vielfalt, das 1992 auf dem Weltumweltgipfel der Vereinten Nationen (UNCED) in Rio de Janeiro verabschiedet und von über 170 Staaten unterzeichnet wurde. Die Bundesregierung hat im Jahr 2007 die unter Federführung des Bundesumweltministeriums erarbeitete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Damit lag in Deutschland erstmals eine umfassende und anspruchsvolle Strategie zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt vor, die rund 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen zu allen biodiversitätsrelevanten Themen enthält.
Biologische Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte im Dezember 2012 das Konzept "Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern" vor. Es enthält auf über 170 Seiten in 13 Aktionsfeldern Ziele und Maßnahmenvorschläge für den ländlichen Raum und die Küstengewässer. Basierend auf einer Analyse der Biologischen Vielfalt und ihrer Gefährdung und einer Betrachtung bisheriger Erfolge, wie z.B. des Moorschutzkonzepts, der Etablierung von Nationalen Naturlandschaften (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturparke) oder der umfangreichen Renaturierungen von Fließgewässern, werden in dem Konzept 73 Maßnahmen für den ländlichen Raum und die Küstengewässer vorgeschlagen.
So soll beispielsweise der Umfang aktiv entwässerter Küstenpolder durch Renaturierungsprojekte von aktuell 16.560 ha um insgesamt 10.000 ha reduziert werden. Durch Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturgüte, der Wasserqualität und der ökologischen Durchgängigkeit werden 2.000 km Fließgewässer in einen "guten ökologischen und guten chemischen Zustand" gemäß der Wasserrahmenrichtlinie gebracht. Der Umfang beeinträchtigter Fließgewässer soll von 3.900 km auf 1.900 km reduziert werden und der Umfang naturnah bewirtschafteter Fließgewässer soll durch die Renaturierungen um 1.400 km vergrößert werden.
Das Konzept zur "Erhaltung und Entwicklung der Biologischen Vielfalt", das bestehende mit weitergehenden Maßnahmen verbindet, wird auch in den anderen Landesministerien zur Diskussion gestellt. Eine erste Überprüfung der Ergebnisse ist für das Jahr 2020 geplant.
Zur Halbzeit der Umsetzung des Biodiversitätskonzeptes hat das LUNG eine Evaluierung durchgeführt und bilanziert, welche Ziele bereits erreicht wurden, welche Ziele absehbar bis 2020 erreicht werden können und bei welchen Themen noch verstärkte Anstrengungen erforderlich sind. Der Evaluierungsbericht kann in den folgenden zwei Dateien heruntergeladen werden.
Anlässlich der Festveranstaltung 30 Jahre NNL wird auch die Broschüre „Biologische Vielfalt in den Nationalen Naturlandschaften Mecklenburg-Vorpommerns“ der Öffentlichkeit übergeben. Die Broschüre kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.