Wölfe in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit 2006 wieder dauerhaft freilebende Wölfe. Eine Karte der Wolfsvorkommen ist über den folgenden Link zu finden:

 

Informationen zu Wolfssichtungen (möglichst mit Foto oder Video dokumentiert), gerissenen Wildtieren, Fotofallenbilder- oder Videos, Spuren- und Kotfunde (bitte mit Datums- und Ortsangabe) werden durch das landesweite Monitoring Wolf entgegengenommen:
E-Mail: stier[at]wildundforst.de - Tel.: 0171 485 97 89

Bitte melden Sie jede diesbezügliche Information, und unterstützen Sie so das landesweite Wolfsmonitoring mit seinem Netzwerk aus ehrenamtlich tätigen Wolfsbetreuern!

Informationen zu auffälligen Sichtungen von Wölfen, Schadensfällen bei Nutztieren und Totfunden werden an 7 Tagen in der Woche entgegengenommen. Bitte melden Sie umgehend diesbezügliche Vorkommnisse an die:
Zentrale Koordination Wolf (Wolfshotline) Tel: 0170 765 88 87 (bitte nur Anrufe, keine SMS)

Die Vorfälle werden schnellstmöglich vor Ort begutachtet und betroffene Tierhalter erhalten Hilfe zur Sicherung ihrer Herde(n). Voraussetzung für eine Schadenskompensation, bei vermutlich durch einen Wolf geschädigten Nutztieren, ist u.a. eine zeitnahe Meldung des Schadens (innerhalb von 24 Stunden). Kostenlose Beratungstermine für Nutztierhalter zum Thema Herdenschutz sowie Voraussetzungen für Förder- und Ausgleichszahlungen erfolgen durch die Agrarberatung Sternberg und können montags bis freitags vereinbart werden. Es sind Einzel- oder Gruppentermine möglich:
E-Mail: Diederichs[at]Herdenschutz-MV.de - Tel: 0171 727 06 24.

Im Juli 2010 hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erstmals einen Wolfsmanagementplan für Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Für den Überarbeitungsprozess wurde 2020 die AG Wolf neu berufen. Am 20.09.2021 hat der Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus den neuen Wolfsmanagementplan unterzeichnet. Zuvor hatten der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern e. V., der NABU Mecklenburg-Vorpommern e. V., der BUND Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie weitere Beteiligte dem Wolfsmanagementplan zugestimmt.

Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern

Die Förderrichtlinie Wolf (FöRLWolf M-V; Verwaltungsvorschrift vom 28. November 2019, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 28. März 2019) regelte bis Ende 2024 unter anderem die Rahmenbedingungen für Kompensationszahlungen im Falle von getöteten oder verletzten Nutztieren sowie für die Förderung von Präventionsmaßnahmen.

Ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 werden die beiden Fördertatbestände durch folgende zwei neue Verwaltungsvorschriften geregelt.

Präventionsmaßnahmen werden gefördert durch die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Förderrichtlinie Wolf - FöRLWolf M-V), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 22. März 2025 (AmtsBl. M-V S. 244). Die geltende Fassung der Förderrichtlinie Wolf, die dazugehörigen Antragsformulare sowie die aktuelle Karte des Wolfsgebietes finden Sie hier:

Karte des Wolfsgebietes Mecklenburg-Vorpommern (Förderkulisse für Präventionsmaßnahmen)

Förderrichtlinie Wolf - FöRLWolf M-V

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf (Canis lupus) gemäß FöRLWolf M-V (Punkt 2.1 Buchstabe a)

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung M-V durch die Art Wolf (Canis lupus) gemäß FöRLWolf M-V (Punkt 2.1 Buchstabe b)

Die Zuwendung umfasst Investitionen für Vorhaben zur verbesserten Verhütung von Schäden aufgrund von Wolfsübergriffen an Haus- und Nutztieren sowie Vorhaben zur Erhöhung der Akzeptanz der Bevölkerung hinsichtlich der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch die Art Wolf. 

Kompensationszahlungen werden gefördert durch die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich oder zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf – BiLRLWolf M-V), Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt vom 22. März 2025 (AmtsBl. M-V S. 241). Die geltende Fassung der Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf und das dazugehörige Antragsformular finden Sie hier:

Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf - BiLRLWolf M-V

Antrag auf Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich oder zur Minderung von wirtschaftlichen Belastungen durch die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Richtlinie Billigkeitsleistungen Wolf

Die Billigkeitsleistung umfasst den Ausgleich oder die Minderung wirtschaftlicher Belastungen durch Schäden aufgrund getöteter oder verletzter Haus- und Nutztiere (auch Jagdhunde), damit zusammenhängende Ausgaben sowie weitere Sachschäden.

Zusätzliche laufende Betriebsausgaben werden durch die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf vom 1. September 2021 (AmtsBl. M-V S. 903), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2022 (AmtsBl. M-V S. 709), gefördert.

Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf

Die Zuwendung umfasst zusätzliche (über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehende) laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung zur Sicherung umweltfreundlicher Weidepraktiken. Gefördert werden können zusätzliche laufende Betriebsausgaben für (über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehende) wolfsabweisende Zäune sowie für Herdenschutzhunde.

Zuwendungsempfänger können insbesondere Betriebsinhaber sein, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften. Andere Landbewirtschafter können Zuwendungsempfänger sein, sofern die Haltung bestimmter landwirtschaftlicher Nutztiere der Sicherstellung der Beweidung im Rahmen der Landschaftspflege, zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen oder dem Hochwasser- und Küstenschutz dient.

Zuwendungen können gewährt werden, soweit die mit den zusätzlichen laufenden Betriebsausgaben verbundenen Maßnahmen in einem amtlich bekannt gemachten Wolfsgebiet erfolgen. In Mecklenburg-Vorpommern ist dies inzwischen das gesamte Landesgebiet.

Zuwendungen können für Zuwendungsempfänger gewährt werden, die eine Investitionsförderung nach der Förderrichtlinie Wolf erhalten haben. Gefördert werden können auch Tierhalter, die keine Investitionsförderung erhalten haben, bei denen aber die Notwendigkeit und Angemessenheit der Schutzmaßnahme von der Bewilligungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Person bestätigt wurde und auch die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sind. Näheres regelt die Förderrichtlinie.

Die Beantragung, Bescheidung, Ausreichung und Kontrolle der Fördermittel erfolgt auch für diese Förderrichtlinie über das jeweils zuständige Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder – in Großschutzgebieten – das jeweilige Nationalparkamt oder das jeweilige Biosphärenreservatsamt. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der jeweils zuständigen Bewilligungsbehörde unter Verwendung des auch bei ihr verfügbar gehaltenen Antragsformulars, welches auch hier abgerufen werden kann.

Die Anträge für die oben genannten Förderrichtlinien sind bei den nachfolgend aufgeführten Bewilligungsbehörden einzureichen und die Antragsformulare können auch bei diesen abgerufen werden:


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg

Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Herr Nils Meyer
0385 / 588 - 66410

nils.meyer[at]staluwm.mv-regierung.de


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte

Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg
Frau Nobiling
0385 / 588 - 69401

claudia.nobiling[at]stalums.mv-regierung.de 


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg

An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock
Frau Iris Kossow
0385 / 588 - 67401

iris.kossow[at]stalumm.mv-regierung.de


Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern

Badenstraße 18, 18439 Stralsund
Frau Ulrike Buschewski
0385 / 588 - 68419

ulrike.buschewski[at]staluvp.mv-regierung.de


Nationalparkamt Müritz
Schlossplatz 3, 17237 Hohenzieritz
Herr Sebastian Kinowski
0385 / 588 - 63625

s.kinowski[at]npa-mueritz.mvnet.de


Nationalparkamt Vorpommern 
Im Forst 5, 18375 Born am Darß
038234 / 5020

G.Haffner[at]npa-vp.mvnet.de


Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
Wittenburger Chaussee 13, 19246 Zarrentin
Frau Susanne Oßwald 
0385 / 588 - 63116

S.Osswald[at]bra-schelb.mvnet.de


Biosphärenreservatsamt Südost-Rügen 
Circus 1, 18581 Putbus 
Frau Münster 
0385 / 588 - 63300  

c.muenster[at]suedostruegen.mvnet.de

 

Ausführliche und aktuelle Informationen zum Wolf in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie auf folgender Internetseite: