Rücknahmepflichten im Abfallbereich

In Deutschland sind Hersteller und Vertreiber bestimmter Produkte durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz und verschiedene produktspezifische Verordnungen verpflichtet, ihre Erzeugnisse nach Gebrauch zurückzunehmen und einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Diese Regelungen betreffen unter anderem Elektrogeräte, Batterien, Verpackungen, Fahrzeuge und weitere Produktgruppen.

Auf diesen Seiten finden Sie umfassende Informationen zu den verschiedenen Rücknahmesystemen, rechtlichen Grundlagen und praktischen Hinweisen zur Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Inhalte richten sich sowohl an Verbraucherinnen und Verbraucher als auch an Unternehmen, Kommunen und Entsorgungseinrichtungen.