Radonvorsorge
Erhebung von Daten
Erhebung des Radonvorkommens sowie Identifikation und Ausweisung von Radonvorsorgegebieten gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz
Aufbereitung der regionalen Radondaten für die Öffentlichkeitsarbeit
Ziel ist es, zur nachhaltigen Verringerung der Exposition gegenüber Radon beizutragen, durch Umsetzung des Radonmaßnahmenplanes des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Handlungsoptionen Schutz vor Radon
Erkenntnisse und Folgerungen aus dem Vorkommen von Radon


Titel: Bodenluftmessung beim Bürger
Foto: Beschäftigte im LUNG
Titel: Bodenluftmessung beim Bürger
Foto: Beschäftigte im LUNG
Entstehung von radioaktivem Radon
Radon, genauer Radon-222, entsteht aus dem radioaktiven Zerfall des im Boden überall in Spuren vorhandenen natürlichen Urans.
Als Edelgas gelangt es aus der Bodenluft in unsere Lebensräume. In Gebäuden kann es dabei hundertfach und mehr gegenüber der Außenluft angereichert sein, was insbesondere bei fehlendem Austausch mit der Außenluft zu einem höheren Radon-Risiko führen kann.
Das Radon-Risiko
Radon erhöht das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Damit ist Radon, nach dem Rauchen, die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. Eine ähnliche Gefährdung liegt durch die Inhalation von Asbest vor. In beiden Fällen erkranken jährlich ca. 1900 Personen in Deutschland an der Lunge. Glücklicherweise ist das Radon-Risiko leichter zu reduzieren als das von Asbest. Hunderte radoninduzierte Sterbefälle könnten jährlich verhindert werden. Das ist das Ziel der Bundesgesetzgebung zum „Schutz vor Radon“.
Schutz vor Radon
Jede und Jeder kann zum „Schutz vor Radon“ beitragen. Sind die Radon-Risiken und die Möglichkeiten zur Radon-Reduktion bekannt, können schnell wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Über beides haben Landesorganisationen und der Bund zu informieren.
In Gebäude eindringendes Radon
In der Raumluft von Gebäuden findet sich immer Radon. Maßgeblich für die Konzentration ist das Radon-Angebot im Boden, die Dichtheit des Gebäudes gegenüber dem Boden und der Austausch der Raumluft mit der Außenluft.
Radon-222 besitzt eine mittlere Lebensdauer von 5,5 Tagen. In dieser Zeit zerfällt ein Großteil innerhalb von Bodenplatten, Kellerwänden und Abdichtungen gegen Feuchtigkeit. Das übrige Gas verteilt sich jedoch innerhalb des Gebäudes. Neubauten können – sogar mit wenig Aufwand – radonsicher abgedichtet werden. Hier werden Spalten, Risse und unzureichend abgedichtete Fugen, Rohr- und Kabel-Durchführungen konstruktiv und langfristig vermieden. In älteren Gebäuden sind diese Lücken jedoch zu erwarten und gegebenenfalls über Radonmessungen zu lokalisieren.
Radonmessungen/Radonpotential
In Gemeinden mit mittleren und höheren Radon-Angeboten der Böden sind Raumluftmessungen sinnvoll, zumal diese unter 50 € zu erwerben sind. Zur Messung sind keine Fachkenntnisse erforderlich. Wo Sie behördlich anerkannte Messungen erwerben können, erfahren Sie unter: www.bfs.de
Das Radon-Angebot eines Bodens wird als Radonpotential durch Messungen erfasst. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat für Mecklenburg-Vorpommern geringe bis mittlere Radonpotentiale vorausgesagt. Die entsprechenden Prognosekarten können unter www.imis.bfs.de eingesehen werden.
Die BfS-Prognosen sind großflächig an den geologischen Verhältnissen ausgerichtet worden. Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) führt weitere Messungen durch, um die Prognose präziser zu gestalten. Dabei treten auch höhere Radonpotentiale, als bisher angenommen, auf. Insofern werden die BfS-Prognosen für M-V zukünftig angepasst. In Verbindung mit der ländlichen Gebäudestruktur liegt gegebenenfalls ein höheres Radon-Risiko vor. Tritt dies verstärkt in einer Gemeinde auf, ist dort Radonvorsorge besonders wichtig. In solchen Fällen ist dann jeweils ein Radonvorsorgegebiet auszuweisen.
Radonvorsorgegebiet
Innerhalb von Radonvorsorgegebieten besteht eine Mess- und Meldepflicht für unterkellerte oder bodenberührende betrieblich genutzte Aufenthaltsräume. Daraus resultiert ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zum Radon-Risiko. Hier wird auch radon-sicheres Bauen zur Pflicht. Die Bevölkerung wird sowohl zur Ausweisung dieser Gemeinden als auch zu weiteren Reduktionsmaßnahmen der Radon-Konzentrationen informiert. Für die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten ist entscheidend, ob der Referenzwert für Aufenthaltsräume gehäuft in der Gemeinde überschritten werden könnte. Hierfür sind weitere Messungen notwendig.
Referenzwert für Aufenthaltsräume
Der Referenzwert dient zur Beurteilung, ob eine Radonmaßnahme als sinnvoll erachtet werden kann. Insofern ist er kein Grenzwert, sondern ein Maßstab für die Optimierung von Radonmaßnahmen unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände.
In M-V liegen bisher keine Gründe für die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten vor.
Bewertung von Radonmessungen
Der Referenzwert gibt die Anzahl von Radon-222-Zerfällen in einem Kubikmeter pro Sekunde an, bei der ein Radon-Risiko nicht mehr außer Acht gelassen werden sollte. Die Messgröße ist Aktivität pro Volumen. Zerfälle pro Sekunde werden in Becquerel (kurz Bq) angegeben. Somit erhalten Sie auch für Ihre Raumluftmessung ein Ergebnis in der Einheit Bq/m3 bzw. Bq m-3.
Der Referenzwert beträgt 300 Bq m-3 und ist ein Jahresmittelwert.
Verbindungselement zwischen Referenzwert und dem Radon-Angebot eines Bodens ist das Radonpotential. Es drückt eine Wahrscheinlichkeit für die Überschreitung des Referenzwertes innerhalb von Gebäuden aus. Ab einem Radonpotential von 44 ist eine Abschätzung vorzunehmen, ob Gebäude einer Gemeinde vermehrt von Referenzwertüberschreitungen betroffen sein könnten.
Bei Radonpotentialen unterhalb von 20 ist das nicht der Fall. Im mittleren Bereich ist die vorherrschende Gebäudestruktur für eine Entscheidung relevant.
Bitte um Mithilfe
Haben Sie Messergebnisse, die über 300 Bq m-3 liegen? Teilen Sie diese bitte der Radonvorsorge M-V mit. Das erleichtert weitere gezielte Bodenluftmessungen in Ihrer Gemeinde und eine zielgenauere Unterrichtung der Bevölkerung. Gern zeigen wir Ihnen auch lohnende Radonmaßnahmen auf, die über das Lüften von Räumen hinausgehen.
Weitere Informationen:
Dezernat Radonvorsorge
Telefon 0385 588-64550
radonvorsorge@lung.mv-regierung.de
Fotonachweise
Titel: Bodenluftmessung beim Bürger
Foto: Beschäftigte im LUNG
Stand
Juni 2024
Bezeichnung | Format | Größe |
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Flyer Radonvorsorge Handlungsempfehlung Stand Juni 2024 | 0,54 MB |