Überwachung

Landesweite Überwachung

Landesweite Radioaktivitätsüberwachung

Seit etwa Mitte der 50er Jahre hat die Bundesregierung eine Reihe von Behörden mit Aufgaben zur Überwachung der  Radioaktivität in der Umwelt beauftragt. Daraus sind die Leitstellen des Bundes entstanden, die sich mit der Entwicklung von Probenahme- und Analyseverfahren für die unterschiedlichsten Umweltmedien befassen (z.B. Wasser, Boden, Luft, Nahrungsmittel….). Weiterführende Informationen zu Leitstellen

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Mais wird als ganze Pflanze beprobt und analysiert
Foto: © LUNG440
 

Als eine Konsequenz aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl wurde 1986 für die landesweite Radioaktivitätsüberwachung in der BRD das Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) mit einer klaren Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern geschaffen, das im Jahr 2017 in das zur Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013  neu geschaffene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) integriert worden ist.

Nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (jetzt Strahlenschutzgesetz) sind Einrichtungen des Bundes für die großräumige Ermittlung der Radioaktivität in Luft und in Niederschlägen, die Ermittlung der Radioaktivität in Bundeswasserstraßen, in Nord- und Ostsee und für die flächendeckende Messung der Gamma-Ortsdosisleistung zuständig. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Radioaktivität in Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Arzneimitteln sowie in Futtermitteln zu ermitteln. Sie überwachen weiterhin den Radioaktivitätsgehalt im Trinkwasser, Grundwasser und in oberirdischen Gewässern, die nicht als Bundeswasserstraßen ausgewiesen sind, in Abwässern, Klärschlamm, Reststoffen und Abfällen, Boden und Pflanzen und in Düngemitteln.

Für den Datenaustausch zwischen Bund und Ländern existiert das Integrierte Mess- und Informationssystem (IMIS) in der Bundesrepublik aufgebaut auf das beteiligten Institutionen und Behörden Zugriff haben. Alle gewonnenen Daten werden in eine zentrale Datenbank beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) eingegeben und stehen für Auswertungen und Lagebeurteilungen zur Verfügung. Messdaten aus der Umweltradioaktivitätsüberwachung sind aber auch für die Öffentlichkeit über das Geo-Portal des BfS zugänglich. Die erforderlichen Messungen und Probenahmen finden ständig statt und können beim Auftreten von erhöhten Messwerten intensiviert werden.

 
 

Aufgrund der inzwischen kontinuierlichen Veröffentlichung relevanter Daten aus der Umweltradioaktivitätsüberwachung über das o. g. Geo-Portal sind stets aktuellere Daten und Informationen verfügbar, als dies z. B. durch die Erstellung von Berichten nach früherem Vorbild realisierbar wäre. Zusätzlich sind die Jahresberichte des BMU „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung“ über die BfS-Online-Bibliothek verfügbar -> hier klicken.

Aus den Überwachungsdaten ist zu entnehmen, dass die Belastung der Umwelt und der Bevölkerung durch radioaktive Stoffe in Mecklenburg-Vorpommern vom Vorhandensein der natürlichen Radionuklide dominiert wird. Künstliche Radionuklide aus dem Reaktorunfall in Tschernobyl und den bis Mitte der 60er Jahre durchgeführten oberirdischen Kernwaffenversuchen sind zwar noch in verschiedenen Umweltmedien nachweisbar, liefern aber hier keinen nennenswerten Beitrag zur Strahlenexposition.

Überwachung kerntechnischer Anlagen

Es ist Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der in den Genehmigungen festgelegten Grenzwerte für Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umgebung, die Immissionen, umfassend zu kontrollieren und zu untersuchen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2006 das Innenministerium (IM). Die Emissions-, und Immissionsüberwachung erlaubt eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenbelastung des Menschen und der Umwelt. Sie ermöglicht eine Kontrolle der Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben.

In Mecklenburg-Vorpommern führt im  Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Abteilung Umweltanalytik und Strahlenschutz  im Auftrag des IM diese Aufgaben für den Anlagenstandort Lubmin durch. Der Betreiber der dortigen Anlagen ist die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH

Die Messungen erfolgen gemäß der vom Bundesumweltministerium erlassenen "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)". Dabei werden regelmäßig verschiedenste Umweltproben (z. B. Wasser, Boden, Bewuchs, Obst ) aus der Umgebung des Standortes in der Radioaktivitätsmessstelle des LUNG auf ihren Radioaktivitätsgehalt untersucht, um die Immissionsdaten zu kontrollieren. Zusätzlich werden auch Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen an ausgewählten Messpunkten in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen zur Kontrolle der Direktstrahlung aus den Anlagen durchgeführt. Alle Messungen und Beprobungen erfolgen nach festgelegten Messprogrammen.

Zur Überwachung der Emissionen sind Messgeräte in den Abluftkaminen und in den Abwasseranlagen vorhanden. Zusätzlich werden Proben aus der Abluft und dem Abwasser entnommen und untersucht. Für die Emissionsüberwachung ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Die Messungen des Betreibers werden vom LUNG an ausgewählten Proben kontrolliert (Kontrolle der Eigenüberwachung).

Alle bisherigen Messungen zeigen, dass die Aktivitätswerte (insbesondere die des Cäsium-137) in den kontrollierten Umweltmedien dem allgemein vorhandenen Kontaminationsniveau entsprechen und auf die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl und die oberirdischen Kernwaffenversuche in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts zurückzuführen sind. Radioaktivitätsabgaben aufgrund der Demontagearbeiten an den Anlagen der stillgelegten Blöcke des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald können aufgrund der Leistungsfähigkeit der Analytik zwar nachgewiesen werden, diese liegen aber sehr weit unterhalb der genehmigten Werte (etwa im Promille-Bereich) und sind als geringfügig und unbedenklich einzustufen.

Auch die Emissionen aus dem ZLN (seit 2006 befinden sich alle abgebrannten Brennelemente aus den Blöcken 1 bis 5 in CASTOR - Behältern im ZLN) mit der Abluft und dem Abwasser liegen weit unterhalb der behördlichen Genehmigungswerte.

Alle Messungen und Analysen unterliegen einer fortlaufenden strengen internen und externen Qualitätssicherung, sodass Veränderungen, insbesondere Erhöhungen gegenüber dem natürlichen Schwankungsbereich der Radioaktivität, zuverlässig erkannt werden und ggf. Maßnahmen eingeleitet werden können.

Alle Ergebnisse der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig unter Nutzung des IMIS an die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde (IM M-V) und das Bundesamt für Strahlenschutz sowie Bundesumweltministerium berichtet.

Aufgaben Anlagenbetreiber - Behörden

Aufgaben der Betreiber der kerntechnischen Anlagen (KGR und ZLN)

Alle Betreiber kerntechnischer Anlagen sind verpflichtet, die Emissionen und Immissionen von radioaktiven Stoffen durch geeignete Maßnahmen zu überwachen. Die erforderlichen Maßnahmen werden grundsätzlich im Genehmigungsverfahren festgelegt, die Einhaltung der Maßnahmen wird im fortlaufenden Aufsichtsverfahren regelmäßig kontrolliert.

Im Rahmen der Emissionsüberwachung sind die Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Abluft und Abwasser zu überwachen und nach Art und Aktivität spezifiziert regelmäßig zu berichten

Für die Immissionsüberwachung werden nach festgelegten Überwachungsprogrammen Messungen und Analysen durchgeführt und Proben aus der Umgebung der Anlagen (Kernkraftwerk und Zwischenlager) entnommen. Es erfolgen Messungen der äußeren Strahlung Ortsdosis und Aktivitätsbestimmungen an Umweltmedien (z. B. Luft, Boden, Bewuchs, Wasser).

Alle Ergebnisse der Emissions- und Immissionsüberwachung werden nach den Vorgaben der REI quartalsweise und jährlich in einem abgestuften Prüf- und Freigabeverfahren an das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Innenministerium, Bundesamt für Strahlenschutz und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit berichtet.

 

Aufgaben des LUNG

Die Abteilung Umweltanalytik und Strahlenschutz im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie führt die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen als unabhängige Messstelle durch, die gemäß der Richtlinie für die Überwachung der Emissionen und Immissionen kerntechnischer Anlagen (REI) für den bestimmungsgemäßen Betrieb ("Routinebetrieb"), für Stör- und Unfälle und zur Kontrolle der Eigenüberwachung des Betreibers erforderlich sind. Alle Maßnahmen sind durch Messprogramme festgelegt.

Die Probenentnahmen und Messungen des LUNG als unabhängige Messstelle ergänzen die vom Betreiber in den Anlagen und in unmittelbarer Nähe der Anlagen durchgeführten Emissions- und Immissionsüberwachung.

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Mitarbeiter des LUNG bei einer in-situ-gammaspektrometrischen Messung in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen Lubmin/Greifswald

Der Schwerpunkt der Umgebungsüberwachung durch das LUNG liegt in der weiteren Umgebung, insbesondere zur Komplettierung des radiologischen Lagebildes. Die verschiedenen Probenentnahmen und Vor-Ort-Messungen werden in regelmäßigen Abständen wiederholt, sodass sich ein jeweils aktuelles Zustandsbild ergibt. Je nach aktueller Lage können die Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen angepasst werden. Zur Kontrolle der äußeren Strahlung werden Ortsdosiswerte in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen ermittelt und die Aktivität von Proben bestimmt. Je nach Anlage werden Proben von Luft, Oberflächen- und Grundwasser, Sediment, Fischen, Boden, Bewuchs, Nahrungsmitteln pflanzlicher Herkunft und Milch auf ihren Gehalt an Radioaktivität überprüft. Die Messungen und Analysen werden fortlaufend durchgeführt und ausgewertet, die Berichterstattung erfolgt quartalsweise und jährlich. Sie dienen der Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte aus den atomrechtlichen Genehmigungen.

Zur Kontrolle der Emissionsüberwachung (Eigenüberwachung) des Betreibers werden dessen Abluftfilterproben und Proben des Abwassers analysiert und bewertet.

 

Radiologischer Notfallschutz in M-V

Die Entwicklung des radiologischen Notfallschutzes ist durch einschneidende Ereignisse geprägt. Die Unglücke von Tschernobyl und Fukushima, um nur zwei zu nennen, haben alle Beteiligten vor die große Herausforderung gestellt, auch für das "Unplanbare" angemessene und systematisierte Vorkehrungen zu treffen. Zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen die Maßnahmen fernab von Eintrittshäufigkeiten oder -wahrscheinlichkeiten fortlaufend trainiert, weiterentwickelt und aufrecht erhalten werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die über die letzten Jahrzehnte getroffenen Maßnahmen und Regelungen wie z. B. Störfall-/Unfallmessprogramme gem. REI oder Intensivmessprogramme nach AVV-IMIS bundesweit im Status der Evaluation und Fortschreibung, insbesondere unter dem Aspekt verschiedenartiger denkbarer Szenarien. Auch für M-V muss und wird es vor dem Hintergrund des neuen Strahlenschutzgesetzes kontinuierlich Verbesserungen geben, über die zu gegebener Zeit an dieser Stelle näher berichtet werden soll.

Stoffsammlung:

  • Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren in einem radiologischen Notfall
  • Notfallpläne des Bundes und der Länder
  • Referenzszenarien
  • Verzahnungsansatz
  • jederzeit verfügbare personelle und technische Ressourcen
  • Zusammenspiel aller Messprogramme, Behörden und Institutionen
  • Verbesserung der regelmäßigen Aus- und Fortbildung sowie des praktischen Trainings
  • Harmonisierung und Zusammenführung von Messprogrammen aus der anlagenbezogenen und der allgemeinen Umweltradioaktivitätsüberwachung
  • Flexibilisierung von Regelungen und Notfalleinsatzplänen

Berichte

Bericht 2007-2009

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Vorwort

1 Einleitung

2  Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt

2.1  Natürliche Radioaktivität in Umweltmedien

2.2  Landesweite Überwachung

2.3  Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen

2.4  Kernmaterialtransportkontrolle

2.5  Radioaktivitätsmessstelle

3  Überwachungsergebnisse 2007 – 2009

3.1  Landesweite Überwachung

3.1.1  Überblick

3.1.2  Weide- und Ackerböden

3.1.3  Weide- und Wiesenbewuchs sowie pflanzliche Indikatoren

3.1.4  Futtermittel

3.1.5  Pflanzen und pflanzliche Nahrungsmittel

3.1.6  Milch

3.1.7  Nahrungsmittel, tierisch

3.1.8  Oberflächenwasser, Schwebstoff und Sediment

3.1.9  Trinkwasser / Grundwasser

3.1.10  Fisch

3.1.11  Gesamtnahrung

3.1.12  Importe

3.1.13  Kläranlagen, Hausmülldeponien und Kompostierungsanlagen sowie Verbrennungsanlagen für Hausmüll

3.2  Anlagenbezogene Überwachung

3.2.1   Grundlagen

3.2.2    Emissionsüberwachung

3.2.2.1  Emissionen der kerntechnischen Anlagen

3.2.2.2  Kontrolle der Eigenüberwachung

3.2.3  Immissionsüberwachung am KGR

3.2.3.1  Luft

3.2.3.2  Deposition (Niederschlag)

3.2.3.3  Boden / Weide- und Wiesenbewuchs

3.2.3.4  Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft

3.2.3.5  Milch

3.2.3.6  Einlaufkanal und Hafenbecken (Oberflächenwasser und Sediment)

3.2.3.7  Fisch

3.2.3.8  Grundwasser

3.2.4  Immissionsüberwachung am Zwischenlager Nord (ZLN)

3.2.4.1  Luft

3.2.4.2  Boden / Weide- und Wiesenbewuchs

3.2.4.3  Abwasser / Klärschlamm

3.2.4.4  Überwachungsprogramm zum Störfalltraining

3.3  Kernmaterialtransportkontrolle - Ergebnisse

3.4  Akkreditierung des Laborbreiches der Abt. Umweltanalytik und Strahlenschutz

3.4.1  Akkreditierung allgemein

3.4.2  Akkreditierung, Umsetzung in der Radioaktivitätsmessstelle

4  Zusammenfassung

5  Literatur

6  Begriffsbestimmungen, Erläuterungen

 

Anhänge

A  Tabellen zur landesweiten Überwachung

B  Tabellen zur anlagenbezogenen Überwachung des KGR

C  Tabellen zur anlagenbezogenen Überwachung des ZLN

10 Jahre Überwachung