Gesteinsschollen

Gesteinsschollen im glazialgeologischen Sinne stellen Gesteinskörper aus erdgeschichtlich bedeutsamen Schichtenfolgen dar, die durch das Inlandeis vom Untergrund abgelöst und verfrachtet wurden. Lagerstättenabbau ist untersagt. Geringfügiges Abschürfen für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet. Findlinge aus Sedimentgesteinen (Kalke, Sandsteine, Quarzite) über 1 m Länge sind generell geschützt.

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Kreidescholle südwestlich von Heringsdorf (Usedom) am Bahnübergang Heringsdorf-Gothen

Kreidescholle südwestlich von Heringsdorf (Usedom) am Bahnübergang Heringsdorf-Gothen