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Bewertung der Luftgütedaten des Jahres 2019

Die Bewertung der Messergebnisse der Luftgütedaten wurde nach den Beurteilungsmaßstäben der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) durchgeführt.

Zusammenfassung

Im Jahr 2019 wurden für Feinstaub und Stickstoffdioxid keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. Die ermittelten Immissionskonzentrationen für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol zeigen keine Auffälligkeiten und liegen deutlich unterhalb der Grenzwerte.

Im Vergleich zum Jahr 2018 war der Sommer weniger durch langanhaltende Trockenheit geprägt und weniger sonnenscheinreich, die beobachteten Ozonkonzentrationen fielen entsprechend geringer gegenüber 2018 aus. An drei ländlichen Messstationen wurde die Informationsschwelle für Ozon überschritten, jeweils nur an einem einzelnen Tag und nur für eine Stunde.


Die Schadstoffe im Einzelnen:

Stickstoffdioxid (NO2)

Der höchste Jahresmittelwert wurde mit 33 µg/m³ an der Messstelle Rostock-Am Strande festgestellt. Die Grenzwerte wurden mit Jahresmittelwerten zwischen 16 bis 33 µg/m³ an allen verkehrsnahen Messstationen sicher eingehalten (Grenzwert 40 µg/m³).

Schwebstaub (PM10)

Die PM10-Jahresmittelwerte lagen im Jahr 2019 zwischen 15 und 22 µg/m³ und damit etwas niedriger als 2018. Der höchste Jahresmittelwert wurde mit 22 µg/m³ an der verkehrsnahen Station Rostock-Am Strande ermittelt. Alle Werte lagen damit deutlich unter dem Grenzwert von 40 µg/m³.

PM10-Tagesmittelwerte über 50 µg/m³ wurden im Jahr 2019 nicht häufig beobachtet. Die häufigsten Überschreitungen zählte mit 14 Überschreitungstagen die Messstation Rostock-Am Strande. Alle Stationen unterschritten deutlich die maximal zulässige Anzahl von 35 Überschreitungstagen im Jahr.

Schwebstaub (PM2,5)

Die 2019 ermittelten PM2,5-Jahresmittelwerte lagen zwischen 9 µg/m³ und 12 µg/m³ und damit deutlich unter dem Grenzwert von 25 µg/m³. Die Unterschiede zwischen den Standorten sind gering.

Schwefeldioxid (SO2)

Sowohl die Jahresmittelwerte 2019 als auch die Winterhalbjahreswerte lagen mit Werten von 1 bis 2 µg/m³ in der Nähe der Nachweisgrenze der Messgeräte, die Differenzen zwischen den verschiedenen Stationen sind gering.

Der höchste SO2-Einstundenmittelwert (163 µg/m³) des Jahres wurde am Standort Löcknitz beobachtet. Die gültigen Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie zum Schutz von Ökosystemen wurden sicher eingehalten.

Ozon (O3)

Für Ozon hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Beurteilungsmaßstäben erlassen, die im Detail im Anhang 1 des Jahresberichts aufgeführt sind.

Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde im Berichtszeitraum an allen Stationen eingehalten. Die Informationsschwelle von 180 µg/m³ wurde 2019 an drei Messstationen an einem Tag für nur 1 Stunde überschritten. Die Alarmschwelle wurde an keiner Station erreicht.

Zum Schutz der Vegetation werden Konzentrationssummenwerte oberhalb eines Schwellenwertes (AOT40 = accumulated ozone exposure over a threshold of 40 ppb) betrachtet. Der Zielwert (AOT40-Wert über 5 Jahre gemittelt) darf 18000 µg/m³·h nicht überschreiten. Im Jahr 2019 wurde dieser Wert an allen Stationen eingehalten.

Die langfristigen Ziele entsprechend Anlage 7C der 39. BImSchV werden auch im Jahr 2019 noch nicht erreicht.

Benzol

Die Benzol-Jahresmittelwerte blieben auch 2019 unauffällig. Die Jahresmittelwerte lagen zwischen 0,5 und 0,8 µg/m³.

Kohlenmonoxid (CO)

Die Kohlenmonoxidkonzentration wird aktuell an vier Standorten überwacht. Die höchsten beobachteten gleitenden 8-Std.-Mittelwerte eines Tages lagen 2019 zwischen 0,8 und 0,9 mg/m³ und damit weit unter dem Grenzwert von 10 mg/m³.

Die Ergebnisse der Messungen aller Stationen und weitergehende Informationen finden Sie im Jahresbericht zur Luftgüte 2019, der im Juni 2020 erscheinen wird.

 

Download Jahresbericht zur Luftgüte 2019

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