
Für einen Teil der geregelten Stoffe wurden UQN auch bezogen auf Biota (Lebewesen; wie Fische, Krebse und Weichtiere) festgelegt. 2013 wurde ein landesweites Messnetz zur Überwachung von Schadstoffen in Fischen aus Fließ-, Stand- und Küstengewässern konzipiert und im Monitoringprogramm festgeschrieben. Die Ergebnisse der Jahre 2013–2017 sind in einem Bericht zusammengefasst.
Für Quecksilber und Polybromierte Diphenylether (PBDE) wurden die quasi flächenhaften Überschreitungen der geltenden Biota-UQN bestätigt. Für Heptachlor und Heptachlorepoxid sind noch keine gesicherten Aussagen möglich; die Empfindlichkeit der Analytik ist noch unzureichend. Alle anderen UQN werden eingehalten.
WRRL-Schadstoffmonitoring in Fischen 2013–2017 (PDF, 2,1 MB)
Aus den Küstengewässern liegen langjährige Daten zur Schadstoffbelastung von Muscheln vor. Die Belastung mit Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Kupfer und Quecksilber hat abgenommen. Gründe sind u.a. das Verbot von Blei in Kraftstoffen und geringere Einträge aus der Industrie. Die gesetzliche Biota-Umweltqualitätsnorm (UQN) für Quecksilber wurde in Muscheln seit Anfang der 2000er Jahre nicht mehr überschritten.
Bei den organischen Spurenstoffen haben langjährige Produktions- und Anwendungsverbote dazu geführt, dass die Konzentrationen der Chlor-Pestizide, z.B. g-Hexachlorcyclohexan (Lindan) und Dichlordiphenylethan (DDT) und seiner Metaboliten, sowie der polychlorierten Biphenyle (PCB), zum Teil deutlich abgenommen haben. Sie sind aber nach wie vor in den Muscheln nachweisbar und müssen weiterhin überwacht werden. Von der großen Schadstoffgruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) wurden für die gesetzlich geregelten Verbindungen Benzo(a)pyren und Fluoranthen keine Überschreitungen der UQN festgestellt.
Schadstoffmonitoring in Muscheln (PDF, 3,44 MB)