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Überwachung kerntechnischer Anlagen

Es ist Aufgabe der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, die Einhaltung der in den Genehmigungen festgelegten Grenzwerte für Emissionen radioaktiver Stoffe und deren Auswirkungen auf die Umgebung, die Immissionen, umfassend zu kontrollieren und zu untersuchen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist seit 2006 das Innenministerium (IM). Die Emissions-, und Immissionsüberwachung erlaubt eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenbelastung des Menschen und der Umwelt. Sie ermöglicht eine Kontrolle der Einhaltung von maximal zulässigen Aktivitätsabgaben.

In Mecklenburg-Vorpommern führt im  Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie die Abteilung Umweltanalytik und Strahlenschutz  im Auftrag des IM diese Aufgaben für den Anlagenstandort Lubmin durch. Der Betreiber der dortigen Anlagen ist die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH

Die Messungen erfolgen gemäß der vom Bundesumweltministerium erlassenen "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen (REI)". Dabei werden regelmäßig verschiedenste Umweltproben (z. B. Wasser, Boden, Bewuchs, Obst ) aus der Umgebung des Standortes in der Radioaktivitätsmessstelle des LUNG auf ihren Radioaktivitätsgehalt untersucht, um die Immissionsdaten zu kontrollieren. Zusätzlich werden auch Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen an ausgewählten Messpunkten in der Umgebung der kerntechnischen Anlagen zur Kontrolle der Direktstrahlung aus den Anlagen durchgeführt. Alle Messungen und Beprobungen erfolgen nach festgelegten Messprogrammen.

Zur Überwachung der Emissionen sind Messgeräte in den Abluftkaminen und in den Abwasseranlagen vorhanden. Zusätzlich werden Proben aus der Abluft und dem Abwasser entnommen und untersucht. Für die Emissionsüberwachung ist grundsätzlich der Betreiber verantwortlich. Die Messungen des Betreibers werden vom LUNG an ausgewählten Proben kontrolliert (Kontrolle der Eigenüberwachung).

Alle bisherigen Messungen zeigen, dass die Aktivitätswerte (insbesondere die des Cäsium-137) in den kontrollierten Umweltmedien dem allgemein vorhandenen Kontaminationsniveau entsprechen und auf die Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl und die oberirdischen Kernwaffenversuche in den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts zurückzuführen sind. Radioaktivitätsabgaben aufgrund der Demontagearbeiten an den Anlagen der stillgelegten Blöcke des Kernkraftwerkes Lubmin/Greifswald können aufgrund der Leistungsfähigkeit der Analytik zwar nachgewiesen werden, diese liegen aber sehr weit unterhalb der genehmigten Werte (etwa im Promille-Bereich) und sind als geringfügig und unbedenklich einzustufen.

Auch die Emissionen aus dem ZLN (seit 2006 befinden sich alle abgebrannten Brennelemente aus den Blöcken 1 bis 5 in CASTOR - Behältern im ZLN) mit der Abluft und dem Abwasser liegen weit unterhalb der behördlichen Genehmigungswerte.

Alle Messungen und Analysen unterliegen einer fortlaufenden strengen internen und externen Qualitätssicherung, sodass Veränderungen, insbesondere Erhöhungen gegenüber dem natürlichen Schwankungsbereich der Radioaktivität, zuverlässig erkannt werden und ggf. Maßnahmen eingeleitet werden können.

Alle Ergebnisse der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen werden regelmäßig unter Nutzung des IMIS an die zuständige atomrechtliche Aufsichtsbehörde (IM M-V) und das Bundesamt für Strahlenschutz sowie Bundesumweltministerium berichtet.