FFH-Berichtspflicht

Titelseite der Broschüre Der Zustand der Natur
Titelseite der Broschüre
"Der Zustand der Natur in der EU, Berichterstattung gemäß der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie 2007-2012"

Inhalt des FFH-Berichtes (Artikel 17 der FFH-Richtlinie) sind eine Beschreibung durchgeführter Maßnahmen und die Bewertung der erzielten Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der FFH-Arten und FFH-Lebensraumtypen sowie die wichtigsten Ergebnisse des FFH-Monitorings (Artikel 11 der FFH-Richtlinie).
Diese Anforderungen wurden von der EU-Kommission präzisiert und von den Mitgliedsstaaten als Berichtsformate beschlossen:

Die zu übermittelnden Berichte bestehen aus drei größeren Teilen:

  • Anhang A: Allgemeines Berichtsformat (z. B. Gebietskulisse, Managementpläne, Maßnahmen, Wiederansiedlung von Arten)
  • Anhang B: Überwachung nach Art. 11 für Arten der Anhänge II, IV und V
  • Anhang D: Überwachung nach Art. 11 für Lebensraumtypen nach Anhang

Es wird der Erhaltungszustand aller Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Anhänge I, II, IV, V) bewertet.

Folgende Parameter sind zu überwachen:

  • Arten: "aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet", "Population", "Habitat" und "Zukunftsaussichten"
  • FFH-Lebensraumtypen (LRT): "aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet", "aktuelle Fläche", "Strukturen und Funktionen" und "Zukunftsaussichten"

Bewertet wird der Erhaltungszustand von Arten und Lebensraumtypen nach einem EU-weiten "Ampelschema". Das Schema unterscheidet die Kategorien "günstig" (grün), "ungünstig-unzureichend" (gelb) und "ungünstig-schlecht" (rot) sowie "unbekannt" (grau). Die Bewertungsschemata für den Zeitraum 2013 bis 2018 für Arten und Lebensraumtypen sind unter folgenden Links verfügbar:

Es werden Referenzwerte ("günstiges Verbreitungsgebiet" etc.) definiert, die als Bewertungsmaßstab der Parameter "aktuelles natürliches Verbreitungsgebiet", "aktuelle Fläche" und "Population" dienen. Bezugszeitraum für Referenzwerte und Trends ist i. d. R. der Zustand beim Inkrafttreten der FFH-Richtlinie (1994). Als kritische Schwelle für negative Bestands- oder Flächenabnahmen wird > 1 % pro Jahr angesehen.

Folgende Berichte wurden bisher erstellt: 1994-2000 (1. Bericht), 2001-2006 (2. Bericht), 2007-2012 (3. Bericht), 2013-2018 (4. Bericht).
Die Berichte aller Bundesländer werden durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zu einem gemeinsamen "Nationalen Bericht" zusammengefasst. Alle Nationalen FFH-Berichte finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz:

Der aktuelle Nationale FFH-Bericht ist unter folgendem Link verfügbar:

Durch die Europäische Kommission erfolgt dann seit der Berichtsperiode 2001-2006 die Zusammenstellung und Veröffentlichung des sog. "Gemeinschaftsberichtes". Für die 3. Berichtsperiode (2007-2012)wurde dabei erstmals ein zusammenfassender Gemeinschaftsbericht für die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie erstellt. Alle Gemeinschaftsberichte der Europäischen Union finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Naturschutz:

Der aktuelle Gemeinschaftsbericht der Europäischen Union ist unter folgendem Link verfügbar: