Managementplanung für Natura 2000-Gebiete

Übersichtskarte Handlungsbedarf Kriechender Sellerie (Apium repens)
Übersichtskarte Handlungsbedarf
Kriechender Sellerie (Apium repens)
Auszug Managementplanung Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)
Auszug Managementplanung
Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii)

Managementpläne für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
Für die "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) sind nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Art. 6 Abs. 1) durch die Mitgliedstaaten Maßnahmen festzulegen, die für die Erhaltung der dort vorkommenden Arten (Anhang II) und Lebensräume (Anhang I) erforderlich sind (vgl. auch § 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG). Diese Maßnahmen sind ggf. in eigens aufgestellten Bewirtschaftungsplänen (Managementplänen) oder integriert in Entwicklungsplänen darzustellen.
Der Fachleitfaden "Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern" macht landesweit verbindliche Vorgaben zum Ablauf, zum Inhalt und zur Form der Bearbeitung von Managementplänen. Damit wird sichergestellt, dass die Pläne methodisch einheitlich erarbeitet werden, eine angemessene Beteiligung der Betroffenen, der Verbände und der Öffentlichkeit erfolgt und die Ergebnisse untereinander vergleichbar und landesweit auswertbar sind.

Bis Anfang 2023 konnten durch die zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) für die meisten der GGB Gebiets-Managementpläne vorgelegt werden. Abgeschlossene und laufende Pläne werden auf den Internetseiten der StÄLU veröffentlicht.

Managementplanung für Europäische Vogelschutzgebiete
Da sich vielfach GGB mit Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG) überlagern, werden die Vogelschutzbelange teilweise im Rahmen der Managementplanung für die GGB mit bearbeitet.
Gesonderte Managementpläne für VSG wurden bislang für folgende Gebiete erarbeitet:

Nach Abschluss der Managementplanung für die GGB sollen auch für alle VSG Managementpläne erstellt werden.

Arten-Fachbeiträge zur Managementplanung
Für ausgewählte Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie wurden durch das LUNG M-V landesweite Arten-Fachbeiträge erarbeitet. Diese Ergänzung zu den Managementplänen für die GGB erfolgte zentral durch das LUNG M-V für die Anhang II-Arten, deren Vorkommen im Land relativ klein und selten sind. Dabei handelt es sich um alle in M-V vorkommenden Höheren Pflanzen des Anhangs II (Sumpf-Engelwurz, Kriechender Sellerie, Frauenschuh, Sand-Silberscharte, Sumpf-Glanzkraut, Froschkraut), Moose (Grünes Besenmoos, Firnisglänzendes Sichelmoos), ausgewählte Fische und Neunaugen (Fluss- und Bachneunauge, Westgroppe) sowie die Fledermausarten des Anhangs II (Teichfledermaus, Mopsfledermaus und Großes Mausohr).

Das Ziel der Bearbeitung der Fachbeiträge besteht in der Erfassung/Bewertung der Habitate der betreffenden Arten sowie der Ableitung von Maßnahmen zum Schutz und ggf. zur Entwicklung bzw. Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes (bezogen auf das jeweilige GGB sowie das Gesamtvorkommen der Art im Land). Die Arten-Fachbeiträge werden in die entsprechenden Gebiets-Managementpläne integriert.

Landesweites Managementkonzept mit Prioritätensetzung für Höhere Pflanzen:
Für die Höheren Pflanzen nach Anhang II der FFH-Richtlinie wurde im Auftrag des LUNG M-V ein landesweites Gesamtkonzept zu deren langfristiger Erhaltung erstellt. Dabei wurde eine zeitliche und räumliche Prioritätensetzung zur Umsetzung der im  Arten-Fachbeitrag Höhere Pflanzen abgeleiteten Maßnahmen erarbeitet. Somit steht eine Rangliste mit regionalen Schwerpunkten als Handlungsempfehlung für die gezielte Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen zur Verfügung.
Das Konzept "Prioritätensetzung und artbezogene Maßnahmenkonzepte für Gefäßpflanzen mit gemeinschaftlicher Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern" wurde im Heft 43 der Zeitschrift "Natur und Naturschutz in Mecklenburg-Vorpommern" veröffentlicht. Dieses Heft kann beim Herausgeber bestellt werden.

Artbezogene Maßnahmenkonzepte:
Aufbauend auf dem Arten-Fachbeitrag zur Managementplanung für die Höheren Pflanzen nach Anhang II der FFH-Richtlinie werden im Rahmen der Erarbeitung artbezogener Maßnahmekonzepte weiterführende Schlussfolgerungen zur langfristigen Erhaltung zukunftsfähiger Gesamtbestände in einem guten Erhaltungszustand abgeleitet. Die inhaltlichen, zeitlichen und räumlichen Zielsetzungen für Anhang-II-Pflanzenarten können nachfolgend heruntergeladen werden (Auszüge aus der oben genannten Publikation):