Die "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen" (FFH-Richtlinie) enthält in ihrem Anhang I eine Liste von "natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse" (sog. Lebensraumtypen, kurz: LRT), zu deren Erhaltung die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Netzwerkes "Natura 2000" besondere Schutzgebiete ausweisen müssen. Die Auswahl der Lebensräume erfolgte nach folgenden Kriterien:
Lebensräume, die
i) im Bereich ihres natürlichen Vorkommens vom Verschwinden bedroht sind oder
ii) infolge ihres Rückgangs oder aufgrund ihres an sich schon begrenzten Vorkommens ein geringes natürliches Verbreitungsgebiet haben oder
iii) typische Merkmale einer oder mehrerer der biogeografischen Regionen der EU aufweisen.
Die FFH-Richtlinie unterscheidet neun terrestrische biografische Regionen (alpine, atlantische, boreale, kontinentale, makaronesische, mediterrane, pannonische Region sowie Schwarzmeer- und Steppenregion). Seit dem Jahr 2000 arbeiten die Mitgliedsstaaten verstärkt an der Ausweisung einer marinen Komponente des Schutzgebietssystems "Natura 2000". In diesem Kontext wurden zusätzlich fünf marine biogeografische Regionen festgelegt: Atlantik, Ostsee, Schwarzes Meer, Makaronesien und Mittelmeer.
Das terrestrische Gebiet Mecklenburg-Vorpommerns liegt vollständig innerhalb der kontinentalen biogeografischen Region. Die inneren und äußeren Küstengewässer gehören zur marinen Region Ostsee.
Für die besonderen Schutzgebiete legen die Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen fest. Dazu werden z.T. eigene Entwicklungspläne (sog. FFH-Managementpläne) aufgestellt. Weiterhin sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um in den Schutzgebieten die Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der Habitate der Arten zu vermeiden. Daraus ergeben sich z.B. bei der Planung und Umsetzung von Plänen und Projekten besondere Verpflichtungen zur Prüfung bzw. Vermeidung möglicher Auswirkungen auf die Lebensräume und Arten, die in dem jeweiligen Gebiet geschützt werden sollen. Vor diesem Hintergrund besteht ein besonderes Interesse an zusammengefassten, allgemein zugänglichen Hintergrundinformationen zu den in Mecklenburg-Vorpommern vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, welchem mit den hier veröffentlichten Steckbriefen Rechnung getragen wird.
Die Bewertung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen wird in den Steckbriefen nicht dargestellt. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen der FFH-Berichte für Lebensraumtypen in Mecklenburg-Vorpommern durch das LUNG M-V.
Die Erarbeitung der Steckbriefe erfolgte im Auftrag des LUNG M-V durch externe Gutachter. Die Bewertungsschemata wurden von sechs Bund-Länder-Arbeitskreisen (Gewässer; Grünland; Moore & Heiden; Wälder; Felsen; Küsten und Meere) erarbeitet.
Diese Schemata wurden in die Steckbriefe übernommen. Soweit erforderlich, wurden Präzisierungen vorgenommen. So wurden z.B. die Listen der lebensraumtypischen Arten entsprechend ihrer Vorkommen in M-V angepasst.
Die Bewertungsschemata in den Steckbriefen sind für diesen Zweck modifiziert worden und rein informativ. Für die Bewertung der FFH-Lebensraumtypen in M-V im Rahmen der Erstellung der FFH-Managementpläne und der Zustandsüberwachung sowie von FFH-Verträglichkeitsprüfungen ist die für M-V gültige Bewertungsanleitung zu verwenden.
Die Bewertungsschemata des BfN beziehen sich auf ganz Deutschland und werden ausschließlich für das Monitoring von Stichprobenflächen der FFH-LRT im Rahmen der EU-Berichtspflicht (alle 6 Jahre) verwendet.
Hinweis zur folgenden Tabelle:
Durch Anklicken der unterstrichenen Bezeichnung des Lebensraumtyps öffnet sich der Steckbrief als pdf-Datei. Für Lebensraumtypen ohne Unterstreichung wird der Steckbrief demnächst eingestellt.
* = prioritärer LRT nach Anhang I der FFH-RL