Bewertungsverfahren für Eingriffe und Kompensation

Folgende Regelwerke und Arbeitshilfen sind - aufgeführt an Hand des Eingriffstyps - für Mecklenburg-Vorpommern aktuell gültig. Eingriff und zugehörige Kompensation sind immer nach demselben, jeweils zutreffenden Regelwerk zu bewerten.

Allgemeines RegelwerkInhalte ein- bzw.ausblenden

Die "Hinweise zur Eingriffsregelung" sind für Mecklenburg-Vorpommern allgemeine und verbindliche Grundlage für die Bewertung von unvermeidbaren Eingriffen, die Ableitung des Kompensationsbedarfes sowie Grundsätze und Bemessung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen. Basis des Bewertungsverfahrens ist eine Werteinstufung von Biotopen und ihrer besonderen Funktionen für Natur und Landschaft. Die Hinweise definieren grundlegende Anforderungen an die Datenerhebung und –aufbereitung in den Genehmigungsunterlagen, stellen die allgemeinen Verfahrensabläufe dar, erläutern Begriffe und Konventionen sowie das Verhältnis der Eingriffsregelung zu anderen Rechtsinstrumenten des Natur- oder Umweltschutzes.

Gültig für Vorhaben, die zum 01.06.2018 im Zulassungsverfahren waren:

Ergänzung der "Hinweise zur Eingriffsregelung" für Kompensationsmaßnahmen im Wald:

Die 2. Anlage zum Erlass vom 19.10.2009 ist auf dieser Seite unter "Bau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen" verlinkt.

Errichtung vertikal strukturierte Bauten (Windkraftanlagen, Masten, etc.)Inhalte ein- bzw.ausblenden

Vertikal strukturierte Bauten beeinträchtigen Natur und Landschaft kaum durch unmittelbare Biotopschädigung wegen ihrer Standfläche, sondern vorrangig durch ihre Wirkungen auf das Landschaftsbild. Für die Bewertung und die Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild ist daher folgender Erlass anzuwenden: 

Für Vorhaben, deren Zulassungsverfahren vor dem 31.12.2021 begonnen haben, gilt die bisherige Regelung (sofern nicht der Vorhabenträger die Umstellung auf das neue Regelwerk beantragt):

Bau und Ausbau von Bundes- und LandesstraßenInhalte ein- bzw.ausblenden

Eingriffe im Zusammenhang mit dem Bau oder Ausbau von Bundes- oder Landesstraßen sowie ihre Kompensation werden nach einem eigenen Bewertungsverfahren behandelt. Dieses wurde aufgrund der Vergleichbarkeit von Straßenbauvorhaben zwischen den Bundesländern mit Zustimmung der obersten Naturschutzbehörde in M-V erforderlich.
Grundlage ist eine eigene Werteinstufung von Biotopen und Funktionen. Wegen der Bewertungsunterschiede zu den Hinweisen zur Eingriffsregelung ist die Anwendung des Leitfadens und seiner Ergänzungen auf die im Einführungserlass genannten Straßenbauvorhaben begrenzt.

Eingriffe in Alleen oder Baumreihen sowie geschützte Baumgruppen oder EinzelbäumeInhalte ein- bzw.ausblenden

Sofern im Rahmen eines Eingriffs Alleen, Baumreihen, geschützte Baumgruppen oder Einzelbäume beseitigt oder geschädigt werden, ist – ausgehend von Art. 12 Abs. 2 der Landesverfassung – ein besonders enger Funktionsbezug zu beachten. Daher gilt für die Eingriffsbewertung und Kompensation

Marine EingriffeInhalte ein- bzw.ausblenden

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß §§ 13 bis 18 BNatSchG ist für das Küstenmeer Deutschlands seit langem etabliert. Die Anwendung der Vorschriften für die Meeresgebiete ist jedoch von einigen Spezifika geprägt. In Ergänzung zu den "Hinweisen zur Eingriffsregelung Mecklenburg-Vorpommern" wurden durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V am  07.02.2017 Beurteilungshilfen und Hinweise für die Eingriffsermittlung und –bewertung, zu Vermeidungsmaßnahmen sowie zur Festlegung von Kompensationsmaßnahmen erlassen.