Artenschutzprojekte (ASP) und praktische Umsetzungsmaßnahmen

Wiederansiedlung der Sand-Silberscharte Jurinea cyanoides (N. Meyer)
Wiederansiedlung der Sand-Silberscharte
Jurinea cyanoides (N. Meyer)
Biberdamm Zaschendorfer Moor (NP SSL)
Biberdamm im Zaschendorfer Moor
(Naturpark Sternberger Seenland)

Priorität im gezielten Artenschutz besitzen vordringlich die Arten der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie in "ungünstigem - schlechtem Erhaltungszustand" sowie die akut gefährdeten Arten mit besonderer Verantwortlichkeit Mecklenburg-Vorpommerns (Zielarten). Vorkommen von Zielarten werden größtenteils durch den Erhalt und eine angepasste Bewirtschaftung der jeweiligen Lebensräume gesichert und entwickelt sowie durch gezielte Artenschutzmaßnahmen unterstützt. Die Ableitung von prioritären Arten basiert auf den Grundlagen Gefährdung und Raumbedeutsamkeit.

Das "Aktionsfeld Artenschutz" im "Konzept zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in M-V" formuliert neun Kernziele/Anforderungen, wovon für die Umsetzung von Artenschutzprojekten insbesondere Ziel 2-4 bedeutsam sind:

Unsere Ziele bis 2020 sind:

  1. Bis 2013 werden Vorgaben zum Vollzug des besonderen Artenschutzes in Mecklenburg-Vorpommern für den marinen Bereich, für die Gewässerunterhaltung, für die forstliche Nutzung der Wälder sowie für Gebäude bewohnende Tierarten entwickelt.
  2. Das Florenschutzkonzept wird zu einem Florenschutzprogramm Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Für die floristischen Zielarten sollen im Jahre 2020 durch Sicherung bzw. Entwicklung der ausgewiesenen Schwerpunktbereiche des Florenschutzkonzeptes mindestens die Hälfte der 76 prioritären Arten, für die Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, überlebensfähige Populationen (günstiger Zustand) besitzen bzw. sie sollen nicht mehr vom Aussterben bedroht sein.
  3. Bis 2013 wird geprüft, für welche Tierarten, für die Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Erhaltungsverantwortung trägt, Artenhilfsmaßnahmen erforderlich sind. Die laufenden und die bereits vorbereiteten Artenschutzprojekte (Wiederansiedlung der Sumpfschildkröte, Wiederansiedlung des Skabiosen-Scheckenfalters und des Blauschillernden Feuerfalters, Sofortpro­gramm Schreiadler, Sofortprogramm Kleine Flussmuschel) werden weitergeführt bzw. zeitnah realisiert.
  4. Für ausgewählte stark gefährdete Zielarten oder Zielarten mit ungünstigem bis schlechtem Erhaltungszustand (z. B. Sumpfschildkröte, Skabiosen-Scheckenfalter, Ostgroppe sowie Sand-Silberscharte, Frauenschuh, Ruthes Knabenkraut, Gemeine Wiesen-Küchenschelle und Sumpf-Enzian) erfolgt durch gezielte und kontrollierte Bestandsstützungen (Anzucht, Ex situ-Kultivierung) und Wiederansiedlungsmaßnahmen eine Vergrößerung der aktuellen Bestände auf überlebensfähige Populationen. Im Jahre 2020 befinden sich mindestens 75 % der Populationen der Arten der FFH-Anhänge II und IV in einem günstigen Erhaltungszustand.
  5. Die digitale Verfügbarkeit von Daten (Arten und Biotope) wird verbessert. Durch den Aufbau einer landesweiten Faunistischen Artendatenbank verbessert sich die Datenverfügbarkeit bis 2014 erheblich. Lizenzen werden an ehrenamtliche Erfasser verteilt. Die Floristischen Datenbanken M-V werden kontinuierlich weiterentwickelt. Darauf aufbauende Verbreitungsatlanten und Rote Listen werden kontinuierlich erstellt.
  6. Zum Schutz der genetischen Vielfalt der gebietsheimischen Flora und Vegetation wird durch verstärkten Einsatz regionalen Saat- und Pflanzguts einer Einschleppung gebietsfremder Arten entgegengewirkt und somit dem BNatSchG bis 2020 entsprochen. Als Grundlage für die Bereitstellung regionalen Saat- und Pflanzguts werden bis 2015 geeignete Spenderflächen identifiziert und eingerichtet sowie Bedarfe gefördert.
  7. Der Erhalt regionaler Sorten und Rassen (Hof- und Nutztierrassen, Landsorten) wird durch geeignete Fördermaßnahmen, on-farm- und ex-situ-Haltung sowie entsprechende Züchtungsforschung unterstützt. Eine Vereinfachung der Regelungen zur extensiven Haltung von Nutztieren (insbesondere von bedrohten Rassen) wird geprüft und umgesetzt. Die Fördermaßnahmen zum Erhalt tiergenetischer Ressourcen in der Landwirtschaft sowie die anteilige Finanzierung der Genbanken zum Erhalt der pflanzengenetischen Ressourcen werden weitergeführt.
  8. Die Übersichtserfassung zur Anzahl und Verbreitung invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten (Neobiota) wird bis 2013 vorbereitet und bis 2020 umgesetzt sowie in landesweit verfügbaren Datenbanken dargestellt.
  9. Die Förderpolitik wird so eingerichtet, dass sie eine Grundlage zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern darstellt. Förderprogramme und Vorhaben im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz sollen größtmögliche Effekte für den Erhalt oder die Verbesserung der biologischen Vielfalt sicherstellen.

Die Schwerpunktbereiche des Florenschutzes werden durch Umsetzung der Gutachtlichen Landschaftsrahmenpläne (GLRP) gefördert.

Abgeleitet aus den artbezogenen Maßnahmenkonzepten schließen sich gezielte Artenschutzprojekte (ASP) bzw. bestandsfördernde Artenhilfsmaßnahmen für seltene und bedrohten FFH-Arten sowie Arten des Florenschutzkonzepts M-V an.

Die Projekte werden durch die Naturschutzbehörden koordiniert bzw. gefördert und durch Naturschutzverbände, die Landgesellschaft oder die Stiftung Umwelt und Naturschutz realisiert.

Beispiele für begonnene praktische Umsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Artenschutzprojekten (ASP) für
Pflanzenarten:

  • ASP Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris)
    Markgraf, P. (2013, 2014, 2015): Begleitung der Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes von Angelica palustris HOFFM. (Sumpf-Engelwurz) in Mecklenburg-Vorpommern, Jahresberichte, unveröffentlicht
  • ASP Frauenschuh (Cypripedium calceolus)
    Grunewald, R. (2014, 2015): Wissenschaftliche Begleitung der Maßnahmen zur Sicherung des Bestandes von Cypripedium calceolus (Gelber Frauenschuh) in Mecklenburg-Vorpommern, Jahresberichte, unveröffentlicht
  • ASP Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides)
    Kelm, H. (2014, 2015): Wis-senschaftliche Begleitung der Wiederansiedlungsmaßnahme für die Sand-Silberscharte - Jurinea cyanoides – im FFH-Gebiet "Elbtallandschaft und Löcknitzniederung bei Dömitz" (DE 2833-306), Jahresberichte, unveröffentlicht
  • ASP Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans)
    in Vorbereitung seit 2015 (StALU Westmecklenburg)

Grundlagen für die Priorisierung faunistischer Zielarten sind die Roten Listen und die "Artenabfrage (Zielartenkonzept)"

Beispiele für begonnene praktische Umsetzungsmaßnahmen für
Tierarten: