Mindestanforderungen an die Haltung geschützter Tiere

Besonders geschützte Wirbeltiere dürfen entsprechend der artenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 7 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchVO) und aus §§ 42 und 43 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nur gehalten werden, wenn der Halter:

1.     die artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt 
        1.   den rechtmäßigen Besitz nachweist,
        2.   die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Individualisierung vorgenommen hat,
        3.   die Melde- oder Buchführungspflichten (gewerbliche Halter) erfüllt hat.

2.    die tierschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt 
        1.   die erforderliche Zulässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der besonders geschützter Wirbeltiere hat und
        2.   die tierschutzrechtlich vorgeschriebenen Haltungsbedingungen einschließlich der erforderlichen Vorkehrungen gegen das Entweichen gewährleistet

3.    die zur Haltung der Tiere erforderlichen Außengehege angezeigt hat oder eine Zoogenehmigung besitzt

Sollte/n das/die Tier/e in einem Gehege außerhalb von Wohnräumen an mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden, so ist die geplante Haltung oder eine wesentliche Änderung des Geheges mindestens einen Monat im Voraus bei der zuständigen Behörde (Landkreis) anzuzeigen.

Vor der Entscheidung über die Anschaffung eines Heimtiers sollten daher einige Fragen gut durchdacht und beantwortet werden:

  1. Verfüge ich über ausreichende Kenntnisse über die Ansprüche, die ich erfüllen muss, um die Tiere artgerecht zu halten?
  2. Welchen Schutzstatus besitz die Art? Welche Anforderungen ergeben sich daraus hinsichtlich der artenschutzrechtlichen Melde- und Kennzeichnungspflichten? 
  3. Wie groß wird die Art?
  4. Kann ich die Art als Einzeltier halten oder muss ich ein Paar oder eine Gruppe anschaffen?
  5. Habe ich wirklich die räumlichen und finanziellen Voraussetzungen, um ein für eine artgerechte Haltung ausreichend großes und sicheres Gehege zu errichten?
  6. Gehen von den Tieren unter Umständen Gefahren für Halter und Umwelt aus?
  7. Muss ich das Gehege/Terrarium daher besonders sichern? Welche Kosten entstehen dadurch?
  8. Ist eine Beheizung erforderlich? Welche Kosten entstehen dadurch?
  9. Ist eine Versicherung erforderlich? Welche Kosten entstehen dadurch?
  10. Wie häufig ist in welchem Umfang mit Jungtieren zu rechnen?
  11. Kann ich die Jungtiere wirklich weitergeben?
  12. Wie hoch ist der finanzielle Aufwand für tierärztliche Betreuung und Medikamente?
  13. Kann ich die Ansprüche an ein artgerechtes und abwechslungsreiches Futter erfüllen?
  14. Wie viel Zeit muss ich regelmäßig für Fütterung, Futterbeschaffung, Pflege und Sauberhaltung zur Verfügung haben. Steht mir diese Zeit wirklich in ausreichendem Umfang zur Verfügung?
  15. Wer versorgt die Tiere im Urlaub? Welche Belastungen kommen durch einen Urlaub für Tierheimunterbringung auf mich zu. Kann das örtliche Tierheim die von mir gehaltene Art pflegen?

Der sicherste Weg zur Klärung dieser Frage ist der Besuch bei einem erfahrenen Züchter, der mit seinen Hinweisen helfen kann, eine artgerechte Haltung zu gewährleisten und vor Kostenfallen bewahren kann.

Die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an die Haltung bestimmter Arten sind gesetzlich normiert und können den nachfolgenden Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entnommen werden. Im Sinne des Tierwohls sollten die Vorgaben zu den Gehegegrößen aber möglichst deutlich überschritten werden: