
Hintergrundinformationen und Hinweise:
Abweichend hiervon dürfen folgende Gruppen ohne naturschutzrechtliche Genehmigung ausgebracht werden:
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass ungenehmigt ausgebrachte Tiere und Pflanzen oder sich unbeabsichtigt in der freien Natur ausbreitende Pflanzen sowie dorthin entkommene Tiere beseitigt werden, soweit es zur Abwehr einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen oder Arten erforderlich ist.
Anträge können unter Angabe der im Antragsformular Ausbringen von gebietsfremden Pflanzen- und Tierarten darzustellenden Inhalte beim LUNG M-V gestellt werden.
Entsprechend der Naturschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern müssen aktuell Gebühren in Höhe von 22 € erhoben werden.