Besitz und Vermarktung von Exemplaren besonders geschützter Arten
Auf den folgenden Seiten informieren wir über die gesetzlichen Verpflichtungen, die jeder Hobbyhalter und Gewerbetreibende bei Besitz und Vermarktung von Exemplaren besonders geschützter Arten zu beachten hat.
Wer die Aufnahme oder Änderung der Haltung von Exemplaren besonders geschützter, meldepflichtiger Arten nicht, nicht rechtzeitig, nicht richtig, nicht vollständig, oder nicht in der vorgeschriebenen Weise beim LUNG anzeigt, handelt gemäß § 16 Bundesartenschutzverordnung ordnungswidrig.
Wer die Haltung von Exemplaren der besonders geschützten Wirbeltiere aufnimmt, hat gemäß der Anforderungen aus § 7 Abs. 1 Bundesartenschutzverordnung der zuständigen Behörde, in Mecklenburg-Vorpommern dem LUNG, unverzüglich für jedes einzelne neu gehaltene meldepflichtige Tier bestimmte Informationen zu übermitteln.
Wer gewerbsmäßig Tiere und Pflanzen der besonders geschützten Arten erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt ...
In Deutschland besteht seit dem 1. Januar 2001 eine Kennzeichnungspflicht für alle lebenden Wirbeltiere, die in Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind.
Daneben besteht seit dem 1. Juni 1997 nach Europäischen Recht eine Kennzeichnungspflicht für lebende Wirbeltiere der "streng geschützten" Arten, die in Anhang A der EG-Verordnung 338/97 aufgeführt sind, wenn diese vermarktet, ein- und ausgeführt oder wiederausgeführt werden sollen.
Auf den Folgeseiten könne Sie das Antragsformular für die Ausstellung von EU-Vermarktungsbescheinigung und Vorlagebescheinigungen herunterladen und erhalten Hinweise zur Antragstellung.
Mindestanforderungen an eine artgerechte Haltung besonders geschützter Wildtiere
Gewerbsmäßige Entnahme, Be- oder Verarbeitung von wild lebenden Pflanzen
... (auch von nicht gebietsfremden) in der freien Natur bedarf gemäß § 40 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) der Genehmigung
Jedermann darf gemäß § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz , vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufnehmen um sie gesundzupflegen.
Artenschutz und Fernreisen – Empfehlungen für den Urlaub
Erreichbarkeit der Mitarbeiter des Arbeitsgebietes Handelsartenschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern
die wichtigsten im Bereich der Besitz- und Vermarktungsnormen besonders geschützter Arten zu beachtenden Rechtsnormen