Luftreinhalteplanung

Ziel der Luftreinhalteplanung ist die Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Luftqualitätsgrenzwerte oder Luftqualitätszielwerte. Der Zeitraum der Nichteinhaltung ist so kurz wie möglich zu halten. Die Luftreinhalteplanung ist rechtlich im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verankert. Die Maßnahmen sollen sich gegen alle in Betracht kommenden Emittenten, die zur Überschreitung beitragen, entsprechend ihres Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit richten. Den Straßenverkehr betreffende Maßnahmen sind nach § 47 Abs. 4 BImSchG mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen festzulegen. Die Pläne müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein.

Bundesweit wurden bereits zahlreiche Luftreinhaltepläne erarbeitet. Eine Liste dieser Pläne ist auf den Internetseiten des Umweltbundesamtes (UBA) veröffentlicht.

Auf den folgenden Internetseiten werden ständig aktualisierte Informationen dargestellt.