Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV

Die Bundesregierung hat am 12.07.2016 die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) erlassen. Sie ist am 19.08.2017 in Kraft getreten.

Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheidern, welche der 42. BImSchV unterliegen, haben folgende

Anzeige- und Meldepflichten:

  • Information nach § 10 der 42. BImSchV (Maßnahmenwertüberschreitung)
  • Anzeige einer Neuanlage nach § 13 Abs. 1 der 42. BImSchV
  • Anzeige einer Bestandsanlage nach § 13 Abs. 2 der 42. BImSchV
  • Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstilllegung nach § 13 Abs. 3 der 42. BImSchV
  • Anzeige eines Betreiberwechsels nach § 13 Abs. 4 der 42. BImSchV

Die Anzeige- und Meldepflicht erfolgt über die Webanwendung KaVKA (Kataster Verdunstungskühlanlagen) zur 42. BImSchV und ist unter der URL: kavka.bund.de zu erreichen.