
Die Bundesregierung hat am 12.07.2016 die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) erlassen. Sie ist am 19.08.2017 in Kraft getreten.
Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheidern, welche der 42. BImSchV unterliegen, haben folgende
Die Anzeige- und Meldepflicht erfolgt über die Webanwendung KaVKA (Kataster Verdunstungskühlanlagen) zur 42. BImSchV und ist unter der URL: kavka.bund.de zu erreichen.