
Die Betreiber von Betriebsstätten haben Angaben über die Emissionen ihrer Anlagen an die zuständige Behörde zu berichten. Die Berichterstattung erfolgt über die bundeseinheitliche Erfassungssystem BUBEonline (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) und umfasst neben PRTR auch die Berichtspflichten nach 11. BImSchV (Emissionserklärung), 13. BImSchV (Großfeuerungsanlagen) und 17. BImschV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen). Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie erstellt für das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammenfassende Berichte an den Bund und die Europäische Union und ist Landesadministrator für BUBEonline.
Kontakt:
Allgemeine Fragen zur Berichterstattung oder BUBEonline richten Sie bitte an: prtr@lung.mv-regierung.deNeue oder verlorene Zugangskennungen erhalten Sie unter Angabe Ihrer Arbeitsstättennummer bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde (Staatliche Ämter für Land-wirtschaft und Umwelt).
Ihre Anfrage senden Sie bitte an:
StALU Vorpommern: StALUVP-PRTR@StALUVP.MV-REGIERUNG.DE
StALU Mittleres Mecklenburg: StALUMM-PRTR@StALUMM.MV-REGIERUNG.DE
StALU Mecklenburgische Seenplatte: StALUMS-PRTR@StALUMS.MV-REGIERUNG.DE
StALU Westmecklenburg: StALUWM-PRTR@StALUWM.MV-REGIERUNG.DE
Termine für den Berichtszeitraum 2022
Die Frist zur Abgabe der PRTR-Berichte wird verlängert. Der Bericht kann ohne Antrag auf Verlängerung bis zum 31. Mai 2023 beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt abgegeben werden.
Hinweis für berichtspflichtige Betreiber: Für die Abgabe von Berichtsdaten (PRTR, GFA) steht die bundeseinheitliche Erfassungssoftware BUBE-Online zur Verfügung. Die Software ist Mo-Fr (außer an Feiertagen) von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar unter: https://bube-online.org
(Pollutant Release and Transfer Register)
Seit 2007 müssen Industriebetriebe jährlich über die Freisetzung von Schadstoffen informieren, wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte und Abfallmengen überschritten werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO), (PRTR-Änderungsgesetz) und des deutschen PRTR-Gesetzes SchadRegProtAG berichten Industriebetriebe über
- die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
- die Verbringung von Abfallmengen und
- die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.
Das Register enthält zusätzlich Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen, aus dem Verkehr und der Landwirtschaft.
Die Umweltinformationen werden im nationalen Register eingestellt und der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht.
PRTR in Mecklenburg-Vorpommern
Die zuständigen Behörden für die Umsetzung der PRTR-Berichterstattung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU). Sie stellen die Daten für die berichtspflichtigen Industriebetriebe und großen Tierhaltungsanlagen in der bundeseinheitlichen Webanwendung
„ Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung - BUBE-Online“
bereit und übersenden jedem Betreiber seine persönlichen Zugangsdaten.
Die Anmeldung zu BUBE-Online erfolgt über die Internetadresse: https://bube-online.org/bube/logon
Eine Anleitung zum Start der Software und den Aufruf der Betriebsstammdaten finden Sie hier
Weitere Anleitungen, Informationen und Hilfen zur Nutzung der Webanwendung und zum Erstellen des PRTR-Berichtes stehen in der Webanwendung BUBE - Online unter Download bereit.
Die Abgabe des PRTR-Berichtes an die Behörde erfolgt im XML1-Schema der Webanwendung BUBE-Online.
Emissionserklärungen
Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Nach § 6 der 11. BImSchV kann der Betreiber auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (Emissionen im geringfügigen Umfang) von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden.
Die zuständigen Behörden für die Umsetzung der PRTR-Berichterstattung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU).
Die nächste Berichterstattung erfolgt für das Erklärungsjahr 2020 in 2021.
Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt bundeseinheitlich online über das Internet mit der Webanwendung Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung - BUBE-Online
Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
Die Bundesregierung hat am 12.07.2016 die Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV) erlassen. Sie ist am 19.08.2017 in Kraft getreten.
Link zur Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_42/42._BImSchV.pdf
Die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabscheidern, welche der 42. BImSchV unterliegen, haben folgende
Anzeige- und Meldepflichten:
• Information nach § 10 der 42. BImSchV
• Anzeige einer Neuanlage nach § 13 Abs. 1 der 42. BImSchV
• Anzeige einer Bestandsanlage nach § 13 Abs. 2 der 42. BImSchV
• Anzeige von Änderungen der Anlage oder der Anlagenstilllegung nach § 13 Abs. 3 der 42. BImSchV
• Anzeige eines Betreiberwechsels nach § 13 Abs. 4 der 42. BImSchV
Die Webanwendung KaVKA (Kataster Verdunstungskühlanlagen) zur 42. BImSchV ist unter der URL: kavka.bund.de zu erreichen.