PRTR - Pollutant Release and Transfer Register

Seit 2007 müssen Industriebetriebe jährlich über die Freisetzung von Schadstoffen informieren, wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte und Abfallmengen überschritten werden.

Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) und
des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) berichten Industriebetriebe über

  • die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden
  • die Verbringung von Abfallmengen und
  • die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird.

Das Register enthält zusätzlich Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen, aus dem Verkehr und der Landwirtschaft.

Die zuständigen Behörden für die Umsetzung der PRTR-Berichterstattung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU). Sie stellen die Daten für die berichtspflichtigen Industriebetriebe und großen Tierhaltungsanlagen in der bundeseinheitlichen Webanwendung BUBE-Online bereit.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.thru.de.