
Seit 2007 müssen Industriebetriebe jährlich über die Freisetzung von Schadstoffen informieren, wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte und Abfallmengen überschritten werden.
Auf Grundlage der Europäischen PRTR-Verordnung (E-PRTR-VO) und
des deutschen PRTR-Gesetzes (SchadRegProtAG) berichten Industriebetriebe über
Das Register enthält zusätzlich Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen, aus dem Verkehr und der Landwirtschaft.
Die zuständigen Behörden für die Umsetzung der PRTR-Berichterstattung sind in Mecklenburg-Vorpommern die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU). Sie stellen die Daten für die berichtspflichtigen Industriebetriebe und großen Tierhaltungsanlagen in der bundeseinheitlichen Webanwendung BUBE-Online bereit.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.thru.de.