Großfeuerungsanlagen

Großfeuerungsanlagen sind Anlagen, die zur Energieerzeugung fossile Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 MW oder mehr verbrennen.

Gemäß § 22 der 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), sowie nach § 22 der 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen) berichten Großfeuerungsanlagen und abfallmitverbrennende Großfeuerungsanlagen über Ihre Emissionen an Schwefeldioxiden, Stickstoffoxiden und Staub.

Der Bericht ist jährlich bis zum Ablauf des 30. April des Folgejahres abzugeben.

Die Erfassung und Abgabe der Großfeuerungsanlagen-Berichte erfolgt über die Webanwendung BUBE-online.