Nachnutzung ehemaliger Bergbauflächen

Schilf eines rekultivierten Uferstreifens am ehemaligen Kiesabbau bei Wusseken (LK Vorpommern/Rügen)
Abb. Schilf eines rekultivierten Uferstreifens am ehemaligen Kiesabbau bei Wusseken (LK Vorpommern/Rügen)
Rekultivierter Baggersee bei Zirkow (LK Vorpommern/Rügen)
Abb. Rekultivierter Baggersee bei Zirkow (LK Vorpommern/Rügen)

Eine zumeist stark unterschätzte Bedeutung haben die im Abbau befindlichen Gruben auch durch ihre Funktion als Einlagerungskapazitäten unbedenklicher Fremdböden, die von unserer Industriegesellschaft in großer Menge „produziert“ werden. Die in Mecklenburg-Vorpommern auch zu Rekultivierungszwecken angewandte Verfüllungspraxis wird vom Bergamt Stralsund geprüft und erfolgt nach den Maßgaben des Bergrechts bzw. anderen relevanten Rechtsgebungen zum Schutz von Wasser und Boden (s. BERGAMT STRALSUND 2010). Durch die Energiewende ist aktuell die Nachnutzung ehemaliger Bergbauflächen mit Solaranlagen
sehr gefragt. Zunehmende Restriktionen durch konkurrierende Nutzungen und Gesetzgebungen machen es in zunehmendem Maß schwieriger, bekannte Vorkommen zu nutzbaren Lagerstätten umzuwidmen. So wird es durch die ersatzlose Schließung lokaler Gewinnungsstellen in Zukunft immer häufiger dazu kommen, dass die Transportwege zwischen Produzent und Verbraucher immer länger werden. Dabei sollte auch die vernunftsorientierte Energieeinsparung kurzer Transportwege bei Massenbaustoffen bei der Abwägung einer Gewinnungsgenehmigung eine größere Wichtung eingeräumt werden.