Findlinge

Ein Findling stellt einen vom Inlandeis transportierten Gesteinsblock dar. Findlinge aus kristallinem und metamorphem Gestein sind gesetzlich geschützt, wenn sie folgende Mindestgrößen entsprechend der naturbedingten Verteilung erreichen:

  • nördlich der Endmoräne des Pommerschen Stadiums der Weichseleiszeit (Linie Krakow-Waren-Neustrelitz-Feldberg) und östlich der Linie Rostock-Güstrow: Mindestvolumen von 10 m³. Dies erfordert zumindest eine Länge von 3,5 m.
  • zwischen der Endmoräne des Frankfurter Stadiums (Linie Zarrentin-Schwerin-Parchim-Wredenhagen) und der Endmoräne des Pommerschen Stadiums einerseits sowie nördlich der Pommerschen Endmoräne und westlich der Linie Rostock-Güstrow andererseits: Mindestvolumen von 5 m³. Dies erfordert zumindest eine Länge von 2,5 m.
  • im Altmoränengebiet Südwestmecklenburgs (südlich der Linie Zarrentin-Schwerin-Parchim): Mindestvolumen von 1 m³. Die erfordert zumindest eine Länge von 1,5 m.

Findlinge aus Sedimentgesteinen (Kalke, Sandsteine, Quarzite) über 1 m Länge sind generell geschützt.

Der Schutz von Findlingen schließt deren Umlagerung im Einzelfall nicht aus.

Schwanenstein bei Lohme
Schwanenstein bei Lohme (Rügen)