Anlagen zur Behandlung von gefährlichem Abfall in MV

Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in Mecklenburg-Vorpommern privatwirtschaftlich organisiert. Landesspezifische Regelungen wie Andienungspflicht, Anschluss- und Benutzungszwang bestehen nicht. Zulassungen von Abfallentsorgungsanlagen erfolgen je nach Anlagenart nach Immissionsschutz- und Abfallrecht durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie nach Baurecht durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen stehen in Mecklenburg-Vorpommern 10 chemisch-physikalisch-biologische Behandlungsanlagen (CPB-Anlagen) einschließlich Bodenbehandlungsanlagen und zur oberirdischen Ablagerung die Deponie Ihlenberg zur Verfügung. Die Behandlung und Entsorgung von gefährlichem E-Schrott erfolgt in Recyclinganlagen.

Die Kapazitäten der Anlagen übersteigen - abgesehen von spezifischen Einzelfällen - das Abfallaufkommen in Mecklenburg-Vorpommern erheblich. Für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die der Verbrennung (Ausnahme Holzabfälle) oder einer Untertagedeponierung zuzuführen sind, existieren bedingt durch das geringe Mengenaufkommen keine eigenen Entsorgungsanlagen in MV. Hierfür werden freie Kapazitäten in benachbarten Bundesländern genutzt.

Zur kurzzeitigen Lagerung und Zusammenstellung größerer Transporteinheiten sowie zur vorbereitenden Behandlung stehen ausreichend Zwischenlager zur Verfügung.

Informationen zu betriebenen Abfallentsorgungsanlagen werden in den Daten zur Abfallwirtschaft, weitergehende spezifische Informationen werden im Entsorgerhandbuch veröffentlicht.