Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Am 01.04.2010 wurde für die meisten der an der Entsorgung gefährlicher Abfälle Beteiligten das elektronische Nachweisverfahren zur Pflicht. Das betrifft Erzeuger (>20 t je Abfallart und Jahr), Beförderer und Einsammler gefährlicher Abfälle sowie alle Entsorger. Ab diesem Stichtag gehören papiergeführte Entsorgungs-/ Sammelentsorgungsnachweise und Begleitscheine bis auf begrenzte Ausnahmen der Vergangenheit an.

Mindestvoraussetzung für die Durchführung des elektronischen Nachweisverfahrens ist ein PC mit Internetanschluss, ein Kartenlesegerät und mindestens eine personengebundene Signaturkarte. Außerdem muss ein Registrierungsantrag über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall) gestellt werden. Weiter Kontaktinformationen bei Fragestellungen finden sie hier.

Die nachfolgenden Informationsschriften des Bundesumweltministeriums, der Bund-/Länder-Arbeitsgruppen und des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern geben weiterführende Informationen und sollen den Einstieg in das elektronische Nachweisverfahren erleichtern. Die Informationen des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern befassen sich dabei vorrangig mit den landesspezifischen Fragen und Festlegungen.

 

Informationen der Länder-Arbeitsgruppe, Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (GADSYS)

Auf der Seite www.gadsys.de unter Service/ Publikationen finden Sie aktuelle Informationsschriften der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe wie z. B.

  • Informationen zur Störung des Kommunikationssystems 
  • Informationen zu Kennnummern

 

Diese Informationsschriften und weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweisverfahren können Sie hier aufrufen.

 

Informationen der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA):

Informationen des Landwirtschaftsministeriums und des LUNG MV