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Anzeige eines Bohrverfahrens nach § 8 Geologiedatengesetz

Bohranzeige online
Mecklenburg-Vorpommern

Anzeige eines Bohrvorhabens
nach §8 Geologiedatengesetz

Für nähere Informationen und bei Fragen können Sie sich wenden an:
Archiv LUNG MV, Kontakt:
0385 588-64354
archiv@lung.mv-regierung.de

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Ich bin mit der Weitergabe der geologischen Daten durch den geologischen Dienst einverstanden. Mir ist bekannt, dass vor Bohrbeginn die Bohrung bei der unteren Wasserbehörde und ggf. beim Bergamt anzuzeigen ist.


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