Verdachtsflächen/altlastverdächtige Flächen und schädliche Bodenveränderungen/Altlasten sind für den Bodenschutz von besonderer Bedeutung. Bei diesen Flächen besteht der Verdacht bzw. ist es bekannt, dass Bodenfunktionen so beeinträchtigt sind, dass sie sich eignen, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit sowie – im Falle von Altlasten – sonstige Gefahren herbeizuführen. Dabei hängt die Relevanz z.B. bei Altstandorten von der Art und Menge der Schadstoffe ab, mit denen auf dem Grundstück umgegangen wurde, und bei Altablagerungen von der Art und Menge der Abfälle ab, die insbesondere nicht sachgerecht behandelt, gelagert oder abgelagert wurden. Weitere wichtige Faktoren, um die Auswirkungen auf die Umwelt einschätzen zu können, sind die Standortbedingungen (z.B. hydrogeologische Situation am Standort, Entfernung zu verschiedenen Schutzzonen), Nutzungen bzw. Schutzgüter und Wirkungspfade.
In Mecklenburg-Vorpommern sind insgesamt 13.775 altlastverdächtigen Flächen und Altlasten anzahlmäßig erfasst (Stand: 30. Juni 2001). Eine Erfassung anderer Verdachtsflächen bzw. Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen findet gegenwärtig nicht statt.
Die Erfassung ist der erste, grundlegende Schritt der Altlastenbearbeitung, der zur Feststellung und gegebenenfalls zur Sanierung einer Altlast dient. Eine flächenmäßige Erfassung wird momentan von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbereitet.
Die 13.775 erfassten altlastverdächtigen Flächen und Altlasten unterteilen sich in:
· 4.028 (zivile) Altablagerungen,
· 7.384 (zivile) Altstandorte,
· 87 Rüstungsaltlastverdachtsflächen bzw. -altlasten und
· 2.276 militärische Altlastverdachtsflächen bzw. Altlasten.
Die Abbildung 23 gibt eine Übersicht darüber, wie sich die Anzahl der zivilen Altablagerungen und Altstandorte in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städte des Landes verteilen.
Abbildung 23: Anzahl der Altstandorte und Altablagerungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes M-V
Von den 4.028 Altablagerungen wurden bislang 2.222 einer Erstbewertung und davon 518 einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. Von diesen 518 sind 359 Altablagerungen zur Zeit in der Sanierung; 986 Altablagerungen wurden bereits saniert.
Im Rahmen einer
konzeptionellen Überprüfung von 15 Deponien, die nach dem Inkrafttreten der
Technischen Anleitung Siedlungsabfall geschlossen wurden, erfolgte u.a. eine
Gefahrenbeurteilung hinsichtlich der stofflichen Belastung und des
Schadstoffaustrages.
Es handelte sich
um Deponien mit Flächengrößen zwischen 2 und 18 ha, die bereits zu
DDR-Zeiten schon viele Jahre betrieben wurden. Folgende Verallgemeinerungen
lassen sich ableiten:
Der größte Teil der Deponien wurde in aufgelassenen Kiessandtagebauen angelegt, nur in Ausnahmefällen handelte es sich um Kreide- und Tontagebaue oder Geländevertiefungen (Torfniederungen). Daraus resultiert, das auch meistens keine geologische Barriere vorhanden ist. Die Tagebaue wurden meist bis zum Grundwasseranschnitt betrieben, dies bedeutet, dass die Deponiesohle aus Sanden besteht, die den ersten ungedeckten Grundwasserleiter bilden. Bedingt durch die pleistozäne Stockwerksgliederung in Mecklenburg-Vorpommern kann aber auch weiter verallgemeinert werden, dass für den 2. und 3. Grundwasserleiter geologische Barrieren (Geschiebemergel, Schluff) in größerer Mächtigkeit vorhanden sind. Das erste ungedeckte Grundwasserstockwerk wird in der Regel nicht für die Trinkwassergewinnung genutzt.
An allen Deponien
wurde ein Schadstoffaustrag über den Pfad Boden ins Grundwasser beobachtet. Die
Bodenbelastungen beschränken sich auf die Deponieaufstandsflächen. Die
Grundwasserbelastungen konzentrieren sich an den Deponierändern und im näheren
Abstrom. In Entfernungen von ca. 200 m stromunterhalb der Deponien wurde
keine Grundwasserbelastung mehr festgestellt. Außerdem wurden
Schadstoffverfrachtungen in tiefere Stockwerke nur in Ausnahmefällen
nachgewiesen. Oft wirken auch die gespannten Grundwasserdruckverhältnisse in
den tieferliegenden Grundwasserleiter als hydraulische Barriere einer
Schadstoffverfrachtung entgegen.
Hinsichtlich der
stofflichen Belastung handelt es sich im wesentlichen um deponietypische
Parameter, wie Chlorid, Sulfat, Borat, Ammonium, Nitrit, Nitrat, Phenole, AOX,
in Ausnahmefällen auch MKW, PAK, PCB, LHKW, DDT und Arsen.
Alle 15
überprüften Deponien besitzen ein Grundwassermonitoring, dessen Weiterführung
auch noch für einen längeren Zeitraum erforderlich ist. Eine Boden- oder
Grundwassersanierung ist bisher an keinem dieser 15 Standorte vorgesehen.
Stillgelegte Sonderabfalldeponien sind zwischenzeitlich entweder saniert worden oder befinden sich gegenwärtig in der Sanierung. Bei allen existiert ein Grundwassermonitoring, welches längerfristig weitergeführt wird. Das Schadstoffpotenzial hängt stark von den Sonderabfällen ab, die dort abgelagert wurden.
Von den 7.384 Altstandorten wurden bislang 5.024 einer Erstbewertung und davon 1.153 einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. Von diesen 1.153 sind 206 Altstandorte zur Zeit in der Sanierung; 989 wurden bereits saniert. Hauptanteil an den Altstandorten haben folgende Branchen:
· Tankstellen
· landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Stallanlagen, Silage, Stützpunkte, Öllager)
· chemische Reinigungen
· Agrochemische Zentren (ACZ)
· Gaswerke
· Schlachthöfe
· Werften
In Abhängigkeit
von ihrer früheren Nutzung weisen Altstandorte oft ein typisches Schadstoffspektrum
auf. Häufig sind folgende Schadstoffe und Schadstoffgruppen vertreten:
· Kohlenwasserstoffe allgemein und Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW)
· Aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole (BTEX)
· leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) wie Tetrachlorethen, Trichlorethen, cis- bzw. trans-1,2-Dichlorethen, 1,1-Dichlorethen, 1,1,1-Trichlorethan, Tetrachlormethan, Trichlormethan, Dichlormethan und Vinylchlorid
· polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
· Arsen und Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink
Diese Schadstoffe
und Schadstoffgruppen unterscheiden sich bzgl. ihrer physikalisch-chemischen
Eigenschaften, Abbaubarkeit sowie ihrer Human- und Ökotoxizität.
Von den 87 Rüstungsaltlastverdachtsflächen bzw. –altlasten wurden 30 einer Erstbewertung und davon 23 einer Gefährdungsabschätzung unterzogen. 10 Rüstungsaltlastverdachtsflächen bzw. –altlasten sind in der Sanierung; bei 3 Flächen läuft die Sanierungsuntersuchung.
Zum relevanten Schadstoffspektrum bei Rüstungsaltlastverdachtsflächen bzw. –altlasten gehören insbesondere folgende Stoffe (Köppler und Schneider 2001):
· Explosivstoffe
· chemische Kampf- und Reizstoffe
· Brand-, Nebel- und Rauchmittel
· Zusatzstoffe zur Erreichung taktischer Erfordernisse
· Vor-, Zwischen- und Abfallprodukte, die im Produktionsprozess dieser Stoffe anfallen
· Rückstände aus der Kampfstoff-Vernichtung
· Metabolite aus der biologischen Stoffumwandlung der rüstungsspezifischen Stoffe
Eine gut
untersuchte Rüstungsaltlast in Mecklenburg-Vorpommern ist die
Heeresmunitionsanstalt (HMA) Löcknitz. Sie wurde 1937 nahe der
deutsch-polnischen Grenze mit zwei produktionstechnisch unterschiedlichen
Betriebsteilen errichtet und bis 1945 betrieben. Im Anlagenteil I wurde
konventionelle Munition verarbeitet und im etwa 100 ha großen Anlagenteil
II wurde Kampfstoffmunition (chemische Kampfstoffe S-Lost und Arsinöl)
abgefüllt und gelagert.
Am Standort der
HMA Löcknitz wurden von 1992 bis 1996 orientierende Erkundungen und
Detailerkundungen durchgeführt. 1994 wurde in Abstimmung mit dem UBA das
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Unterstützung der Erkundungsmaßnahmen
initiiert, das 1999 endete. Seit 2001 laufen ergänzende Standortuntersuchungen
auf zwei Flächen am Regowsee.
Im Ergebnis der
bisherigen Untersuchungen steht fest, dass sowohl der Boden als auch das
Grundwasser an bestimmten Stellen sehr hoch mit Kampfstoffresten
(arsenorganische Verbindungen) und auch mit anorganischen Arsenverbindungen
kontaminiert sind. Der Boden ist an den Standorten der Kampfstoffvernichtung
zusätzlich mit polychlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen belastet. Die
höchsten Schadstoffanreicherungen wurden an den Vernichtungs- bzw.
Verbrennungsplätzen festgestellt. Ein weiterer Kontaminationsschwerpunkt ist
das Regowseegebiet, in das die Produktionsabwässer über eine Abwasserleitung
geleitet wurden. Für die Hauptbelastungsgebiete ist eine Bodensanierung
vorgesehen.
Über die militärischen Altlastverdachtsflächen bzw. –altlasten liegen aufgrund der Zuständigkeit, die in den meisten Fällen beim Bund liegt, keine aktuellen Daten vor.
Im Gegensatz zu
den Rüstungsaltlastverdachtsflächen bzw. –altlasten ist bei den militärisch genutzten
Flächen jedoch nicht grundsätzlich von einem besonderen Gefährdungspotenzial
auszugehen (z.B. bei Wohnbereichen, Sportanlagen). Dagegen muss auf bestimmten
Teilflächen von einem militärtypischen Gefährdungspotenzial ausgegangen werden,
wenn beispielsweise mit größeren Mengen Betriebsstoffen (z.B. Tankstellen)
umgegangen wurde bzw. ortsfeste Anlagen wie Pipelines oder Untergrundtanks
vorhanden sind. Die relevanten Kontaminationen unterscheiden sich daher nicht
wesentlich von denen ziviler Altstandorte (u.a. Betriebsstoffe aus dem
Kfz-Sektor, Treibstoffe und deren Zusätze, Reinigungsmittel).
Definitionen altlastrelevanter Begriffe: