2.4.3    Bodenabtrag

2.4.3.1 Bodennutzung durch Rohstoffabbau

Der Abbau oberflächennaher Steine und Erden-Rohstoffe, insbesondere Kiessand, Sand, Ton, Kalk und Torf, führt zwangsläufig zur Nutzung von Bodenflächen und dem Entfernen des Oberbodens. Einige Funktionen der Böden werden durch diese Nutzung irreversibel geschädigt. Die Notwendigkeit zum Rohstoffabbau und damit zur Inanspruchnahme von Bodenflächen leitet sich insbesondere aus dem wirtschaftlichen Bedarf an den genannten Rohstoffen vorrangig für die Bauwirtschaft und aus ihrer Standortgebundenheit ab.

 

Der Rohstoffabbau in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt rechtlich überwiegend auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG). „Zweck dieses Gesetzes ist es, ... das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen ... bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern“ (§ 1 BBergG).

 

Die Rohstoffförderung der letzten 10 Jahre in Mecklenburg-Vorpommern ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Es wird deutlich, dass nach dem Erreichen eines Maximums in der Förderung 1996 insbesondere bei den Kiesen und Sanden ein Rückgang in der Rohstoffförderung als Ausdruck des rückläufigen Bedarfes an Baurohstoffen zu verzeichnen ist. Dieser Trend ist auch bundesweit zu beobachten, 1998 betrug der Anteil Mecklenburg-Vorpommerns an der Sand- und Kiesproduktion in Deutschland 6,4 %.

 

Tabelle 19: Rohstoffförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Rohstoff

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

in 1.000 t

Kiessand

7.700

14.974

20.121

25.339

24.556

28.489

26.710

23.558

23.782

21.070

Quarzsand

-

-

336

315

320

380

220

325

165

71

Ton

-

-

25

54

115

65

64

95

66

-

Spezialton

18

68

97

143

125

78

37

32

59

112

Kreide

25

45

94

97

143

166

186

189

237

201

Torf

20

28

41

66

104

106

112

77

138

98

Gesamt

7.763

15.115

21.714

27.014

26.363

30.284

28.329

25.276

25.447

21.552

Quelle: Statistisches Landesamt M-V (2001a, 2001b)

 

Auch in den nächsten Jahren wird mit einem weiteren Rückgang der Förderung in Mecklenburg-Vorpommern gerechnet. Mit diesem Trend kann eine weitere Annäherung der Pro-Kopf-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern an den bundesdeutschen Durchschnitt erwartet werden.

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ca. 5.000 ha Hochmoorflächen und knapp 300.000 ha Niedermoore (vgl. Kapitel 2.3.6). Hochmoortorf wird an 5 Standorten abgebaut und hauptsächlich als organischer Dünger im Gartenbau eingesetzt. Niedermoortorf wird für balneologische Zwecke (Moorpackungen) an 2 Standorten abgebaut. Für die energetische Nutzung wird in Mecklenburg-Vorpommern kein Torf mehr gefördert. Damit hat sich der früher weitverbreitete und großflächige Torfabbau mit beträchtlichem Bodenentzug vornehmlich in Talniederungen drastisch reduziert. Die Abbaufläche umfasste 1999 91,7 ha (Umwelt- und Rohstoff-Technologie GmbH 1999).

 

Im Jahre 2000 arbeiteten im Bereich der Steine und Erden-Industrie 148 Unternehmen (davon 6 auf der Ostsee) auf der Grundlage der vom Bergamt Stralsund zugelassenen Hauptbetriebspläne. Insgesamt wurden 252 hauptbetriebsplanmäßig zugelassene Objekte registriert, davon 214 betriebene Tagebaue im Festlandsbereich.

Die Bodenabbauflächen in Mecklenburg-Vorpommern mit Stand 1999 sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Während die Gesamtfläche aller Gewinnungsberechtigungen 214,3 km2 (0,93 % der Landesfläche) beträgt, weist die durch genehmigte Hauptbetriebspläne (in der Regel für einen Abbauzeitraum von zwei Jahren) zugelassene Abbaufläche lediglich eine Größe von 28,2 km2 (0,12 % der Landesfläche) auf.

 

Tabelle 20: Bodenabbauflächen in Mecklenburg-Vorpommern

Landkreise/

kreisfreie Städte

Gesamtfläche der Gewinnungsberech-tigungen 1999

mit genehmigten Hauptbetriebsplänen 1999 zugelassene Abbauflächen

1999 wieder nutzbar gemachte Abbauflächen

 

in

ha

in % zur

Kreisfläche

in

ha

in % zur

Kreisfläche

in

ha

in % zur

Kreisfläche

Landkreise

 

       Bad Doberan

440,3

0,32

117,7

0,09

2,1

0,002

       Demmin

1.367,7

0,71

212,3

0,11

3,7

0,002

       Güstrow

1.065,7

0,52

332,1

0,16

10,3

0,005

       Ludwigslust

1.499,2

0,60

223,5

0,09

6,7

0,002

       Mecklenburg-Strelitz

2.221,0

1,06

107,1

0,05

1,0

0,0005

       Müritz

2.496,1

1,46

198,5

0,12

16,1

0,009

       Nordvorpommern

1.223,5

0,56

177,3

0,08

67,9

0,031

       Nordwestmecklenburg

3.820,1

1,84

554,2

0,27

31,6

0,015

       Ostvorpommern

1.420,8

0,74

145,8

0,08

10,5

0,006

       Parchim

2.450,4

1,10

319,9

0,14

5,7

0,003

       Rügen

598,1

0,61

192,1

0,20

4,0

0,004

       Uecker-Randow

2.482,1

1,53

145,9

0,09

8,2

0,005

Kreisfreie Städte

 

       Greifswald

-

-

-

-

-

-

       Neubrandenburg

349,1

4,06

91,0

1,06

0,7

0,008

       Rostock

-

-

-

-

-

-

       Schwerin

-

-

-

-

-

-

       Stralsund

-

-

-

-

-

-

       Wismar

-

-

-

-

-

-

Gesamt

21.434,1

0,93

2.817,4

0,12

168,5

0,007

Quelle: Bergamt Stralsund und Wirtschaftsministerium M-V (2000)

 

Mit der folgenden Tabelle wird nachgewiesen, dass die in den letzten 6 Jahren zugelassene Abbaufläche (vollzogene Flächennutzung) entgegen der abnehmenden Entwicklung bei der Rohstoffförderung leicht zunahm.

 

Tabelle 21: Gewinnungsberechtigungen und vollzogene Flächennutzung in M-V

 

1995

1997

1999

2000

km2

%

km2

%

km2

%

km2

%

Gewinnungsberechtigungen

76,8

0,33

207,6

0,90

214,3

0,93

-

-

Vollzogene Flächennutzung

22,5

0,10

24,9

0,11

28,2

0,12

28,5

0,12

Quelle: Wirtschaftsministerium M-V und Bergamt Stralsund (1998), Bergamt Stralsund und Wirtschaftsministerium M-V (2000) und Umwelt- und Rohstoff-Technologie (1999)

 

Die Fläche für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe betrug 1997 in Deutschland 1.894 km². Das entspricht einem Anteil an der Gesamtfläche von 0,53 %. Die jährliche Neuinanspruchnahme für den Abbau von Steine- und Erden-Rohstoffen beläuft sich auf etwa 80 km² (Umwelt- und Rohstoff-Technologie 1999).

 

Von wesentlicher Bedeutung für die Beurteilung der Bodennutzung durch den Rohstoffabbau ist die Wiedernutzbarmachung von Bodenflächen nach Einstellung der Rohstoffgewinnung (Bergbaufolgelandschaft). Es handelt sich hierbei um die im Bundesberggesetz geregelte Pflicht des Gewinnungsberechtigten zur „ordnungsgemäßen Gestaltung der vom Bergbau in Anspruch genommenen Oberfläche unter Beachtung des öffentlichen Interesses“ (§ 4 BBergG). Art, Umfang und Zeitraum der Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen werden unter Beteiligung der Öffentlichkeit nach entsprechenden Untersuchungen und Genehmigungsverfahren durch das Bergamt Stralsund als zuständige Behörde geregelt. Dadurch wird gesichert, dass für die einzelnen Bodenflächen die jeweilige Folgenutzung festgelegt und langfristig durch Maßnahmepläne realisiert wird.

 

Die Wiedernutzbarmachung ehemals bergbaulich genutzter Flächen kann über die Schaffung landwirtschaftlicher Nutzflächen oder Wiederaufforstungen erfolgen. Häufig werden die Folgemaßnahmen unter naturschutzrechtlichen Anforderungen, z.B. als Sukzessionsflächen oder zur Biotopentwicklung, festgelegt. Beim Rohstoffabbau aus dem Grundwasser (Nassabbau) wird der entsprechende Baggersee meist für die Naherholung und/oder als Angelgewässer gestaltet. Zahlreiche Beispiele in Mecklenburg-Vorpommern belegen, dass sich Tagebaurestlöcher oder Teile von ihnen zu wertvollen Biotopen entwickelten, die inzwischen geschützt sind. Der Bedeutung der Wiedernutzbarmachung als untrennbarer Teil der Rohstoffnutzung unter den Anforderungen der Nachhaltigkeit wird mit der Verleihung des Rekultivierungspreises und des Gütesiegels durch den Wirtschaftsminister Rechnung getragen.

 

Aus Tabelle 20 ist ersichtlich, dass 1999 eine Abbaufläche von 1,69 km2 wieder nutzbar gemacht wurde. Im Zeitraum 1991-1997 wurden 7,9 km2 ehemals bergbaulich genutzte Fläche in eine neue Nutzungsform überführt.

 

Auch die künftige Entwicklung der Bodennutzung durch den Rohstoffabbau wird sich als zeitweiliger Entzug von Bodenflächen darstellen, dessen Größenordnung sich aus der jeweiligen Marktsituation ergibt. Durch die Raumordnung und Landesplanung wurden Rohstoffsicherungsgebiete ausgewiesen. In den Regionalen Raumordnungsprogrammen für die vier Planungsregionen in Mecklenburg-Vorpommern wurden Vorranggebiete (Abbauverhindernde Nutzungen sollen ausgeschlossen werden. Rohstoffabbau hat Vorrang vor anderen Nutzungen.) und Vorsorgegebiete (Im Abwägungsprozess mit anderen Nutzungen soll abbauverhindernde Nutzung in der Regel ausgeschlossen werden.) festgesetzt. In der folgenden Tabelle sind die Vorrang- und Vorsorgegebiete aufgelistet.

 

Tabelle 22: Vorrang- und Vorsorgegebiete der Rohstoffsicherung in den Planungsregionen

Rohstoff

Westmecklen-burg

Mittleres Mecklenburg

Mecklenburgische Seenplatte

Vorpommern

Fläche in ha

Kiessand

6.724

869

1.989

4.539

Spezialsand

430

k.A.

-

-

Sand

179

839

287

2.022

Quarzsand

38

Ton

537

21

954

984

Torf

462

34

-

13

Kreide

-

-

-

-

Raseneisenerz

26

-

-

-

Gesamt

8.396

1.945

3.230

8.050

Quelle: Regionaler Planungsverband Westmecklenburg (1996) und Umwelt- und Rohstoff-Technologie (1999)

 

Landesweit sind etwa 216 km2 als Vorrang- oder Vorsorgegebiete ausgewiesen (0,9 % der Landesfläche). Damit ist die Flächengröße für den zeitweiligen Entzug von Bodenflächen durch den Rohstoffabbau in den nächsten Jahrzehnten für Mecklenburg-Vorpommern bestimmt. Auch künftig ist nicht mit einem Anstieg der genehmigten Abbaufläche über den langjährigen Durchschnittswert von 0,1 % der Landesfläche zu rechnen.

 

 

2.4.3.2 Bodenaushub

Unter Bodenabtrag fällt aber nicht nur der Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, sondern auch Bodenabtrag bei dem kein verwertbares Material gewonnen werden soll, z.B. der Bodenaushub bei Wohnungs- oder Straßenbaumaßnahmen. Beim Abbau oberflächennaher Rohstoffe hat der nicht verwertbare Bodenabtrag eine Mächtigkeit von durchschnittlich 0,3 m. Das bedeutet für den Zeitraum zwischen 1997 und 1999 eine Menge von 990.000 Tonnen jährlich.

Im Jahr 1999 fielen in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.984.957 Tonnen Bodenaushub an, ca. 3.000 Tonnen mehr als 1997 (Statistisches Landesamt M-V 2001a). Rechnerisch ergibt sich bei einer Aushubtiefe von 1 m eine Fläche von etwa 1,4 km².

Der größte Teil hiervon (38 %) wurde für den Straßen- und Wegebau verwendet. Die Verwendungszwecke des in Mecklenburg-Vorpommern anfallenden Bodenaushubs sind in Tabelle 23 zusammengefasst.

 

Tabelle 23: Verwendungszwecke des 1999 angefallenen Bodenaushubs in Tonnen

 

Menge

Straßen- und Wegebau

749.011

Landschaftsbau, -gestaltung

501.756

Bau von Lärmschutzwällen

108.626

Freizeit- und Sportanlagen

130.631

Deichbau

82.223

Rekultivierung von Altablagerungen

14.800

Sonstige Maßnahmen

47.625

Öffentliche Deponien

350.285

Gesamt

1.984.957

Quelle: Statistisches Landesamt M-V (2001a)

 

Auf die Verwendung des Bodenaushubs wird im Kapitel 4.1.3.4 noch näher eingegangen.

 

 

Eine weitere, flächenmäßig jedoch untergeordnete Möglichkeit des Bodenabtrages ist die Entfernung des Oberbodens durch Abplaggen. Ziel dieser vom Naturschutz durchgeführten Eingriffe ist die Aushagerung eines Standortes oder die Offenhaltung des Bodens als Standort für bestimmte (Pionier-)Pflanzen. Ein Beispiel für das Abplaggen in Zwergstrauchheiden im Naturschutzgebiet „Bretziner Heide“ geben Meyer und Köpp (2000). Hierbei werden aus Sicht des Bodenschutzes jedoch andere Prioritäten gesetzt, bzw. diese Veränderungen anders bewertet als aus naturschutzfachlicher Sicht. Während aus naturschutzfachlicher Sicht z.B. der Erhalt schützenswürdiger Pflanzengesellschaften im Vordergrund steht, ist das Ziel des Bodenschutzes der Erhalt der Bodenfunktionen.

 

Der Schutz des Ober- bzw. Mutterbodens[1] und die schonende Rekultivierung der Flächen sollen zentrale Anliegen bei jeder Form von Flächeninanspruchnahmen, sei es durch Überbauung, Rohstoffabbau oder sonstige Vorhaben sein.

 

 



[1]  Z.B. BauGB § 202 (Schutz des Mutterbodens).