Von den mehr als 900 bi- oder multilateralen Verträgen, Vereinbarungen, Konventionen und Protokollen im Bereich des Umweltschutzes, die sich überwiegend dem Schutz der Flora und Fauna, den Umweltverschmutzungen, den regionalen Schutzstrategien, dem Schutz des natürlichen und kulturellen Welterbes und dem Landschaftsschutz widmen, sind nur wenige direkt zum Schutz des Bodens geeignet. Die wichtigsten sollen an dieser Stelle kurz erläutert werden.
1972 hat das Ministerkomitee des Europarates in Strassburg die Charta zum Schutz des Bodens verabschiedet. Die meisten der zwölf Punkte sind immer noch aktuell:
· Der Boden ist eines der kostbarsten Güter der Menschheit.
· Der Boden ist ein begrenzt vorhandenes Gut und leicht zerstörbar.
· Die Industriegesellschaft nutzt Land zu verschiedenen Zwecken. Jede regionale Planungspolitik muss von den Eigenschaften des Bodens und von den heutigen und morgigen Bedürfnissen der Gesellschaft ausgehen.
· land- und forstwirtschaftliche Verfahren müssen die Qualität des Bodens erhalten.
· Der Boden muss gegen Erosion geschützt werden.
· Der Boden muss gegen Verunreinigungen geschützt werden.
· Die Entwicklung städtischer Siedlungen muss so geplant werden, dass die umliegenden Gebiete dadurch möglichst wenig Schaden erleiden.
· Bei Tiefbauprojekten müssen die Auswirkungen auf benachbarte Böden geprüft und angemessene Schutzmassnahmen in den Kosten berücksichtigt werden.
· Eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Bodenreserven ist unerlässlich.
· Für eine kluge Nutzung und Erhaltung des Bodens sind interdisziplinäre Forschungsarbeiten erforderlich.
· Bodenerhaltung muss auf allen Stufen gelehrt werden und immer stärker in den Blickpunkt der Öffentlichkeit treten.
· Die Regierungen müssen die Bodenreserven zweckmäßig planen und verwalten.
Auf der 21. Sitzung der FAO-Konferenz im November 1981 wurde von der Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organization of the United Nations FAO) eine Welt-Boden-Charta beschlossen. Die Charta nennt eine Reihe von Prinzipien für die optimale Nutzung des Bodens, für die Verbesserung der Produktivität und für die Erhaltung des Bodens für zukünftige Generationen.
Die Welt-Boden-Charta verpflichtet Regierungen, internationale Organisationen und Landnutzer im allgemeinen den Boden im Hinblick auf den langfristigen Vorteil und nicht für kurzfristigen Profit zu nutzen.
Besondere Aufmerksamkeit wird einer Politik zuteil, die den Ansporn schafft, sich an Bodenschutz-Tätigkeiten zu beteiligen, hierbei sollen sowohl die technischen als auch die sozioökonomischen Elemente der Landnutzung in Betracht gezogen werden.
Auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (United Nation Conference on Environment and Development UNCED) im Juni 1992 in Rio de Janeiro wurden die Rio-Grundsätze, die Agenda 21 und die Wald-Grundsätze angenommen. Weiterhin wurden zwei rechtlich verbindliche Konventionen, die Klimarahmenkonvention (UNFCC) und die Artenschutzkonvention, angenommen und Verhandlungen für eine Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) aufgenommen, welche im Jahr 1994 abgeschlossen wurden. Auf dem Gipfel wurde die UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) eingesetzt, die die Umsetzung des Aktionsprogramms Agenda 21 überwacht.
In der Agenda 21, einem der Dokumente der UNCED, wurde der Boden nicht direkt mit einbezogen. Indirekt wird der Schutz der Böden jedoch in verschiedenen Kapiteln über die Landwirtschaft, die nachhaltige Landnutzung, die Wüstenbildung und die Biodiversität berücksichtigt.
Die UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UN Convention to Combat Desertification in those Countries Experiencing Serious Drought and/or Desertification, Particularly in Africa UNCCD) widmet sich insbesondere den Auswirkungen der Bodendegradation in ariden, semiariden und den durch Dürre gefährdeten subhumiden Gebieten. Der Anhang IV der Konvention umfasst Bestimmungen für die betroffenen Länder des nördlichen Mittelmeeres, während ein neuer Anhang der Konvention (Anhang V) zentral- und osteuropäische Länder einschließt.
Die UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung wurde inzwischen von einer Reihe von Mittelmeerländern ratifiziert. Im Zuge der letzten Rahmenprogramme hat die Europäische Kommission die Probleme der Desertifikation erkannt und berücksichtigt. Ziel ist es, mit Hilfe von Projekten wie MEDALUS (Mediterranean Desertification and Land Use) und EFEDA (European Field Experiment in Desertification Threatened Areas) Lösungsstrategien durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit von europäischen Universitäten, Unternehmen und Forschungszentren zu fördern.
Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (United Nations Framework Convention on Climate Change UNFCCC) wurde 1992 in Rio de Janeiro angenommen und trat 1994 in Kraft. Die Konvention bildet den Rahmen für die Klimaschutz-Verhandlungen, die jeweils als Vertragsstaatenkonferenz der Konvention stattfinden.
Das Kyoto-Protokoll wurde 1997 von der 3. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention angenommen. In ihm sind auch die Böden als Teil des Klimasystems berücksichtigt, sie wirken als Quellen und Senken für Kohlendioxid, Methan und auch Distickstoffoxid.
Die Fähigkeit des Bodens atmosphärisches Kohlendioxid aufzunehmen, um den Treibhauseffekt durch das Verbrennen von fossilen Brennstoffen auszugleichen, wird zur Zeit diskutiert.
Die UN-Kommission für nachhaltige Entwicklung (Commission on Sustainable Development CSD) wurde im Dezember 1992 geschaffen, um ein wirksames Monitoring von UNCED und der Agenda 21 zu sichern, sie soll die Erfüllung von Vereinbarungen auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene berichten. Die CSD ist eine Kommission des UN Economic and Social Council (ECOSOC).
Die Kommission gibt einen Überblick über die Tätigkeiten im Bereich Nachhaltige Entwicklung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen und hilft die Koordination der Umwelt- und Entwicklungstätigkeiten zu verbessern.
Sie ist für die Ausrichtung des Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung, der im September 2002 in Johannesburg stattfindet, verantwortlich. Hier sollen die Ergebnisse, die in den zehn Jahren nach UNCED erreicht wurden, dokumentiert und Ziele für die Zukunft festgelegt werden.
Ein Entwurf der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland“ hat die Bundesregierung im Dezember 2001 vorgestellt. Sie soll der Vorbereitung auf den Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung dienen. Die Strategie soll die Weiterentwicklung auf dem Gebiet der Nachhaltigkeit seit der Konferenz in Rio untersuchen und neue Strategien für eine verbesserte Umsetzung erarbeiten.
Deutschland, die EU und andere Unterzeichner der Rio-Erklärung kommen somit der auf der 19. Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahr 1997 geforderten Verpflichtung nach, rechtzeitig für den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 Strategien für eine nachhaltige Entwicklung auszuarbeiten.
In der Nachhaltigkeitsstrategie wurden insgesamt acht Schwerpunkte gesetzt. Ein Schwerpunktbereich ist die Verringerung der Flächeninanspruchnahme durch die Siedlungsentwicklung. Deutschland hat sich bereits im Jahr 1996 anlässlich der Weltsiedlungskonferenz Habitat II zusammen mit den anderen UN-Mitgliedstaaten verpflichtet eine sparsame, natur- und sozialverträgliche Flächennutzung als zentrales Element einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung umzusetzen. Die tägliche Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll von heute etwa 129 ha auf einen Wert von 30 ha pro Tag im Jahr 2020 reduziert werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Initiierung eines Strukturwandels in der Landwirtschaft. Es soll z.B. die Nachhaltigkeit der Bodennutzung gestärkt werden, von Lebensmitteln soll keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen und Antibiotika sollen in der Tierfütterung verboten werden. Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt sollen bedenkliche Stoffeinträge in den Boden verhindert werden. Wegen der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für die Produktion gesunder Lebensmittel ist sicherzustellen, dass die Bewirtschaftungsmaßnahmen (insbesondere die Ausbringung von Klärschlamm, Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern, mineralischem Dünger und Kompost) nicht zur Anreicherung von Schadstoffen im Boden führen.
Und auch die Europäische Kommission hat eine Strategie für eine nachhaltige Entwicklung aufgestellt, sie wurde im Mai 2001 von der Kommission vorgelegt und im Juni vom Europäischen Rat in Göteborg angenommen.
In der Strategie werden der Bodenverlust und der Rückgang der Fruchtbarkeit zu den größten Gefahren einer nachhaltigen Entwicklung gezählt. Ein anderer Schwerpunkt ist die Umweltverträglichkeit der Gemeinsamen Agrarpolitik. Für diese und andere Bereiche werden Maßnahmen und Ziele aufgestellt.
Das Environmental Programme for Europe des Committee on Environmental Policy (CEP) der Environment and Human Settlements Division (ENHS) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe UN/ECE) soll die Aussagen und Ziele der Agenda 21 konkretisieren und auf die europäischen Verhältnisse anpassen. Basis hierfür war ein erster Bericht über den Zustand der Umwelt (Europe’s Environment: The Dobris Assessment). Durch die Veröffentlichung dieser Daten konnten die Handlungsschwerpunkte identifiziert werden.
Eines der Ziele ist die lokale, nationale und europaweite Implementierung einer guten landwirtschaftlichen Praxis, welche den Boden und die Umwelt schützen soll. Der Boden soll weiterhin vor Erosion, dem nicht nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Bewässerung mit Abwasser geschützt werden. Altlasten sollen identifiziert und beseitigt werden. Es soll des Weiteren die Integration der Umweltpolitik in andere Politikbereiche bzw. des Umweltschutzes in Entscheidungsfindungsprozesse gefördert werden.
Die Baltic Marine Environment Protection Commission (Helsinki Commission HELCOM) hat 1992 die Convention on the Protection of the Marine Environment of the Baltic Sea Area (Helsinki Convention) neu aufgestellt. Die erste Konvention war bereits 1974 unterzeichnet worden. Vertragsparteien sind sämtliche Anrainerstaaten der Ostsee und die Europäische Union. Ziel der Konvention ist es unter anderem, die Ostsee vor Schadstoffeinträgen von Land, z.B. diffusen Nährstoff- oder Pestizideinträgen aus landwirtschaftlich genutzten Flächen, zu schützen.
Eine ähnliche Zielsetzung hat das weltweite Global
Programme of Action for the Protection of the Marine Environment from
Land-based Activities (GPA) des United Nations Environment Programme
(UNEP).
Die Ziele des GPA in Bezug auf die Nährstoffeinträge sind z.B.:
· Meeresgebiete, die aktuell oder potentiell durch den Nährstoffeintrag direkt oder indirekt gefährdet sind, zu identifizieren,
· den Nährstoffeintrag in diesen Gebieten zu reduzieren,
· die Anzahl der Gebiete, in denen die Eutrophierung ein gefährdender Faktor ist, zu reduzieren und
· Meeresgebiete mit einem nicht erhöhten Nährstoffgehalt zu schützen.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-Operation and Development OECD) entwickelt als Grundlage für eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Landwirtschaft Indikatoren für die Bodenqualität. Hierzu zählen z.B. die Stickstoffbilanz der landwirtschaftlichen Nutzfläche, die potentielle Erosionsgefährdung und die Anzahl der Tage, in denen der Boden nicht mit Vegetation bedeckt ist.
Verhandlungen innerhalb der Welthandelsorganisation (World Trade Organization WTO) tragen auch zur zunehmenden Bedeutung des Bodenschutzes auf der europäischen politischen Tagesordnung bei. Die gegenwärtige Debatte zeigt, dass sehr verschiedene Ansichten der Bedeutung des Bodens für die landwirtschaftliche Produktion zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern existieren.
Die Vereinigten Staaten, Australien, Argentinien, Brasilien, Kanada usw. sehen den Boden z.B. hauptsächlich als Standort für die landwirtschaftliche Produktion an, die Bedeutung des Bodens für den Schutz des Grundwassers, der Artenvielfalt und anderer Umweltziele wird mehr oder weniger vernachlässigt. Im Gegensatz dazu sehen z.B. die EU und Japan den multifunktionellen Wert des Bodens, die Landwirtschaft ist nur einer von mehreren Nutzern.
Mehrere Abschlussdokumente der
Uruguay-Runde (1986-1994) widmen sich der Umweltproblematik und dabei besonders
auch dem Schutz der Multifunktionalität des Bodens. Hierbei handelt es sich z.B. um das Agreement
on the Application of Sanitary and Phytosanitary Measures oder um das Agreement
on Agriculture.
Das Agreement on
Agriculture enthält Bestimmungen für
wichtige “non-trade”-Angelegenheiten, wie z.B. über die Ernährungssicherheit,
die ländliche Entwicklung und eben auch über den Schutz der Umwelt.
Die Gründung eines Europäischen Bodenforums (European Soil Forum ESF) wurde beim Workshop „Bodenschutzpolitiken in der Europäischen Union“ in Bonn im Dezember 1998 von Vertretern der beteiligten Staaten vereinbart. Das Forum soll die Anstrengungen zum Schutz und zur Erhaltung der Böden zu verbessern. In diesem Forum sollen die begonnenen Arbeiten fortgesetzt und eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige europäische Bodenschutzpolitik geschaffen werden.
Im Vordergrund steht die verstärkte Integration von Belangen des Bodenschutzes in andere Politikbereiche, wobei der Vorsorge besondere Beachtung zukommt. Dieses Forum stellt eine Plattform für die Intensivierung des Informationsaustausches zwischen den EU-Staaten, den EU-Beitrittskandidaten und der Europäischen Kommission dar.
Beim ersten Treffen des Forums im November 1999 in Berlin wurden drei inhaltliche Schwerpunktbereiche festgelegt:
· Grenzüberschreitende Betrachtungsweise des Bodenschutzes
· Bewertung von Daten zu Bodenqualität und nachhaltiger Bodennutzung
· Strategie zur Reduzierung von Bodendegradationen
Das letzte Treffen des Bodenforums fand im Oktober 2001 in Italien statt.
Das Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden ist ein Zusammenschluss, der sich zum Ziel gesetzt haben, sich aktiv für einen nachhaltigen Umgang mit Böden einzusetzen. das Boden-Bündnis versteht sich als eine Vereinigung, die gemeinsame Aktivitäten im Bereich des Bodenschutzes und der Raumentwicklung fördert, um gemeinsame Projekte und Standards zu entwickeln und zu verwirklichen und um einen nutzbringenden Informations- und Erfahrungsaustausch auf interkommunaler Ebene zu ermöglichen.
Grundlage für die inhaltliche Arbeit des Boden-Bündnisses bildet das am 24. Oktober 2000 in Bozen verabschiedete Manifest für das Boden-Bündnis europäischer Städte und Gemeinden. Dieses Manifest beinhaltet mit seinen Zielen, Leitsätzen und Maßnahmen sowohl eine umfassende Grundsatzerklärung als auch ein ausdifferenziertes Aktionsprogramm für die kommunale Bodenpolitik.
Um den unzureichenden Kenntnisstand über die Böden und deren Gefährdungen, ein Hauptproblem der internationalen Bodenpolitik sind mehrere Bestandsaufnahmen initiiert worden. Seit 1990 gibt es die Global Soil Degradation Database (GLASOD) der FAO und UNESCO, mit der eine erste wissenschaftliche globale Bestandsaufnahme erfolgte, allerdings wurde diese Arbeit nicht kontinuierlich fortgeführt. Zudem sind die GLASOD-Daten hauptsächlich qualitative Einschätzungen und beruhen auf Expertenmeinungen.
Um detaillierte quantitative Kenntnisse über die weltweite Bodendegradation zu erhalten, ist das Global and National Soil and Terrain Digital Database Program (SOTER) eingerichtet worden. Zur Entwicklung von SOTER arbeiten das Internationale Bodenreferenzzentrum (ISRIC), die FAO und UNEP zusammen. Mit SOTER soll über die nächsten 10-15 Jahre eine globale Datenbank über Böden, Bodennutzung und Bodendegradation geschaffen werden.
Darüber hinaus gibt es auch Vorschläge, wie der Bodenschutz international in der Zukunft gestärkt werden könnte. Beispielsweise durch die Einrichtung eines:
· Intergovernmental Panel on Soils (IPS) (ähnlich dem
Intergovernmental Panel on Climate Change IPCC)
· Übereinkommens zum nachhaltigen Umgang mit Böden (Bodenschutzkonvention) (ähnlich der Klimarahmenkonvention) (evtl. als Erweiterung der UNCCD)