1.2      Die Funktionen des Bodens

1.2.1    Bodenfunktionen nach § 2 Abs. 2 Bundes-Bodenschutzgesetz

Als Boden wird im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes die oberste Schicht der Erdkruste angesehen, jedoch nur insoweit sie die unten beschriebenen Funktionen erfüllt. Bodenwasser bzw. -lösung und Bodenluft werden ausdrücklich hier zugerechnet, das Grundwasser und subhydrische Böden jedoch nicht.

Böden sind nach unten durch festes oder lockeres (Ausgangs-)Gestein begrenzt, nach oben durch eine Vegetationsschicht oder die Atmosphäre.

Die Eigenschaften der Böden werden natürlicherweise durch verschiedene bodenbildende Prozesse bestimmt. Hierzu zählen z.B. die Gesteinsverwitterung, Mineralneubildung oder -umbildung, Gefügebildung, Humusbildung und die Stoffverlagerung innerhalb eines Bodens.

 

Das Bundes-Bodenschutzgesetz definiert drei Grundfunktionen des Bodens: die natürlichen Funktionen, die Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und die Nutzungsfunktionen. Das Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, diese Funktionen nachhaltig zu sichern und wiederherzustellen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden.

Der Schutz gilt dem Boden in seiner definierten Funktionalität. Dieser funktionelle Bodenschutz erfolgt zum Erhalt von Funktionen, die der Boden für den Menschen, seine Gesundheit sowie für die Wissenschaft und Gesellschaft erfüllt.

Der Gesetzgeber hat alle Bodenfunktionen gleichrangig unter Schutz gestellt, die Nutzungsfunktionen ebenso wie die natürlichen Funktionen.

 

Diese Bodenfunktionen werden im BBodSchG folgendermaßen differenziert:

1. Natürliche Funktionen als

·      Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen, Bodenorganismen,

·      Bestandteil des Naturhaushalts, insb. mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen und

·      Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,

2. Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie

3. Nutzungsfunktionen als

·      Rohstofflagerstätte,

·      Fläche für Siedlung und Erholung,

·      Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und

·      Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.

 

Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen

In allen terrestrischen Ökosystemen bildet der Boden zusammen mit Wasser, Luft, Nährstoffen und Sonnenlicht die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen. Als Lebensraum bzw. Standort von Pflanzen ist der Boden ein wichtiger Bestandteil aller Biozönosen, an Standorten mit seltenen Pflanzen und Tieren als eine Voraussetzung für den Biotop- und Artenschutz. Die Bodenorganismen (Edaphon) sind primär auf den Boden als Lebensraum angewiesen und stellen an ihn bestimmte Anforderungen (Porensystem, Wassergehalt). Zum Edaphon, welches auch in Nahrungsnetze außerhalb des Bodens eingebunden ist, gehört die Bodenflora (Bakterien, Strahlenpilze, Pilze und Algen) und die Bodenfauna (Protozoen, Nematoden, Anneliden, Arthropoden und auch einige Wirbeltiere). Auf die Lebensraumfunktion der Böden wird in Kapitel 2.6 noch eingegangen.

 

Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen

In den Böden als Teil eines komplexen Ökosystems laufen verschiedene Stoffkreisläufe ab. Hierzu gehören z.B. die Wasser- und Nährstoffkreisläufe. Der Boden ist ein wichtiger Teil der globalen Kohlenstoff- und Stickstoffkreisläufe, womit die Böden auch eng mit dem Klimasystem verzahnt sind. Die Böden übernehmen in diesen Stoffkreisläufen eine zentrale Regelungsfunktion.

Als Speichermedium übernimmt der Boden im Wasserkreislauf eine äußerst wichtige Funktion. Aber auch bei der Bereitstellung von Nährstoffen für das Pflanzenwachstum ist der Boden unverzichtbar. Schutzziel ist es daher auch die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Die Stoffausträge sind in Kapitel 4.2.4 und einige der Pfade des Stoffeintrags in Kapitel 4.2.2 beschrieben.

 

Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers

Böden können aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften bestimmte Schadstoffe unschädlich machen oder aus dem Stoffkreislauf entfernen. So wird z.B. das Niederschlagswasser während der Bodenpassage gefiltert, Nährstoffe werden zurückgehalten und Schadstoffe können in die Bodenmatrix eingelagert werden. Organische Schadstoffe werden hauptsächlich durch mikrobielle Prozesse im Boden umgewandelt. Der Boden kann durch solche und andere Prozesse auch eine Senkenfunktion im Ökosystem erfüllen.

Ebenso werden H+- und OH--Ionen neutralisiert, d.h. Reaktionsänderungen werden so abgepuffert, dass sich der pH-Wert nicht oder nur wenig ändert.

Eine Beeinträchtigung der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften kann dazu führen, dass Schadstoffe mobilisiert werden und in das Grundwasser gelangen.

 

Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte

Der Boden kann als Archiv der Naturgeschichte als Dokument der Erd- und Landschaftsgeschichte dienen. Er konserviert die Spuren seiner langen natürlichen Entwicklung. Es kann sich dabei z.B. um fossile Böden oder um Reliktböden handeln. Für die Rekonstruktion der Vegetationsgeschichte sind unter anderem Moore im Rahmen der Pollenanalyse von großer Bedeutung.

Als Archiv der Kulturgeschichte enthalten Böden Zeugnisse des menschlichen Handelns. Dieses können z.B. frühere Landnutzungsformen, Siedlungsreste oder historische Bergbautätigkeiten sein.

Durch den Schutz dieser Bodenfunktion werden die Böden an sich geschützt. Da diese Bodenfunktion an anderer Stelle nicht noch einmal behandelt wird, sollen an dieser Stelle einige kurze Beispiele für Böden, die diese Funktion in Mecklenburg-Vorpommern erfüllen, gegeben werden.

So wurde z.B. von Dieckmann und Kaiser (1998) die historische Bodenerosion, die in engem Zusammenhang mit der früheren Landnutzung steht, exemplarisch in Böden des Müritz-Nationalparkes untersucht. Kaiser, Endtmann und Janke (1999) haben die Nutzung des Bodens in der Umgebung von Ackersöllen im Landkreis Nordvorpommern dokumentiert. In der Untersuchung von Billwitz (1994) werden rezente Böden und oberflächennahe pleistozäne Sedimente der gesamten Küstenregion Mecklenburg-Vorpommerns aufgeführt. Und bei Kaiser und Kühn (1999) wird eine spätglaziale Braunerde aus der Ueckermünder Heide geoarchäologisch untersucht.

Auch Podsole, die nach dem Abholzen des Waldes durch die Verheidung entstanden, könnten als landschafts- und kulturgeschichtliche Urkunden gelten. Neben dem Wiederspiegeln der speziellen Nutzungs- und Bewirtschaftungsform, bleiben in Podsolen wegen der geringen Bioturbation oft geschichtliche Urkunden erhalten. Da das BBodSchG die Funktion des Bodens als landschafts- und kulturgeschichtliche Urkunde schützt, ist hier z.B. ein Tiefpflügen oder eine Ortsteinlockerung nicht zulässig.

 

Nutzungsfunktion als Rohstofflagerstätte

Da Vorräte oberflächennaher Rohstoffe nur in begrenztem Maße im Boden vorhanden sind, soll der Bodenschutz auch diese Funktion, d.h. die Möglichkeit diese Rohstoffe zu nutzen, gewährleisten. Die Nutzung des Bodens als Rohstofflagerstätte gerät mit dem Schutz der natürlichen Bodenfunktionen in Konkurrenz, wenn beim Rohstoffabbau die Funktion des Bodens als Teil des Naturhaushalts stark beeinträchtigt wird. Die Entnahme oberflächennaher Rohstoffe und der Aushub von Boden werden als eine besondere Form der Bodennutzung in Kapitel 2.4.3 dargestellt.

 

Nutzungsfunktion als Fläche für Siedlung und Erholung

Auch bei der Inanspruchnahme des Bodens als Fläche für Siedlung und Erholung ist eine Beeinträchtigung und eine teilweise irreversible Schädigung der natürlichen Bodenfunktionen gegeben. Insbesondere die Versiegelung des Bodens führt zu erheblichen Störungen, insbesondere der Regelungsfunktionen im Wasserhaushalt (z.B. durch die Verringerung der Grundwasserneubildung). Das Ausmaß dieser Nutzung ist in Kapitel 2.4 eingehend beschrieben.

Neben der Funktion als Fläche für Erholung trägt der Boden an sich als prägendes Element im Erlebnis- oder Erholungsraum zur eigentlichen Erholungsfunktion der Landschaft bei. Der landschaftsästhetische Wert von Bodendenkmälern wurde z.B. von Schmulke (1999) untersucht.

 

Nutzungsfunktion als Standort für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung

Die Eignung eines Bodens für diese Funktion hängt vor allem von der natürlichen Ertragsfähigkeit ab. Neben den klimatischen Gegebenheiten wird diese Eigenschaft von verschiedenen Bodenparametern (Bodenart, Gefüge, Durchwurzelbarkeit, Wasserhaushalt, usw.) beeinflusst. Eine angepasste Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis dient dem Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, d.h. der Produktivität des Bodens. Diese gute fachliche Praxis ist in Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (2001a) ausführlich erläutert. Bodenerosion und Bodenverdichtung können die Ertragsfunktion landwirtschaftlich genutzter Böden gefährden (Kapitel 4.1). Die unterschiedliche Nährstoffsituation der landwirtschaftlich genutzten Böden Mecklenburg-Vorpommerns wird in Kapitel 4.2.2 aufgezeigt.

 

Nutzungsfunktion als Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung

Hier ist eine ähnliche Konkurrenz mit den natürlichen Bodenfunktionen wie bei der Nutzung als Fläche für Siedlung und Erholung zu erkennen. Lediglich die stofflichen Belastungen des Bodens können durch diese Nutzung eine noch größere Gefährdung für verschiedene Bodenfunktionen darstellen.

 

 

1.2.2    Bewertung der Bodenfunktionen

Ein wesentlicher Aspekt des vorsorgenden Bodenschutzes ist der Schutz vor nachteiligen Einwirkungen auf den Boden. Eine nachteilige Einwirkung auf den Boden kann in diesem Zusammenhang z.B. die Änderung der Bodennutzung sein. Grundlage für die Einschätzung dieser Veränderungen die auf den Boden einwirken bilden die Bewertungen der aktuellen Bodenfunktionen.

Durch diese Bewertung erhält man Flächen, welche wegen ihrer Empfindlichkeit in besonderem Maße vor schädigenden Veränderungen geschützt werden müssen. Auf der anderen Seite werden Bereiche identifiziert, in denen bestimmte Nutzungsänderungen tolerierbar sind. In anderen Flächen kann die Bewertung auch dazu führen, dass einzelne stark gestörte Bodenfunktionen durch Maßnahmen des Bodenschutzes verbessert werden müssen.

Das Ziel der Bewertung ist eine „Ist-Zustandsbewertung“ mit einer einheitlichen Skalierung für jede Bodenfunktion. In anderen Bundesländern und von der LABO wird eine 5-stufige Einteilung genutzt (Ad-hoc-AG Boden 2000, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz 1998b und Umweltbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg 2000). In den folgenden Absätzen wurden ebenfalls diese Quellen genutzt.

 

Bei Planungen und Eingriffen ist es dagegen notwendig, eine Abwägung und Wertung verschiedener Schutzgüter durchzuführen, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit die bestmögliche Planungsalternative zu erhalten. Eine angemessene Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes in der Planung wird erreicht, indem auch hier die relevanten Bodenfunktionen benannt werden und die Leistungsfähigkeit der Böden hinsichtlich ihrer Bodenfunktionen auf der Grundlage von Bodenparametern ermittelt wird. Hierdurch können die Böden sowie die Funktionsbeeinträchtigungen bewertbar und vergleichbar gemacht werden.

Soll die Bewertung der Bodenfunktionen künftig die nötige Akzeptanz bei den für Planungs- und Zulassungsverfahren zuständigen Behörden finden, ist es eine wichtige Voraussetzung, Entscheidungshilfen für den Bodenschutz zur Verfügung zu stellen.

 

Die Funktionen des Bodens nach dem BBodSchG lassen sich in verschiedene Bodenteilfunktionen untergliedern. Eine Teilfunktion ist z.B. die Pufferung von Schwermetallen. Mehrere Bodenteilfunktionen führen zu einer Bodenfunktion. Bodenteilfunktionen lassen sich in verschiedene Ebenen einteilen, so bilden sich Teilfunktionen der 1. Ebene aus mehreren Teilfunktionen der 2. Ebene.

 

Unter einem Kriterium versteht man die Eigenschaft eines Bodens hinsichtlich einer Bodenfunktion bzw. Bodenteilfunktion. Um beim Beispiel Pufferung von Schwermetallen zu bleiben, wäre dies z.B. das Stoffrückhaltevermögen des Bodens.

 

Bodenkundliche Kenndaten, die die Eigenschaft eines Bodens beschreiben (z.B. Tongehalt hinsichtlich Stoffrückhaltevermögen) bezeichnet man als Parameter. Einzelne oder mehrere Parameter kennzeichnen als direkt messbare Größe ein Kriterium.

Man kann die Parameter zusätzlich in strukturelle und funktionelle Parameter einteilen. Ein struktureller Parameter ist z.B. die Artenzusammensetzung einer Bodentiergruppe, während der Abbau organischen Materials ein Beispiel für einen funktionellen Parameter darstellt. Generell gilt, dass bei einem Schutz der Struktur die Funktion des Systems erhalten bleibt. Umgekehrt gilt dieser Zusammenhang nicht: Bei einem Schutz der Funktion besteht nicht zwingend ein Schutz der Struktur.

 

Die Verknüpfung der Parameter, die Bewertungsmethode oder Verknüpfungsregel, führt zu einem Wert, der wiederum zur Bewertung von Bodenteilfunktionen und Bodenfunktionen herangezogen werden kann. Derselbe Parameter fließt dabei in unterschiedliche Verknüpfungen ein, d.h. er kann auch für die Bewertung verschiedener Kriterien herangezogen werden.

 

Abbildung 2: Schematische Vorgehensweise zur funktionalen Bewertung von Böden


Quelle: Eigene Darstellung.