Bodenbericht Mecklenburg-Vorpommern

 

Zusammenfassung

 

1.         Das Bodenschutzprogramm Mecklenburg-Vorpommern ist umweltpolitisches Instrument zum nachhaltigen Schutz des Umweltmediums Boden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bodenbericht, mit der Darstellung des vorhandenen Kenntnisstandes über den Zustand der Böden, ist Grundlage für das Programm.

(Kapitel 1.1 Bodenbericht)

 

2.         Das Ziel des nachhaltigen Bodenschutzes besteht im Schutz, in der Sicherung und in der Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen durch die Bodennutzung müssen auf ein Minimum reduziert werden.

(Kapitel 1.2 Bodenbericht)

 

3.         Verschiedene Programme und Initiativen auf internationaler und auf EU-Ebene sind zum Schutz des Bodens geschaffen worden. Sie werden in das Bodenschutzprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern integriert.

(Kapitel 1.3 Bodenbericht)

 

4.         Rechtliche Grundlage des Bodenschutzes bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz. Darüber hinaus wird auf EU-, Bundes- und Landesebene durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen der Umgang und der Einfluss auf den Boden geregelt.

(Kapitel 1.4 Bodenbericht)

 

5.         Die Eigenschaften der Böden sind maßgeblich durch die geologische Entwicklung, die bodenbildenden Prozesse sowie durch anthropogene Einflüsse gekennzeichnet. Fundierte Kenntnisse über die Entstehung und der regionalen Verteilung der Böden sind fachliche Voraussetzungen des Bodenschutzes.

(Kapitel 2.1 bis 2.3 Bodenbericht)

 

6.         Die Eigenschaften der Böden sind durch die Nutzung geprägt. Eine Analyse der Nutzungsformen und die Entwicklung der Nutzungsformen sind eine weitere Grundlage des Bodenschutzes.

(Kapitel 2.4. Bodenbericht)

 

7.         Der Boden hat im Naturhaushalt eine zentrale Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die landesweiten Untersuchungen des Bodenpotentials und die Indikationsmöglichkeiten der natürlichen Bodenfunktion über den Biotoptyp werden dargestellt und erläutert.

(Kapitel 2.5 bis 2.6 Bodenbericht)

 

8.         Informationen über den Zustand der Böden werden im Fachinformationssystem Boden und im Altlasteninformationssystem erhoben und dokumentiert. Weitere Informationsgrundlagen sind der Moorstandortkatalog, die Boden-Dauerbeobachtung, analoge und digitale Kartenwerke sowie Berichtsunterlagen.

(Kapitel 3.1 bis 3.3 Bodenbericht)

 

9.         Potentielle Wind- und Wassererosionsgefährdungen der Böden wurden landesweit abgeschätzt und in Karten dargestellt. Die Erosionsgefährdung hängt stark von den physikalischen Eigenschaften der Böden und von der Nutzungsart ab.

(Kapitel 4.1.1 Bodenbericht)

 

10.     Die potentielle Schadverdichtungsgefährdung der Böden wurde ebenfalls abgeschätzt und als Karte dargestellt. Besonders weitgestufte sandige Substrate sind stark gefährdet.

(Kapitel 4.1.2 Bodenbericht)

 

11.     Der Auftrag von verschiedenen Materialien (Klärschlamm, Komposte, aquatische Sedimente, Bodenaushub) auf Böden kann bei unsachgemäßer Vorgehensweise eine weitere Gefährdung für den Boden darstellen.

(Kapitel 4.1.3 Bodenbericht)

 

12.     Die für Mecklenburg-Vorpommern erstellten Hintergrundwerte werden dokumentiert. Es gibt zur Zeit vorläufige Hintergrundwerte von 7 Spurenmetallen für Flächen der Nutzungsarten Acker und Grünland, vorläufige Hintergrundwerte von 4 Spurenmetallen in der Humusauflage von Waldflächen und vorläufige Hintergrundwerte von PAKs in den Oberböden der Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie in den Auflagen der Waldböden.

(Kapitel 4.2.1 Bodenbericht)

 

13.     Die Böden Mecklenburg-Vorpommerns werden durch eine Vielzahl von Nähr- und Schadstoffe belastet. Zu nennen sind hier der Nährstoffeintrag durch die Düngung, der Eintrag von Schwermetallen im Rahmen der landwirtschaftlichen Düngung, der Eintrag von Pflanzenschutzmitteln, atmosphärische Stoffdepositionen, stoffliche Belastungen von Stadtböden und die Belastung durch Streusalz.

(Kapitel 4.2.2 Bodenbericht)

 

14.     In Mecklenburg-Vorpommern waren im Juni 2001 insgesamt 13.775 altlastverdächtige Flächen und Altlasten erfasst. Die Erfassung ist der erste Schritt der Altlastenbearbeitung, der zur Feststellung und gegebenenfalls zur Sanierung einer Altlast führt.

(Kapitel 4.2.3 Bodenbericht)

 

15.     Böden können eine Quelle klimaschädigender Gase sein, die Höhe der Emissionen hängen in starkem Maße von der Landnutzung ab. Aus Böden werden ebenfalls Nähr- und Schadstoffe in das Grundwasser und in Oberflächengewässer ausgetragen. Mit der Ernte landwirtschaftlicher Erzeugnisse werden Schadstoffe aus dem Boden in die Nahrungskette des Menschen übertragen.

(Kapitel 4.2.4 Bodenbericht)

 

16.     Bodenfunktionen können durch pathogene Mikroorganismen im Boden und durch Arzneimittel, die durch Wirtschaftsdünger oder Klärschlamm in den Boden gelangen, gefährdet werden.

(Kapitel 4.3 Bodenbericht)

 

17.     Im Boden, in Klärschlämmen, im Kompost und in Mineraldüngern sind natürliche und künstliche Radionuklide enthalten. Dabei liefern auch in Mecklenburg-Vorpommern die natürlichen Radionuklide den weitaus größten Aktivitätsbeitrag. Der Beitrag der im Boden deponierten künstlichen Radionuklide zur Strahlenexposition der Bevölkerung liegt bei <0,5 % und ist damit praktisch vernachlässigbar. Aus der Sicht des Strahlenschutzes sind somit auch keine weiteren Maßnahmen zum Schutz des Bodens erforderlich.

(Kapitel 4.4 Bodenbericht)