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Kurzbericht zur Luftgüte des Jahres 2009

Luftmessnetz und Luftgüteinformationssystem Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern obliegt die Überwachung der Schadstoffkonzentrationen der Luft dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Dazu wird seit 1991 vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ein Luftmessnetz betrieben, das aus 12 Messstationen besteht.
Diese stationären Messstationen in Containerbauweise sind mit automatisch arbeitenden Messgeräten ausgetattet und per Datenfernübertragung mit der Messnetzzentrale in Güstrow verbunden. Neben den kontinuierlich arbeitenden Messgeräten befinden sich an den Messstandorten Probenahmeeinrichtungen für partikelgebundene Luftschadstoffe und Depositionen. Der Probenahme schließt sich eine analytische Untersuchung im Labor an.

Container Luftmessnetz MV

  Die Veröffentlichung der Daten erfolgt über:

  • das Internet
  • die Videotexttafel 677 des NDR
  • Anzeigetafel - Visualisierung stündlicher Messwerte in Güstrow
  • Telefaxsendungen an Medien und externe Nutzer
  • Wochenberichte - wöchentliche Immissionssituation - Mittelwerte und Maxima
  • Monatsberichte - Darstellung der Immissionssituation in M-V
  • Ozonberichte - Informationen über Ozonkonzentrationen, Grenzwertüberschreitungen
  • Jahresberichte - detaillierte Auswertung der Immissionssituation in M-V
  • Sonderberichte - örtlich und zeitlich begrenzte Untersuchungen

Die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität hat nach der Richtlinie 96/62/EG zu erfolgen. Grenzwerte, die Mindestanforderungen darstellen, sind in der Richtlinie 1999/30/EG für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel (PM10) und Blei in der Luft sowie in der Richtlinie 2000/69/EG für Benzol und Kohlenmonoxid festgeschrieben. Beide EU-Richtlinien sind mit der Novellierung der 22. BImSchV vom 11.09.2002 bereits in deutsches Recht umgesetzt worden.

In der Richtlinie 2004/107/EG sind Immissionswerte für Nickel, Cadmium, Arsen und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit Benzo(a)pyren als Leitkomponente enthalten. Mit der am 6. März 2007 in Kraft getretenen Änderung der 22. BImSchV wurde diese Tochterrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die Ozonüberwachung erfolgt nach den Vorgaben der Ozonrichtlinie der EU (2002/3/EG), die mit der 33. BImSchV vom 13. Juli 2004 in nationales Recht umgesetzt wurde.

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