Die Bewertung der Messergebnisse der Luftmessstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) und der 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (33. BImSchV) durchgeführt.
Um die Auslösung bestimmter Maßnahmen in dem Zeitraum bis zur vorgeschriebenen Erreichung des verbindlichen Grenzwertes zu ermöglichen, sieht die 22. BImSchV sogenannte "Toleranzmargen" für einzelne Schadstoffe vor. Eine Überschreitung der Toleranzmarge erfordert die Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Die Toleranzmarge gilt ab Inkrafttreten der Richtlinie und wird jährlich linear reduziert. Zum Zeitpunkt, ab dem der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, entfällt die Toleranzmarge.
Die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen zeigt seit dem Beginn der Messungen durch das Luftmessnetz Mecklenburg-Vorpommern je nach Messort und Schadstoffkomponente einen unterschiedlichen Verlauf.
Die beobachteten Immissionskonzentrationen der zu überwachenden Schadstoffe Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei (als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubs) liegen wie auch den Vorjahren deutlich unter den zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Ökosystemen festgelegten Grenzwerten.
Auch der Schwermetallgehalt der PM10-Fraktion, beurteilt anhand des Gesamtgehalts der Elemente Cadmium, Nickel und Arsen liegt deutlich unterhalb der zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Zielwerte der 22. BImSchV. Das gleiche gilt auch für den Gehalt an Benzo(a)pyren (Marker für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) in der PM10-Fraktion.
In der jüngeren Vergangenheit rückten Luftverunreinigungen durch PM10-Feinstaub und Stickstoffdioxid stärker in den öffentlichen Fokus. Für Stickstoffdioxid werden auch in Mecklenburg-Vorpommern je nach Standort und meteorologischen Randbedingungen Immissionskonzentrationen beobachtet, die näher am entsprechenden Grenzwert oder im Einzelfall auch darüber liegen können. Diese höheren Werte werden ausnahmslos an verkehrsbezogenen Messstellen beobachtet. Im Vergleich zu Stickstoffdioxid sind die beobachteten Immissionskonzentrationen von Partikeln (PM10) in der Außenluft wesentlich stärker durch den Witterungsablauf des Jahres geprägt. Im Vergleich zum Vorjahr lagen die PM10-Werte 2009 zwar etwas höher, insgesamt war aber die PM10-Belastung auch im Jahr 2009 wie in den beiden Vorjahren eher gering.
Wie die PM10-Konzentration hängt auch die Ozonkonzentration stark von der Witterung ab. Die beobachteten Ozonwerte fielen 2009 im Vergleich zum Vorjahr niedriger aus.
Insgesamt waren die beobachteten Feinstaub- und Ozonimmissionen im Jahr 2009 wiederholt niedrig, so dass an allen Messstationen des Landes nahezu alle zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation gültigen Grenz- und Zielwerte eingehalten wurden. Ebenso wurden an fast allen Stationen die rechtlich relevanten Beurteilungswerte für Stickstoffdioxid bzw. für Stickstoffoxide sicher eingehalten. Einzige Ausnahme stellt auch im Jahr 2009 die Messstation Rostock-Am Strande dar. Mit einem Jahresmittelwert von 53 µg/m³ wurde der zulässige Grenzwert (42 µg/m³ für 2009) wie in den Vorjahren überschritten. Auf Grund dieser Überschreitungen liegt für das betroffene Gebiet ein Luftreinhalteplan zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung vor. An den verkehrsbezogenen Messstellen der anderen Städte liegen die Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxidimmissionen teilweise deutlich unter den geltenden Grenzwerten.
Die Schadstoffe im einzelnen:
Schwefeldioxid (SO2)
An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die bisher gültigen Grenzwerte nach der 22. BImSchV und die geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Jahresgrenzwert bzw. Halbjahresmittelwert zum Schutz von Ökosystemen von 20 µg/m³ eingehalten.
Bei der Schwefeldioxidbelastung lässt sich ein sehr deutlicher Rückgang der Belastung seit 1992 (Beginn der Messungen durch das Luftmessnetz) beobachten. Die Jahresmittelwerte befinden sich im Jahr 2009 wie in den Vorjahren auf sehr niedrigem Niveau.
Die Jahresmittelkonzentrationen liegen an allen Messstationen mit Werten zwischen 2 und 3 µg/m³ nahe der Nachweisgrenze. Sowohl der höchste Jahresmittelwert (3 µg/m³) als auch der höchste Winterhalbjahreswert (3 µg/m³) betragen nur 15 % des jeweils zulässigen Grenzwertes der 22. BImSchV. Der maximale Tagesmittelwert wurde mit 13 µg/m³ am 1. März in Löcknitz bei Winden aus vorherrschend südöstlicher Richtung registriert.
Feinstaub (PM10)
Seit 1998 wird anstelle der Gesamtschwebstaubkonzentration die Konzentration der PM10-Fraktion des Schwebstaubs, das sind Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner oder gleich 10 µm, ermittelt.
Die PM10-Jahresmittelwerte liegen im Jahr 2009 in M-V zwischen 17 und 28 µg/m³. Dabei wurde mit 28 µg/m³ der höchste gemessene Jahresmittelwert an der verkehrsnahen Station Rostock-Am Strande ermittelt. Damit wird an keiner Station der festgelegte Grenzwert von 40 µg/m³ überschritten.
Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³, der im Jahr nicht öfter als 35 mal überschritten werden darf, stellt für die Kurzeitbelastung durch Feinstaub einen wesentlich strengeren Grenzwert dar. An allen Messstandorten lag die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ im Jahr 2009 weit unter dieser in der 22. BImSchV festgelegten zulässigen Häufigkeit. Auch an der verkehrsnahen Messstation Rostock-Am Strande lag die Anzahl mit 13 Tagen deutlich unter der zulässigen Anzahl und ebenso deutlich unter der Anzahl des Jahres 2006 (58 Tage). Maximale Tagesmittelwerte wurden am 22. März in Göhlen (269 µg/m³) aufgrund stürmischer Winde mit erheblichen Staubaufwirbelungen der bis dahin unbestellten Felder, am 22. Juni am Holbeinplatz in Rostock (113 µg/m³) bedingt durch umfangreiche Straßenbaumaßnahmen und am 11. April in Gülzow mit 254 µg/m³ (Osterfeuer) gemessen.
Feinstaub (PM2,5)
Bei PM2,5 handelt es sich um die Fraktion des Schwebstaubs, die sich auf Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner oder gleich 2,5 µm bezieht.
Die im Juni 2008 in Kraft getretene neue Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG sieht ein Ziel für die nationale Expositionsreduktion, Zielwerte und Grenzwerte für PM2,5 vor. Bei den neuen Regelungen für PM2,5 steht eine generelle Verbesserung der Luftqualität zum Gesundheitsschutz im Vordergrund und nicht nur eine Begrenzung an Belastungsschwerpunkten. Dafür ist in der Richtlinie eine PM2,5-Reduktion der städtischen Hintergrundbelastung bis 2020 um bis zu 20 % vorgesehen. Um die Reduktion zu überprüfen, wird ein "Indikator für die durchschnittliche Exposition" verwendet (AEI). Dieser wird als gleitender Mittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem deutschlandweit der Durchschnittswert aller im städtischen Hintergrund eingerichteten Messstellen ermittelt wird. Bis zum Jahr 2015 muss die Belastung bereits auf 20 µg/m³ reduziert werden. Diese Verpflichtung zur Expositionsreduktion entspricht einem Grenzwert, d. h. dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden. Zusätzlich ist in der neuen Luftqualitätsrichtlinie ein Grenzwert für den Jahresmittelwert von 25 µg/m³ festgelegt, der im gesamten Bundesgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden muss, d. h. nicht nur im städtischen Hintergrund sondern auch an Belastungsschwerpunkten.
In Mecklenburg-Vorpommern werden für diese Beurteilung die beiden im städtischen Hintergrund gelegenen Stationen Güstrow und Rostock-Warnemünde verwendet. Für das Jahr 2009 wurde an beiden Standorten ein Jahresmittelwert von 13 µg/m³ ermittelt.
Stickoxide
Der 2009 geltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid in der Außenluft wird trotz der Erfolge in der Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen an einer Messstelle überschritten. Insgesamt konnte sogar eine leichte Zunahme der NO2-Immission während der letzten Jahre beobachtet werden. Ursache für diese Entwicklung ist vor allem die Zunahme der primären NO2-Emissionen aus den Kraftfahrzeugen. Zur Erreichung des NO2-Luftqualitätsgrenzwertes müssen neben der weiteren Verschärfung der Abgasgrenzwerte zur Reduktion der Verkehrsemissionen wirksame lokale Maßnahmen ergriffen werden.
An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der ab dem Jahr 2010 geltende Einstundengrenzwert von 200 µg/m³, der im Jahr nicht öfter als 18 mal überschritten werden darf, eingehalten. Nur insgesamt zweimal wurden an der Station Rostock-Am Strande Messwerte über 200 µg/m³ registriert. Die höchste Einstundenmittelkonzentration von 260 µg/m³ wurde am 18. September gemessen
An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der bis zum Jahr 2009 gültige Kurzzeitgrenzwert nach der 22. BImSchV (98-%-Wert der Summenhäufigkeit aller 1h-Mittelwerte) eingehalten.
Die emissionsferneren ländlichen Standorte sind weniger mit Stickstoffdioxid belastet als die verkehrsnahen Stationen. Die gemessenen Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an den ländlich gelegenen Messstationen (8 bis 14 µg/m³) liegen deutlich unter den Jahresmittelwerten der verkehrsnah gelegenen Messstationen (18 und 53 µg/m³).
An allen Messstationen (bis auf Rostock-Am Strande) wird der ab dem Jahr 2010 einzuhaltende wirkungsbezogene Jahresgrenzwert von 40 µg/m³, der dem Schutz der menschlichen Gesundheit dient, eingehalten. Auch der für Stickoxide (NOx) ab dem Jahr 2010 geltende Jahresgrenzwert von 30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation wird nicht überschritten.
Der maximale NO2-Jahresmittelwert wurde mit 53 µg/m³ an der Station Rostock-Am Strande ermittelt. Somit wird im Jahr 2009 wie auch in den Vorjahren der geltende Jahresgrenzwert + Toleranzmarge der 22. BImSchV (42 µg/m³ im Jahr 2009) an dieser Station überschritten. Damit wurde die Erstellung eines Luftreinhalteplans zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung für das betroffene Gebiet obligatorisch (s.a. Luftreinhalte- bzw. Aktionsplan Rostock).
Als weiterer Schwerpunkt der NO2-Belastung kristallisiert sich der neue Standort Rostock-Holbeinplatz an der L22 heraus. Der Jahresgrenzwert der 22. BImSchV wird zwar eingehalten, die durchschnittliche jährliche Belastung ist mit 36 µg/m³ höher als an anderen verkehrsnahen Standorten.
Ozon (O3)
Für eine flächendeckende Überwachung der Ozonkonzentration und die Ermittlung regionaler Besonderheiten wird die Ozonkonzentration sowohl an den ländlich als auch an einigen verkehrsnah gelegenen Messstationen erfasst.
Die Auswertung erfolgt gemäß der 33. BImSchV.
Für Ozon ist kein signifikanter Rückgang der Konzentrationen seit 1994 erkennbar. Der ab dem Jahr 2010 gültige Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde im Jahr 2009 an allen Stationen eingehalten. Die Jahresmittelwerte lagen wie im Vorjahr zwischen 31 und 50 µg/m³. Ozon ist sehr stark von den meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Lang andauernde sonnige Hochdruckwetterlagen mit hohen Temperaturen führen zu verstärkter Ozonbildung in bodennahen Schichten.
Aufgrund der für die Ozonbildung ungünstigen Witterungsbedingungen im Sommer 2009 wurde die Informationsschwelle zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 180 µg/m³ im Jahr 2009 an keiner Station überschritten. Die höchsten Einstundenmittelwerte des Jahres 2009 (146 bis 158 µg/m³ an ländlichen Stationen) wurden am 20. August registriert, als eine ausgeprägte Hochdruckbrücke über Mitteleuropa lag, verbunden mit Tageshöchsttemperaturen über 30 °C.
Die Alarmschwelle von 240 µg/m³ (Mittelwert über eine Stunde), bei deren Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht, wurde im Jahr 2009 wie auch in den Vorjahren an keiner Station erreicht.
Der Zielwert für das Jahr 2010 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde im Berichtszeitraum an keiner Station überschritten. Er ist wie folgt definiert: Der 8-Stundenmittelwert von 120 µg/m³ (einstündig gleitend) darf an höchstens 25 Tagen im Jahr, gemittelt über 3 Jahre, überschritten werden. Für den Mittelungszeitraum 2007-2009 gab es an der Messstation in Göhlen 13 Tage mit einem maximalen 8-Stundenmittelwert größer als 120 µg/m³.
Die Werte zum Schutz der Vegetation basieren auf dem sogenannten critical level-Konzept der UNECE1), wobei Konzentrationssummenwerte oberhalb eines Schwellenwertes (AOT40 = accumulated ozone exposure over a threshold of 40 ppb) als Berechnungsgrößen herangezogen werden. Der AOT40-Schwellenwert wird als Summe der Differenzen zwischen der stündlichen Ozonkonzentration über 80 µg/m³ und 80 µg/m³ (80 µg/m³ entsprechen 40 ppb) unter ausschließlicher Verwendung der täglichen Einstundenmittelwerte zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr MEZ während der Vegetationsperiode (Mai bis Juli) gebildet.
Der als Zielwert zum Schutz der Vegetation geltende AOT40-Wert darf über 5 Jahre gemittelt 18000 µg/m³·h nicht überschreiten. Im Jahr 2009 wurde der ab 2010 verbindliche Zielwert an allen Stationen eingehalten.
Die langfristigen Ziele, die EU-weit für das Jahr 2020 anzustreben sind, wurden im Jahr 2009 nur zum Teil eingehalten. Das betrifft das langfristige Ziel zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 120 µg/m³ als gleitender 8-Std.-Mittelwert, der an den fünf ländlich gelegenen und den städtischen Hintergrundstationen nicht eingehalten wurde. Die maximalen 8-Stundenmittelwerte des Jahres lagen zwischen 96 µg/m³ an der Station Rostock-Holbeinplatz und 147 µg/m³ an der Station Löcknitz. Auch der als langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation formulierte AOT40-Wert von 6000 µg/m³·h wurde an drei Stationen nicht eingehalten. Er lag 2009 zwischen 4351 µg/m³·h an der Station Rostock-Stuthof und 7255 µg/m³·h an der Station Göhlen.
Benzol
Die Jahresmittelwerte für Benzol liegen weit unter dem zulässigen Grenzwert + Toleranzmarge der 22. BImSchV für das Jahr 2009 in Höhe von 6 µg/m³.
Die gemessenen Benzolkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Der maximale Jahresmittelwert von 1,0 µg/m³ ist im Jahr 2009 an der Messstation Schwerin-Obotritenring ermittelt worden. Somit wird auch der ab dem Jahr 2010 geltende Grenzwert von 5 µg/m³ sicher eingehalten.
Kohlenmonoxid (CO)
An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der für das Jahr 2009 gültige Grenzwert nach der 22. BImSchV (höchster Achtstundenmittelwert) sicher eingehalten.
Die maximalen 8-Std.-Mittelwerte des Jahres 2009 liegen weit unter dem Grenzwert von 10 mg/m³. Im Jahresmittel verlaufen die Kohlenmonoxidkonzentrationen an den verkehrsnah gelegenen Messstationen und im ländlichen Raum seit Jahren auf sehr niedrigen Niveau. Das gilt mit Jahresmittelwerten zwischen 0,35 und 0,40 mg/m³ an den verkehrsnahen Messstationen Rostock-Holbeinplatz und Schwerin-Obotritenring und 0,22 mg/m³ an der ländlich gelegenen Messstation Zarrentin auch für das Jahr 2009.
Blei im Feinstaub/PM10 (Pb)
Die Jahresmittelwerte für Blei im Feinstaub (PM10) liegen weit unter dem zulässigen Grenzwert der 22. BImSchV in Höhe von 0,5 µg/m³. Die gemessenen Bleikonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Die maximalen Jahresmittelwerte sind mit jeweils 0,008 µg/m³ im Jahr 2009 an den Messstationen Stralsund und Gülzow ermittelt worden.
Cadmium im Feinstaub/PM10 (Cd)
Die Jahresmittelwerte für Cadmium im Feinstaub (PM10) liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 5 ng/m³. Die gemessenen Cadmiumkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Der maximale Jahresmittelwert von 0,38 ng/m³ ist im Jahr 2009 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.
Nickel im Feinstaub/PM10 (Ni)
Die Jahresmittelwerte für Nickel im Feinstaub (PM10) liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 20 ng/m³. Die gemessenen Nickelkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Der maximale Jahresmittelwert von 2,76 ng/m³ ist im Jahr 2009 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.
Arsen im Feinstaub/PM10 (Pb)
Die Jahresmittelwerte für Arsen im Feinstaub (PM10) liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 6 ng/m³. Die gemessenen Arsenkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Der maximale Jahresmittelwert von 0,58 ng/m³ ist im Jahr 2009 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.
Benzo(a)pyren im Feinstaub/PM10 (Pb)
Die Jahresmittelwerte für Benzo(a)pyren im Feinstaub (PM10) liegen unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 1,0 ng/m³. Die gemessenen Benzo(a)pyrenkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Der maximale Jahresmittelwert ist im Jahr 2009 an der Messstation Stralsund mit 0,56 ng/m³ ermittelt worden.