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Wochenbericht zur Immissionssituation in M-V

Bewertung der Luftgütedaten des Jahres 2008

Die Bewertung der Messergebnisse der Luftmessstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde nach der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (22. BImSchV) und der 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (33. BImSchV) durchgeführt.

Um die Auslösung bestimmter Maßnahmen in dem Zeitraum bis zur vorgeschriebenen Erreichung des verbindlichen Grenzwertes zu ermöglichen, sieht die 22. BImSchV sogenannte "Toleranzmargen" für einzelne Schadstoffe vor. Eine Überschreitung der Toleranzmarge erfordert die Aufstellung eines Luftreinhalteplans. Die Toleranzmarge gilt ab Inkrafttreten der Richtlinie und wird jährlich linear reduziert. Zum Zeitpunkt, ab dem der jeweilige Grenzwert einzuhalten ist, entfällt die Toleranzmarge.

Die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen zeigt seit dem Beginn der Messungen durch das Luftmessnetz Mecklenburg-Vorpommern je nach Messort und Schadstoffkomponente einen unterschiedlichen Verlauf.

Die Immissionskonzentrationen von Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Benzol und Blei (als Bestandteil der PM10-Fraktion des Schwebstaubs) sind landesweit gegenüber den Vorjahren weiter gesunken bzw. stagnieren auf sehr niedrigem Niveau und liegen deutlich unter den zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz von Ökosystemen festgelegten Grenzwerten.

Das gleiche gilt für die Bestandteile des Feinstaubs (PM10) Cadmium, Nickel, Arsen und Benzo(a)pyren, die auch im Jahr 2008 flächendeckend unter den zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegten Zielwerten der 22. BImSchV liegen.

In aller Regel sind heute Luftverunreinigungen durch Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon von größerem Interesse, da die Immissionswerte dieser Schadstoffe in Mecklenburg-Vorpommern je nach Standort und meteorologischen Randbedingungen durchaus im Bereich der entsprechenden Grenzwerte oder gar darüber liegen können. Im Vergleich zum Vorjahr ist im Jahr 2008 für Feinstaub und Ozon keine durchgreifende Veränderung erkennbar, bei Stickstoffdioxid ist vor allem an den ländlich gelegenen Stationen eine leichte Zunahme des Immissionsniveaus zu verzeichnen. Das gleiche gilt auch für die am stärksten durch den Verkehr belastete Messstation Rostock-Am Strande.

Die Feinstaub- und Ozonimmissionen waren im Jahr 2008 wiederholt niedrig, so dass an allen Messstationen des Landes alle zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Vegetation relevanten Grenz- und Zielwerte sicher eingehalten wurden.

Ebenso wurden an fast allen Stationen die rechtlich relevanten Beurteilungswerte für Stickstoffdioxid bzw. für Stickstoffoxide sicher eingehalten. Obwohl die Stickstoffdioxidimmission an fünf der zwölf Stationen im Vergleich zum Vorjahr leicht zunahm, liegen die Jahresmittelkonzentrationen weit unter den zulässigen Werten. Einzige Ausnahme stellt die Messstation Rostock-Am Strande dar. Mit einem Jahresmittel von 53 µg/m³ wurde der zulässige Grenzwert (44 µg/m³ für 2008) wie auch schon in den Jahren 2006 und 2007 überschritten. Auf Grund dieser Überschreitungen wurde für das betroffene Gebiet ein Luftreinhalteplan zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung erstellt.

Die Schadstoffe im einzelnen:

Schwefeldioxid (SO2)

An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden die bisher gültigen Grenzwerte nach der 22. BImSchV und die geltenden Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sowie der Jahresgrenzwert bzw. Halbjahresmittelwert zum Schutz von Ökosystemen von 20 µg/m³ eingehalten.
Bei der Schwefeldioxidbelastung lässt sich eine deutliche Senkung des Belastungsniveaus im Vergleich zu 1992 (Beginn der Messungen durch das Luftmessnetz) erkennen. Die Jahresmittelwerte befinden sich wie in den Vorjahren auf sehr niedrigem Niveau.

Die Jahresmittelkonzentrationen liegen an allen Messstationen zwischen 2 und 3 µg/m³. Die Schwefeldioxidimmissionen haben sich auf einem Belastungsniveau eingestellt, auf dem die Einflüsse auf die menschliche Gesundheit und die Vegetation kaum noch nachzuweisen sind. Sowohl der höchste Jahresmittelwert (3 µg/m³) als auch der höchste Winterhalbjahreswert (3 µg/m³) betragen nur 15 % des jeweiligen zulässigen Grenzwertes der 22. BImSchV. Der maximale Tagesmittelwert wurde mit 19 µg/m³ am 05. Januar in Löcknitz bei Winden aus vorherrschend südöstlicher Richtung registriert. Auch dieser Wert entspricht nur 15 % des zulässigen Grenzwertes zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Feinstaub (PM10)

Die gemessene Schwebstaubkonzentration bezieht sich seit 1998 auf die PM10-Fraktion des Schwebstaubs, das heißt auf Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner oder gleich 10 µm.

Die Jahresmittelkonzentrationen liegen im Jahr 2008 zwischen 13 und 27 µg/m³. Der mit 27 µg/m³ an der verkehrsnahen Station Rostock-Am Strande ermittelte Wert stellt die höchste gemessene Jahresmittelkonzentration in Mecklenburg-Vorpommern dar. Damit wird der festgelegte Grenzwert von 40 µg/m³ an keiner Station überschritten.

Der Tagesmittelwert von 50 µg/m³, der im Jahr nicht öfter als 35 mal überschritten werden darf, stellt für die Kurzeitbelastung durch Feinstaub einen wesentlich strengeren Grenzwert dar. An allen Messstandorten lag die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ im Jahr 2008 weit unter der in der 22. BImSchV festgelegten zulässigen Überschreitungshäufigkeit. Auch an der verkehrsnahen Messstation Rostock-Am Strande lag die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes mit insgesamt 11 Tagen deutlich unter der oben genannten zulässigen Anzahl und ebenso deutlich unter der Anzahl des Jahres 2006 (58 Tage). Bedingt durch umfangreiche Straßenbaumaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Messcontainers in Zarrentin gab es an diesem Standort im Jahr 2008 an 12 Tagen Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ (davon 10 im Zeitraum der Baumaßnahmen im Juni 2008).

Beim Vergleich des Jahres 2008 mit den Vorjahren kann festgestellt werden, dass auf Grund der meteorologischen Bedingungen (Januar bis April waren niederschlagsreich) nur wenige Überschreitungen beobachtet wurden. Die Messstationen Rostock-Am Strande und Zarrentin nehmen dabei eine Sonderrolle ein.

Feinstaub (PM2,5)

Bei PM2,5 handelt es sich um die Fraktion des Schwebstaubs, die sich auf Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner oder gleich 2,5 µm bezieht.

Die im Juni 2008 in Kraft getretene neue Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG sieht ein Ziel für die nationale Expositionsreduktion, Zielwerte und Grenzwerte für PM2,5 vor. Bei den neuen Regelungen für PM2,5 steht eine generelle Verbesserung der Luftqualität zum Gesundheitsschutz im Vordergrund und nicht nur eine Begrenzung an Belastungsschwerpunkten. Dafür ist in der Richtlinie eine PM2,5-Reduktion der städtischen Hintergrundbelastung bis 2020 um bis zu 20 % vorgesehen. Um die Reduktion zu überprüfen, wird ein "Indikator für die durchschnittliche Exposition" verwendet (AEI). Dieser wird als gleitender Mittelwert der Konzentration für drei Kalenderjahre berechnet, indem deutschlandweit der Durchschnittswert aller im städtischen Hintergrund eingerichteten Messstellen ermittelt wird. Bis zum Jahr 2015 muss die Belastung bereits auf 20 µg/m³ reduziert werden. Diese Verpflichtung zur Expositionsreduktion entspricht einem Grenzwert, d. h. dieser Wert darf unter keinen Umständen überschritten werden. Zusätzlich ist in der neuen Luftqualitätsrichtlinie ein Grenzwert für den Jahresmittelwert von 25 µg/m³ festgelegt, der im gesamten Bundesgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden muss, d. h. nicht nur im städtischen Hintergrund sondern auch an Belastungsschwerpunkten.

In Mecklenburg-Vorpommern werden für diese Beurteilung die beiden im städtischen Hintergrund gelegenen Stationen Güstrow und Rostock-Warnemünde verwendet. Für das Jahr 2008 wurde an beiden Standorten ein Jahresmittelwert von 9 µg/m³ ermittelt.

Stickoxide

Der ab dem Jahr 2010 einzuhaltende Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) in der Außenluft wird trotz der Erfolge in der Minderung der Stickstoffoxid-Emissionen (NOx) überschritten. Teilweise nahmen die NO2-Konzentrationen sogar zu. Ursache für diese Entwicklung ist vor allem die Zunahme der primären NO2-Emissionen aus den Kraftfahrzeugen. Zur Einhaltung des NO2-Luftqualitätsgrenzwertes müssen neben der weiteren Verschärfung der Abgasgrenzwerte zur Reduktion der städtischen Verkehrsemissionen und der großräumigen Hintergrundbelastung wirksame lokale Maßnahmen ergriffen werden.

An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der ab dem Jahr 2010 geltende Einstundengrenzwert von 200 µg/m³, der im Jahr nicht öfter als 18 mal überschritten werden darf, eingehalten. Eine maximale Einstundenmittelkonzentration von 191 µg/m³ wurde an der Station Rostock-Am Strande registriert.
An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der bis zum Jahr 2009 gültige Kurzzeitgrenzwert nach der 22. BImSchV (98-%-Wert der Summenhäufigkeit aller 1h-Mittelwerte) eingehalten.

Die emissionsferneren ländlichen Standorte sind weniger mit Stickstoffdioxid belastet als die verkehrsnahen Stationen. Die gemessenen Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid an den ländlich gelegenen Messstationen (9 bis 15 µg/m³) liegen deutlich unter den Jahresmittelwerten der verkehrsnah gelegenen Messstationen (20 und 53 µg/m³). An allen Messstationen (bis auf Rostock-Am Strande) wird der ab dem Jahr 2010 einzuhaltende wirkungsbezogene Jahresgrenzwert von 40 µg/m³, der dem Schutz der menschlichen Gesundheit dient, eingehalten. Auch der für Stickoxide (NOx) ab dem Jahr 2010 geltende Jahresgrenzwert von 30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation wird nicht überschritten.

Der maximale NO2-Jahresmittelwert wurde mit 53 µg/m³ an der Station Rostock-Am Strande ermittelt. Somit wird im Jahr 2008 wie auch in den beiden Vorjahren der geltende Jahresgrenzwert + Toleranzmarge der 22. BImSchV (44 µg/m³ im Jahr 2008) an dieser Station überschritten. Damit wurde die Erstellung eines Luftreinhalteplans zur Minderung der Stickstoffdioxidbelastung für das betroffene Gebiet obligatorisch (s.a. Luftreinhalte- bzw. Aktionsplan Rostock).

Als weiterer Schwerpunkt der NO2-Belastung kristallisiert sich der neue Standort Rostock-Holbeinplatz an der L22 heraus. Der Jahresgrenzwert der 22. BImSchV wird zwar eingehalten, die durchschnittliche jährliche Belastung ist mit 38 µg/m³ höher als an anderen verkehrsnahen Standorten.

Ozon (O3)

Für eine flächendeckende Überwachung der Ozonkonzentration und die Ermittlung regionaler Besonderheiten wird die Ozonkonzentration sowohl an den ländlich als auch an den verkehrsnah gelegenen Messstationen erfasst.
Die Auswertung erfolgt gemäß der 33. BImSchV.

Für Ozon ist kein signifikanter Rückgang der Konzentrationen seit 1994 erkennbar. Der ab dem Jahr 2010 gültige Zielwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit wurde im Jahr 2008 an allen Stationen eingehalten. Die Jahresmittelwerte liegen zwischen 31 und 50 µg/m³. Ozon ist wie kein anderer Schadstoff von meteorologischen Gegebenheiten abhängig. Lang andauernde sonnige Hochdruckwetterlagen mit hohen Temperaturen führen zu verstärkter Ozonbildung in bodennahen Schichten.

Aufgrund der für die Ozonbildung ungünstigen Witterungsbedingungen im Sommer 2008 wird die Informationsschwelle zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 180 µg/m³ im Jahr 2008 nur an einer Station an einem Tag (1.8.2008) überschritten. Der höchste Einstundenmittelwert des Jahres 2008 wird während einer ausgeprägten hochsommerlichen Witterungsperiode am 1. August an der Station Löcknitz mit 182 µg/m³ registriert. Die Alarmschwelle von 240 µg/m³ (Mittelwert über eine Stunde), bei deren Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die Gesundheit der Gesamtbevölkerung besteht, wird im Jahr 2008 wie auch in den Vorjahren an keiner Station erreicht.

Der Zielwert für das Jahr 2010 zum Schutz der menschlichen Gesundheit wird im Berichtszeitraum an keiner Station überschritten. Er ist wie folgt definiert: Der 8-Stundenmittelwert von 120 µg/m³ (einstündig gleitend) darf an höchstens 25 Tagen im Jahr, gemittelt über 3 Jahre, überschritten werden. Für den Mittelungszeitraum 2006-2008 gab es an der Messstation in Göhlen 20 Tage mit einem maximalen 8-Stundenmittelwert größer als 120 µg/m³.

Die Werte zum Schutz der Vegetation basieren auf dem sogenannten critical level-Konzept der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe), wobei Konzentrationssummenwerte oberhalb eines Schwellenwertes (AOT40) als Berechnungsgrößen herangezogen werden. Der AOT40-Schwellenwert als Expositionsindex wird als Summe der Differenzen zwischen der stündlichen Ozonkonzentration und 80 µg/m³ (entspricht 40 ppb) für den Tageszeitraum von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr MEZ während der Vegetationsperiode gebildet. Für Nutzpflanzen wird der Zeitraum von Mai bis Juli berücksichtigt. Ein Summenkonzentrationswert von 6000 µg/m³*h für Nutzpflanzen (Vegetation) gilt als unbedenklich.

Der zum Schutz der Vegetation geltende AOT40-Wert, gebildet aus 1-Stundenmittelwerten von Mai bis Juli und über 5 Jahre gemittelt, darf 18000 µg/m³*h nicht überschreiten. Im Jahr 2008 wird der ab 2010 gültige Zielwert an allen Stationen eingehalten.

Die langfristigen Ziele, die EU-weit für das Jahr 2020 anzustreben sind, werden im Jahr 2008 nur zum Teil eingehalten. Das betrifft den gleitenden 8-Std.-Mittelwert von 120 µg/m³, der an den fünf ländlich gelegenen und den städtischen Hintergrundstationen nach wie vor nicht eingehalten wird. Die maximalen 8-Stundenmittelwerte des Jahres liegen zwischen 97 µg/m³ an der Station Rostock-Holbeinplatz und 171 µg/m³ an der Station Löcknitz. Auch der AOT40-Wert von 6000 µg/m³*h wurde an vier von fünf Stationen nicht eingehalten und liegt zwischen 5924 µg/m³*h an der Station Rostock-Stuthof und 16651 µg/m³*h an der Station Göhlen.

Benzol

Die Jahresmittelwerte für Benzol liegen weit unter dem zulässigen Grenzwert + Toleranzmarge der 22. BImSchV für das Jahr 2008 in Höhe von 7 µg/m³.

Die gemessenen Benzolkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 0,9 µg/m³ ist im Jahr 2008 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden. Somit wird auch der ab dem Jahr 2010 geltende Grenzwert von 5 µg/m³ eingehalten.

Kohlenmonoxid (CO)

An allen Messstationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird der für das Jahr 2008 gültige Grenzwert nach der 22. BImSchV (höchster Achtstundenmittelwert) sicher eingehalten.

Die maximalen 8-Std.-Mittelwerte des Jahres 2008 liegen weit unter dem Grenzwert von 10 mg/m³. Im Jahresmittel verlaufen die Kohlenmonoxidkonzentrationen an den verkehrsnah gelegenen Messstationen und im ländlichen Raum seit Jahren auf sehr niedrigen Niveau. Das gilt mit Jahresmittelwerten zwischen 0,30 und 0,41 mg/m³ an den verkehrsnahen Messstationen Rostock-Holbeinplatz, Stralsund und Schwerin-Obotritenring und 0,23 mg/m³ an der ländlich gelegenen Messstation Zarrentin auch für das Jahr 2008.

Blei im Feinstaub/PM10 (Pb)

Die Jahresmittelwerte für Blei im PM10 liegen weit unter dem zulässigen Grenzwert der 22. BImSchV in Höhe von 0,5 µg/m³. Die gemessenen Bleikonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 0,007  µg/m³ ist im Jahr  2008 an der Messstation Stralsund ermittelt worden.

Cadmium im Feinstaub/PM10 (Cd)

Die Jahresmittelwerte für Cadmium im PM10 liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 5 ng/m³. Die gemessenen Cadmiumkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 0,4 ng/m³ ist im Jahr 2008 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.

Nickel im Feinstaub/PM10 (Ni)

Die Jahresmittelwerte für Nickel im PM10 liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 20 ng/m³. Die gemessenen Nickelkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 2,75 ng/m³ ist im Jahr 2008 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.

Arsen im Feinstaub/PM10 (Pb)

Die Jahresmittelwerte für Arsen im PM10 liegen auch jetzt schon unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 6  ng/m³. Die gemessenen Arsenkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 0,51 ng/m³ ist im Jahr 2008 an der Messstation Rostock-Holbeinplatz ermittelt worden.

Benzo(a)pyren im Feinstaub/PM10 (Pb)

Die Jahresmittelwerte für Benzo(a)pyren im PM10 liegen unter dem ab 31.12.2012 geltenden Zielwert der 22. BImSchV in Höhe von 1 ng/m³. Die gemessenen Benzo(a)pyrenkonzentrationen bewegen sich auf niedrigem Niveau. Ein maximaler Jahresmittelwert von 0,56 ng/m³ ist im Jahr 2008 an der Messstation Stralsund ermittelt worden.

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