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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie

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Zentrale Stelle Abwasserabgabe / Wasserentnahmeentgelt (ZStAbwAg/WEE)

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer  im Sinne des § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz –WHG) vom 31.Juli 2009 (BGBl. I S 2585) ist eine Abgabe gemäß § 1 Abwasserabgabengesetz (AbwAG) in der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I. S. 114), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2585) geändert worden ist, zu entrichten (Abwasserabgabe).

Zuständige Behörde für die Durchführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 13 Abs. 1 AbwAG M-V das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern für Einleitungen in Gewässer erster Ordnung (Ausnahme Kleineinleitungen). Für Abwassereinleitungen in Gewässern zweiter Ordnung und Kleineinleitungen nehmen die Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden die Abgabenerhebung vor.

Weitere Aufgaben des Dezernates 300 (Auszug):

  • die Entwicklung und Fortschreibung von Datenverarbeitungsprogrammen,
  • die Beratung in schwierigen Einzelfällen gegenüber der unteren Wasserbehörde,
  • die Beratung in schwierigen Einzelfällen gegenüber dem Abgabepflichtigen,

Amtliche Vordrucke zum Vollzug der Abwasserabgabengesetze

Für den Vollzug des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2005 (BGBl. I S. 114), in Verbindung mit dem Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landes-abwasserabgabengesetz – AbwAG M-V) vom 19.12.2005 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 753 - 6), sind ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung nachfolgende Vordrucke zu verwenden.

Hier können Sie Formulare ausfüllen und ausdrucken:

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Vordruck lt. Anlage 1 Antrag auf Berücksichtigung von Nachklärteichen
(§ 3 Abs. 3 AbwAG in Verbindung mit § 1 AbwAG M-V)

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Vordruck lt. Anlage 2 Antrag auf Berücksichtigung der Vorbelastung
(§ 4 Abs. 3 AbwAG)
PDF-Dokument, 78 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 3 Erklärung über die Einhaltung geringerer Werte
(§ 4 Abs. 5 AbwAG)
PDF-Dokument, 89 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 4 Abgabeerklärung für das folgende Jahr in den Fällen des § 6 AbwAG PDF-Dokument, 69 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 5 Abgabeerklärung nach § 8 Abs. 1 AbwAG M-V PDF-Dokument, 86 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 6 Abgabeerklärung in den Fällen des § 9 Abs. 2 Satz 2 AbwAG in Verbindung mit  § 8 AbwAG sowie den §§ 5 und 6 Abs. 2 AbwAG M-V PDF-Dokument, 88 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 7 Abgabeerklärung für das Einleiten von verschmutztem Niederschlagswasser
(§ 7 AbwAG in Verbindung mit § 4 AbwAG M-V)
PDF-Dokument, 88 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 8 Antrag auf Verrechnung der Abwasserabgabe gemäß § 10 Abs. 3 AbwAG in Verbindung mit   § 7 Abs. 1 Satz 1 AbwAG M-V PDF-Dokument, 89 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 9 Antrag auf Verrechnung der Abwasserabgabe gemäß § 10 Abs. 4 AbwAG in Verbindung mit   § 7 Abs. 1 Satz 1 AbwAG M-V PDF-Dokument, 90 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 10 Antrag auf Befreiung von der Abwasserabgabe für verschmutztes Niederschlagswasser nach    § 4 Abs. 3 AbwAG M-V PDF-Dokument, 46 KB weiter...
Vordruck lt. Anlage 11 Bescheinigung des Trägers des Vorhabens über an ihn geleistete Aufwendungen zum Bau/zur Erweiterung einer Abwasseranlage PDF-Dokument, 52 KB weiter...


Amtliche Vordrucke nach § 17 Absatz 5 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) über die Erklärung zum Wassernutzungsentgelt

Für die gemäß § 17 Absatz 3 Satz 2 LWaG jeweils zum 31. Januar für das vorangegangene Kalenderjahr abzugebende Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt ist der nachfolgende Vordruck zu verwenden.

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Vordruck 1-2 Erklärung zum Wasserentnahmeentgelt PDF-Dokument, 259 KB weiter...


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Mecklenburg-Vorpommern / MV tut gut