Unter dem Oberbegriff FIS Wasser werden verschiedene Fachinformationssysteme der Abteilung zusammengefasst.
Der Zuständigkeitsbereich der ZStAbwAg/WEE umfasst das Gebiet Mecklenburg-Vorpommern. Zuständige Behörde für die Durchführung des Abwasserabgabengesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß § 13 Abs. 1 AbwAG M-V das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) für Einleitungen in Gewässer erster Ordnung mit Ausnahme der Kleineinleitungen.
Im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) werden auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung alle Berichterstattungen gegenüber dem LU, dem Bund und der EU zusammengestellt.
Im Wasserbuch werden alle Rechtsverhältnisse auf den Gebieten der Benutzungen, des Ausbaus (Planfeststellung und –genehmigungen ) sowie der Schutzgebiete (Wasserschutz-, Küstenschutz- und Überschwemmungsgebiete) eingetragen.
Das LUNG ist weiterhin für die Notifizierung im Land M-V, d. h. die Anerkennung als sachverständige Stelle für Abwasseruntersuchungen, zuständig.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist Fachbehörde für Grundlagen des Wasserbaus, der Gewässerentwicklung und der Gewässerunterhaltung. Erteilt werden weiterhin Planfeststellungen und -genehmigungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie wasserrechtliche Erlaubnisse für Gewässerbenutzungen bei kerntechnischen Anlagen.
Die Überwachung der Wasserbeschaffenheit der Oberflächengewässer und des Grundwassers gehören zu den Kernaufgaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Die Programme zur Gewässerüberwachung werden jährlich aktualisiert und per Erlass durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) fortgeschrieben.
Die Überwachung der Wassermenge der Oberflächengewässer gehört zu den Kernaufgaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG). Die Programme zur Gewässerüberwachung werden jährlich aktualisiert und per Erlass durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (LU) fortgeschrieben.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) koordiniert die für die EG-Wasserrahmenrichtlinie aufgrund § 107 (2) LWaG M-V erforderlichen Arbeiten.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist als wissenschaftlich-technische Fachbehörde für die fachliche Umsetzung dieser EG-Richtlinie in den mecklenburg-vorpommerschen Küstengewässer bis zur 12-Seemeilengrenze zuständig.
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist die zentrale Bearbeitungs- und Koordinierungsstelle für die fachliche Umsetzung der Hochwasserrisikomanagementrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern.
COHIBA (Control of hazardous substances in the Baltic Sea region) ist ein von der Europäischen Union mitfinanziertes Projekt (INTERREG IV B) und dient der Umsetzung des HELCOM Ostseeaktionsplan (HELCOM Baltic Sea Action Plan, BSAP) bezüglich der "Gefährlichen Stoffe". Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich aktiv an diesem Projekt im Arbeitspaket 3 (Innovative Ansätze für die Überwachung der gefährlichen Stoffe).
Das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) ist Partner im Projekt Marine Dateninfrastruktur Deutschland (MDI-DE).