Erfassung der gesetzlich geschützten Biotope
Eine Reihe von Biotopen und Geotopen, die selten oder typisch für die Landschaften Mecklenburg-Vorpommerns sind, stehen unter gesetzlichem Schutz, um sie vor Zerstörung oder Beeinträchtigung zu bewahren (§ 20 NatSchAG M-V). Das LUNG M-V hat die Aufgabe, die gesetzlich geschützten Biotope und Geotope landesweit zu erfassen und in einem Verzeichnis zu führen.
Steckbriefe der in M-V vorkommenden Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie
Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) enthält in ihrem Anhang I eine Liste von "natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse" (sog. Lebensraumtypen, kurz: LRT), zu deren Erhaltung die Mitgliedsstaaten im Rahmen des Netzwerkes "Natura 2000" besondere Schutzgebiete ausweisen müssen. Die in M-V vorkommenden marinen und terrestrischen Lebensraumtypen werden jeweils in einem Steckbrief beschrieben.
Grundlage für alle Erfassungen von Biotopen und FFH-Lebensräumen in Mecklenburg-Vorpommern sind die "Anleitung für die Kartierung von Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in M-V (2010)" sowie die "Anleitung für die Kartierung von marinen Biotoptypen und FFH-Lebensraumtypen in den Küstengewässern M-Vs (2011)".